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jonathan.wii: Offline
Beitrag Datum: 11.02.2014 Uhrzeit: 00:44 ID: 52054 | Social Bookmarks: Guten abend, ich hab ein paar Fragen zu dem Thema Copyright von Texturen, Bildern etc. die ich für Visualisierungen und nachbearbeitung mit Photoshop benutzen möchte. Beispielsweise Texturen der Seite Cgtextures.com dort steht unter License folgendes: LICENSE CGTextures offers photographs of materials ("Textures") on its website ([CG Textures] - Textures for 3D, graphic design and Photoshop!) for game developers, special effects artists, graphic designers and other professions. No payment or royalties are required to use these Textures. The use of Textures is non-exclusive, royalty free, and you have the right to modify them for the uses permitted under the clause Conditions of Use. Most Textures on the CGTextures website are photographed by CGTextures. A small part is photographed by third party contributors ("Contributors"). CGTextures has separate agreements with these Contributors in which they grant CGTextures permission to add their Textures to the website. All terms and conditions in this License apply to both groups of Textures. All Textures and materials remain in ownership of CGTextures or the Contributor and the Textures and materials are licensed to you, not sold. The license granted for the use of the textures gives you no lawful right to submit, use or otherwise make available the textures in Second Life or otherwise to Linden Research, Inc. Use of the textures in such manner will be an infringement of the intellectual property rights if CGTextures and CGTextures reserves its right to take action to prevent any such infringement. INTELLECTUAL PROPERTY All materials including the organization and presentation of these materials on the CGTextures website are the property of CGTextures or its Contributors and are protected by intellectual property laws. Some images contain graphic materials like wallpaper patterns, logos, names or signs. The use of these kind of images is at your own discretion. The rights for the photo lie with CGTextures and the photo has been taken in a public space, but using the patterns, logos or name in your work might not be allowed. so wie ich das verstehe bedeutet das, dass man die texturen legal benutzen und verändern darf. (also den kompletten Inhalt der Seite) Gibt es überhaupt Copyright auf Texturen? Hier ein Auszug aus einem Bericht zu einem Second-Life Urteil: Die Texturen müssen einen solchen Grad an Ästhetik erreichen, dass in Künstlerkreisen von einer künstlerischen Leistung gesprochen werden kann. In einem nun vom LG Köln am 21.04.2008 entschiedenen Urteil (28 O 124/08) hatte eine Grafikerin Texturen vom Kölner Dom entwickelt und hierzu als Vorlage Fotos der Aussen- und Innenansicht der Kirche verwendet. Vor Gericht behauptete sie nun, die Texturen seien dem Urheberschutz zugänglich und wollte die Nutzung durch die Beklagten verbieten lassen. Zu Unrecht, wie die Richter feststellten. Da die Texturen als Nachbildung des Domes bzw. der Fotos zu bewerten sind, fehle es an der erforderlichen schöpferischen Höhe der Texturen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde abgewiesen. Also wenn eine Textur nicht sehr stark künstlerisch verändert wurde kann man sie garnicht für sich beanspruchen. Wie sieht das denn z.b. mit Fotos von Pflanzen und Bäumen aus? Müsste ja eigentlich das selbe sein oder? Es gibt jedoch viele Seiten die solche Pflanzenfotos als z.b. Pakete verkaufen. Wenn ich die Vorschau der Pflanze nun benutzen würde für eine Perspektive würde ich mich somit Strafbar machen? Das Fotografieren von Personen ist nur mit der Erlaubnis der Person möglich?! Fotografien von Prominenten? Ist der Eigentümer des Fotos und/oder der abgebildete Prominente besitzer des Urheberrechts? Das sind sehr viele Fragen die vllt auch schwierig zu beantworten sind. Ich wäre froh wenn jemand der sich mit dem Thema schonmal beschäftigt hat etwas dazu sagen könnte. Vielen Dank |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 11.02.2014 Uhrzeit: 03:27 ID: 52055 | Social Bookmarks: Das hat nich viel mit Copyright i.e.S zu tun, sondern dem Recht am eigenen Bild: Recht am eigenen Bild ? Wikipedia |
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jonathan.wii: Offline
Beitrag Datum: 11.02.2014 Uhrzeit: 10:00 ID: 52056 | Social Bookmarks: Vielen Dank, damit beantwortest du meine Frage zur Abbildung von Personen. Kannst du oder jemand anderes noch etwas zu Fotogogtafien von Objekten oder Texturen sagen!? |
