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Datum: 12.03.2012
Uhrzeit: 20:30
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AW: Barrierefreies & altengerechtes Wohnen / Bauen

#1 (Permalink)
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Ich brauche negative Aspekte des barrierefreien Bauens, weil ich die Aufgabe bekommen habe darüber zu diskutieren und das ganze von einer kritischen Seite zu betrachten.

Es fällt mir schwer dies zu tun, weil ich im Grunde das barrierefreie Bauen befürworte, allerdings denke ich, dass man in der Immobilienbrange diesen "Trend" ausnutzt. Vielleicht tun dies nicht alle Projektplaner und Architekten, aber genau das was du gesagt hast ab Ende trifft es aus den Punkt: "Negativ wäre höchstens wenn jemand es nur für das Marketing benutzt, es aber nicht umsetzt."

Ich meine nur weil "barrierefrei" draufsteht heißt ja nicht, dass auch barrierfrei drin ist oder? Ich kann mir gut vorstellen das Projektplaner damit werben, ob es im Endeffekt realisiert wird weiß man in dem moment ja auch nicht. Zudem glaube ich kaum, dass nicht jeder genau beschreiben könnte, was "Barrierefreiheit" bedeutet geschweige denn überhaupt weiß, dass es eine Din-Norm gibt, die Grundlagen vorgibt.

Ich habe mal eben noch im Internet gesucht und auf einer Seite die Erklärung zu Barrierefreiheit gefunden. Dort stand unter anderem, dass man gerne auch Begriffe wie "altengerecht" und "seniorengerecht" als Synonyme verwendet, was schnell zu Missverständnissen führen kann. Und genau das ist doch der Punkt? Investoren nutzen diese Begriffe und locken damit die Kundschaft an. Das wäre doch der negative Apekt der ganzen Sache?

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Datum: 13.03.2012
Uhrzeit: 11:45
ID: 46350



AW: Barrierefreies & altengerechtes Wohnen / Bauen

#2 (Permalink)
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Negativ ist daran die vorsätzliche "Verschleierungstaktik" durch irreführende Begriffswahl.

ABER: Gleichzeitig ist das u. U. auch nur eine Art des Schutzes um sich als Investor vor Käufern zu schützen, die am Ende wegen der Unterschreitung der Abstandsflächen im Milimeterbereich dem Verkäufer arglistige Täuschung vorwerfen und ihr Geld zurückverlangen.
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Datum: 13.03.2012
Uhrzeit: 13:46
ID: 46351



AW: Barrierefreies & altengerechtes Wohnen / Bauen #3 (Permalink)
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Diese These gefällt mir: "Negativ ist daran die vorsätzliche "Verschleierungstaktik" durch irreführende Begriffswahl." --> Aber "Verschleierungstaktik" in welchem Sinne?

Den zweiten Absatz habe ich allerdings nicht ganz verstanden. Könntest du mir den bitte noch genauer erklären?

Die Sache ist die, dass ich über diese These diskutieren muss, allerdings fehlen mir die nötigen Argumente, weil ich in dem Gebiet einfach keine Erfahrung habe.

Was ich bis jetzt sagen würden wäre eben, dass Barrierefreies Bauen in gewisser Hinsicht zukunftsorientiertes Bauen ist und im Grunde alle Altersklassen anspricht, weil wir früher oder später auch in eine Situation kommen bzw. in das Alter, wo das Erreichen der Wohnung und auch das Erreichen von Nahversorgern und anderen täglichen Bedürfnissen schwerer wird und man so baulich versuchen muss das Leben gerade für Hilfebedürftige und Ältere zu erleichtern. Die Din-Normen geben uns die Grundlagen dafür und es wäre meiner Meinung auch sinnvoll diese rechtlich zu verankern und es als Pflicht bei einem Neubau einzuführen. So, dass zumindestens die untern Wohnungen den Vorschriften der Din-Normen entsprechen. Leider ist es aber auch so, dass dieser Begriff und alles was dazu gehört gut und gerne als Strategie für die Vermarktung von Wohnprojekten genutzt. Häufig wissen die Leute gar nicht was sich hinter den Begriffen "barrierefrei" und altengerecht" verbirgt. Sie fühlen sich einfach nur angesprochen und das ist das Ziel vieler Investoren. Wenn man sich die Din-Normen anschaut, so ist es gar nicht mal so einfach wirklich alles einzuhalten was drine steht. Altengerecht ist jedoch sogut wie jeder Neubau eines Wohnhauses, wenn man sich mal die Türbreiten anschaut, die Höhe der Lichtschalter, die Eingänge, die vorhandenen Aufzüge. Sprich, das hat eigentlich jedes neue Wohnprojekt. Stellt man allerdings zwi Investoren gegenüber und einer erwähnt diese Signalwörter von denen ich als spreche und der andere nicht, so werden eine überwiegende Anzahl von Interessenten eher zu dem Investor gehen, der irgendwas von "barrierefrei" und "altengerecht, seniorengerecht, etc." verspricht bzw. erwähnt.

Was würdet ihr zu meinem Gedankengang sagen? Ist dieser gut begründet oder denkt ihr, ich stelle mir das ganz völlig falsch vor?

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Datum: 13.03.2012
Uhrzeit: 14:09
ID: 46352



AW: Barrierefreies & altengerechtes Wohnen / Bauen #4 (Permalink)
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Stell dir vor, du kaufst eine Wohnung, von der dir gesagt wird sie sei barrierefrei. Es gibt Leute, die dann mit dem Zollstock nachmessen und sich dann bei Abweichungen (Unterschreitung der Norm) beklagen, dass eben diese nicht eingehalten ist. Somit läge also eine Täuschung durch den Verkäufer vor wenn er die Wohnung zuvor als barrierefrei gekennzeichnet hat. In der Folge wird Schadenersatz angemeldet. Dem lässt sich vorbeugen durch eine andere Begriffswahl bedingt vorbeugen.
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Datum: 13.03.2012
Uhrzeit: 14:48
ID: 46353



AW: Barrierefreies & altengerechtes Wohnen / Bauen #5 (Permalink)
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Das wäre also demnach auch der Grund, warum ein Investor dann beispielsweise statt barrierefrei eher altengerecht sagt oder einfach beide Begriffe verwendet, um solchen Schwierigkeiten am Ende zu vermeiden, richtig?

Was sagst du zu der Argumentation in meiner vorherigen Nachricht? Ich muss dazu sagen, dass ich nicht ALLE meine. Es gibt gewisse Investoren die mit offenen Karten spielen und es gibt auch ältere Leute die vom Verstand und Verhalten noch jung geblieben sind.

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Datum: 13.03.2012
Uhrzeit: 14:49
ID: 46354



AW: Barrierefreies & altengerechtes Wohnen / Bauen #6 (Permalink)
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Das wäre also demnach auch der Grund, warum ein Investor dann beispielsweise statt barrierefrei eher altengerecht sagt oder einfach beide Begriffe verwendet, um solchen Schwierigkeiten am Ende zu vermeiden, richtig?

Was sagst du zu der Argumentation in meiner vorherigen Nachricht? Ich muss dazu sagen, dass ich nicht ALLE meine. Es gibt gewisse Investoren die mit offenen Karten spielen und es gibt auch ältere Leute die vom Verstand und Verhalten noch jung geblieben sind.

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Datum: 13.03.2012
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AW: Barrierefreies & altengerechtes Wohnen / Bauen #7 (Permalink)
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Ich würde bei der Betrachtung zwischen 3 Gebäudetypen unterscheiden.
1. Wohngebäude
2. Bürogebäude
3. "Öffentliche" Gebäude (Theater bis Flughafen)

Dann würde ich untersuchen, welche Maßnahmen für die unterschiedlichen Gebäude getroffen werden müssen.

Darauf basierend könntes Du eine pro & contra Analyse aufbauen. Z.B. könnte darin diskutiert werden, ob ein Flughafen ein Blindenleitsystem braucht oder ob der Blinde dort sowieso auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Genauso könnte diskutiert werden, ob in gewissen Branchen (z.B. Großküche) eine Behindertentoilette vorgesehen werden muß, obwohl der Arbeitsplatz für Körperbehinderte nicht geeignet ist.
(Das ist meinerseits übrigens völlig ohne Wertung! Mir geht es glücklicherweise gut und kann daher diese Dinge daher kaum beurteilen.)