Social Bookmarks: Hallo, hier kommen mehrere Dinge zusammen. Copyright und Urheberrecht sind nicht exakt das gleiche. Soweit mir bekannt ist, kann ein Copyright verkauft werden, ein Urheberrecht aber nicht, denn der Urheber bleibt ja der selbe... Was Deine Frage nach der Schöpfungshöhe angeht muss man vorsichtig sein. Richter entscheiden nicht immer gleich und in letzter Zeit gab es auch viele Urteile in diesem Bereich die höchst Umstritten waren. Für Lichtbildwerke kann es einen Urheberschutz geben, sofern die Schöpfungshöhe ausreichend ist. Wo die Grenzen liegen ist das m.E. nicht ganz eindeutig definiert. Im Falle von Texturen, freigestellten Personen und Bäumen ist doch eine gewisse Schöpfungshöhe vorhanden. Eine Textur ist ja nicht von sich aus nahtlos kachelbar. D.h. hier muss mit einiger Kreativität ein Bild bearbeitet werden. Ähnliches gilt für Staffageobjekte. Bei Personenbildern kann aber schon allein die Aufnahme mehrere rechtliche Einschränkungen enthalten: Z.B. das Recht am eigenen Bild und die notwendige Schöpfungshöhe wenn z.B. für das Bild jemand richtig in Szene gesetzt wird. Sollte das Urheberrecht nicht greifen können immer noch §2 und § 72 UrhG für einfache Lichtbilder zur Geltung kommen. Unter FAQ Foto und Urheberrecht | wird das noch etwas genauer beschrieben. Das ist natürlich nur eine Juristenmeinung, die ein Richter vielleicht auch mal anders sieht... Wichtig ist in der Quelle z.B. folgende Passage: Zitat:
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jonathan.wii: Offline
Beitrag Datum: 12.02.2014 Uhrzeit: 13:30 ID: 52072 | Social Bookmarks: Vielen Dank, Das stimmt schon, eine ordentliche Textur zu erstellen die gleichmäßig belichtet ist und dann auch noch nahtlos kachelbar ist, kann man nicht mal eben in 5 minuten entwickeln. Und dafür dann auch zu zahlen ist nur fair. Trotzdem Fallen Strafen wohl oft zu hoch aus. Eine allerletzte Frage zu dem Thema: Wenn ich 3d möbel aus dem Internet verwende liegt dann das Urheberrecht beim Möbelhersteller und/oder bei der Person die das Möbelstück nachgebaut hat. z.b. würde ich gerne Möbel aus der sketchup bibliothek verwenden. Die möbelhersteller müsste es doch eigentlich freuen, wenn man ihre Produkte verwendet, oder würden die evtl auch klagen?! |
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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 13.02.2014 Uhrzeit: 23:18 ID: 52090 | Social Bookmarks: Das wird man hier sicher nicht ausführlich beurteilen können. Ich kann aber in dem Zusammenhang mal ein gutes Buch empfehlen, was ich zufällig in den letzetn Wochen mal durchgeackert habe. Und zwar von der Bundeszentrale für politische Bildung. (Das klingt irgendwie komisch, isses aber nicht. Dieses unser Ländchen sponsert die mehr oder weniger ahnungslose Bevölkerung mit recht guten Büchern zu vielfältigen Themen) Das Buch befasst sich hauptsächlich mit dem Thema "Freie Software", aber im Grunde umreisen die Autoren das Thema Urheberrecht / Copywright sehr gut und auch verständlich. |
Social Bookmarks: Ja, stimmt - das liegt auch bei mir zu Hause. Ich glaube dies hier ist der Link zum bestellen oder herunterladen: Urheberrecht im Alltag | bpb Allerdings sind die Infos dort auch schon wieder 5 Jahre alt. Grundlegend hat sich zwar sicherlich nichts geändert, aber Einzelurteile könnten anders als erwartet ausgefallen sein...
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Social Bookmarks: Viel hat sich grundlegend zwar nicht geändert, aber wenn's natürlich um Sachen wie Google Bildersuche, Facebook, etc geht dann sind einige Urteile mittlerweile wohl nicht mehr in dem guten Heftchen abgedruckt. Aber egal, das trifft ja nicht direkt auf den Kern der Frage zu. Für deine Belange reicht das Heft von der bpb komplett aus. | |
Social Bookmarks: Hallo und guten Tag, ich lese hier schon eine Zeit mit. Ich bin kein Architekt, doch als Sohn eines Malermeisters bin ich in den Semsterferien mit meinem Vater zu seinen Kunden und habe Tapeten entfernt, Fenster und Türen geschliffen, Fußleisten vorlackiert und die Baustellen gefegt. Ich bin sehr dankbar für die handwerklichen Fertigkeiten, die ich unter den strengen Augen meines Vaters erlernt habe. Noch vor dem Studium habe ich eine Lehre als Industriekaufmann in einer Lack- und Farbenfabrik absolviert. Moderne Raumgestaltung und Wohn-Design wurden mir in die Wiege gelegt. Das angesprochene Handbuch der Bundeszentrale für politische Bildung zum Thema Urheberrecht liegt ebenfalls auf meinen Schreibtisch. Ein schmales Büchlein des RA Michael Rohrlich "Social Media - Rechte und Pflichten für User", darf ich vielleicht noch empfehlen. Mit freundlichen Grüßen Atzinger | |
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