Ein wichtiges Thema wäre m.E. die Auswirkung auf die Architektur. Häufig sind räumlich schöne Lösungen nicht möglich, weil neben der Treppe z.B. noch eine Rampe angeboten werden müsste.
Wie so etwas dann mit Rampen dann aussieht kann z.B. beim Rolex Learing Center in Lausanne studiert werden.

Ich glaube da kann man locker eine Masterarbeit draus machen...

P.S. Noch ein Tipp: http://www.nullbarriere.de/
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Datum: 13.03.2012
Uhrzeit: 15:14
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AW: Barrierefreies & altengerechtes Wohnen / Bauen #8 (Permalink)
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Danke für die Antwort!
In meiner Arbeit geht es um Wohnprojekte, die bereits entstanden sind oder sich noch in der Planungsphase befinden. Letzteres soll dann in der Diskussion vertieft werden: Die Eindrücke, die ich gesammelt habe und meine daraus resultierende Meinung zu dem barrierefreien Bauen in Bezug zum demographischen Wandel. Eine Diskussion lebt von Pro und Contra Punkten, da gebe ich auch dir recht, dass eine Analyse von Pro und Contra sinnvoll ist. Ich selber bin für das barrierefreie und altengerechte Bauen und es gibt zahlreiche Punkte die dafür sprechen, wenn es allerdings um die Contra Punkte geht muss ich leider passen. Daher versuche ich Anhand meiner Eindrücke was zurecht zu formulieren, sonst kann keine wirkliche Diskussion geführt werden.

Die Internetseite, die du mir empfohlen hast, habe ich auch schon entdeckt. Die ist klasse, aber beschreibt das ganze eben auch nur von einer neutralen bzw. positiven Seite.

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Datum: 13.03.2012
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AW: Barrierefreies & altengerechtes Wohnen / Bauen #9 (Permalink)
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Gegenargumente:
-Mehrkosten beim Errichten
-Mehrkosten beim Betrieb
-höherer Flächenbedarf
-teilweise "unschöne" Lösungen s. oben

Aber:

Artikel 3 GG
Zitat:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
hebelt das eigentlich alles aus.

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Datum: 13.03.2012
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AW: Barrierefreies & altengerechtes Wohnen / Bauen #10 (Permalink)
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Ich würde nicht unbedingt sagen, das es immer Verschleierungstaktik ist.
Es dürfte Wohnung geben die altengerecht sind, aber nicht barrierefrei.

Z.B. ein EFH hat im OG die Kinderzimmer die später getrennt vermietet
werden könnten, und um EG kann man später auf einer Ebene wohnen.

Diese Wohnung wäre dann zwar "altengerecht", aber eben nicht barrierefrei.

Es gibt auch Wohnungen die schon eine Schacht für eine später einzubauenden Aufzug vorbereitet haben, der am Anfang noch als Abstellraum genutzt wird.
Sicher nicht barrierefrei aber im Alter anpassbar.

Ich denke man muss Barrierefrei komplet trennen von Altengerecht.

Problematisch evtl. nur das der Begriff "Altengerecht" nicht klar definiert ist.

Fazit wäre dann doch evtl. das der Bergiff "Altengerecht" geschützt werden müsste, als Abstufung zu "Barrierefrei"

Zu dem Punkt Florian, muss man evtl. herausfinden ob betroffenen diese Rampen fordern oder ob sie eher mit dem evtl. Aufzug fahren da die Rampe schwieriger zu befahren ist. Bei den Leitsystemen müsste man ebenfalls betroffen Fragen. Ich kann mir nicht vorstellen, außer evtl. in Tegel als Blinder das richtige Gate auf einem Flughafen zu finden.

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Datum: 14.03.2012
Uhrzeit: 01:39
ID: 46360



AW: Barrierefreies & altengerechtes Wohnen / Bauen #11 (Permalink)
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Dass es immer eine Verschleierungstaktik ist, würde ich auch nicht sagen, aber ich denke es gibt dennoch den ein oder anderen Projektplaner, der diese Methode verwendet.

Dass der Begriff "altengerecht" nicht ganz klar definiert ist, ist mir auch schon aufgefallen. Allein im Internet bin ich auf so viele Seiten gestoßen, auf denen "altengerecht" als Synonym verwendet worden ist. Auf einer anderen Seite wurde dies sogar kritisiert. Also so wie du es auch sagtest, es sei von Vorteil, wenn man den Begriff "altengerecht" als Abstufung zu "Barrierefrei" ansieht.

Da es aber weiterhin als Synonym genutzt wird und es keine rechtliche Festsetzung gibt, dass man bspw. sagt, dass die Din-Norm 18025 (Barrierefreie Wohnungen) in allen zukünftigen Wohnprojekten auf jeden Fall im EG erfüllt sein muss, wird es weiterhin Missverständnisse geben und falsche Ansichten. Warum heißt "altengerecht" eigentlich "altengerecht"? Im Grunde wollen wir doch alle, egal welche Altersgruppe, unbeschwert leben. Warum ordnet man das gleich der Generation 60+ zu? Warum nicht "komfortabel" statt "altengerecht"?

Bei einem Wohnprojekt an dem mehrere Investoren beteiligt waren ging es darum, ein großes Gebiet zu vermarkten. Die Projekte der einzelnen Investoren sollten Barrierefreiheit versichern. Das wurde von Anfang an gesagt und dies wurde auch in den Zeitungen erwähnt. Bei einer Vorstellungen aller geplanten Projekte, die auf diesem Gebiet stattfinden sollten, konnten die Bürger diese näher unter die Lupe nehmen. Was mich an vielen Investoren gestört hat, war, dass sie groß rausposaunt haben, dass sie barrierefrei und altengerecht bauen wollen. Während andere eher darauf konzentriert waren ihr Projekt auch ohne diese Signalwörter vorzustellen. Und man hat gesehen, dass es ihnen sichtlich schwer viel die Aufmerksamkeit der Bürger zu gewinnen, weil die (nicht alle , aber viele !) wie ein Stier hinter einem roten Tuch hinterher rannten und genau dort hinliefen wo dick und fett "barrierefrei&altengerecht" stand. Das ist meiner Meinung nach ein Zeichen dafür, dass einige Investoren eine gute Strategie gewählt haben, indem sie eben genau das erwähnen, was die Leute hören wollen...

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Datum: 14.03.2012
Uhrzeit: 09:54
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AW: Barrierefreies & altengerechtes Wohnen / Bauen #12 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Royal_Living Beitrag anzeigen

...und es keine rechtliche Festsetzung gibt, dass man bspw. sagt, dass die Din-Norm 18025 (Barrierefreie Wohnungen) in allen zukünftigen Wohnprojekten auf jeden Fall im EG erfüllt sein muss, wird es weiterhin Missverständnisse geben und falsche Ansichten.
Doch das gibt es. Zumindest in einigen Bauordnungen:

zB. Musterbauordnung:

Zitat:
§ 50 Barrierefreies Bauen

(1) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. 2In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. 3§ 39 Abs. 4 bleibt unberührt.

(2) 1Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allge- meinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. 2Diese Anforderungen gelten insbeson- dere für
1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
2. Sport- und Freizeitstätten,
3. Einrichtungen des Gesundheitswesens,
4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
5. Verkaufs- und Gaststätten,
6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

(3) 1Bauliche Anlagen nach Absatz 2 müssen durch einen Eingang mit einer lich- ten Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m stufenlos erreichbar sein. 2Vor Türen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein. 3Rampen dürfen nicht mehr als 6 v. H. geneigt sein; sie müssen mindestens 1,20 m breit sein und beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf haben. 4Am Anfang und am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6 m ein Zwischenpodest anzuordnen. 5Die Podeste müs- sen eine Länge von mindestens 1,50 m haben. 6Treppen müssen an beiden Seiten Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen zu führen sind. 7Die Treppen müssen Setzstufen haben. 8Flure müs- sen mindestens 1,50 m breit sein. 9Ein Toilettenraum muss auch für Benutzer von Rollstühlen geeignet und erreichbar sein; er ist zu kennzeichnen. 10§ 39 Abs. 4 gilt auch für Gebäude mit einer geringeren Höhe als nach § 39 Abs. 4 Satz 1, soweit Ge- schosse mit Rollstühlen stufenlos erreichbar sein müssen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, soweit die Anforderungen wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs, wegen ungünstiger vorhandener Bebauung oder im Hinblick auf die Sicherheit der Menschen mit Behinderungen oder alten Menschen nur mit einem unverhältnismäßi- gen Mehraufwand erfüllt werden können.

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