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lenidergroße: Offline
Beitrag Datum: 30.07.2014 Uhrzeit: 16:56 ID: 53112 | Social Bookmarks: Hallo Leute, ich bin Leonard (45) und beruflich als Architekt unterwegs. Gerade arbeite ich an einem Projekt mit Person X, der für die Architektur des Gartens eines gemeinsamen Projektes zuständig ist. Ich bin in diesem Falle der Hauptarchitekt und auf seine Gartenpläne angewiesen, die schon vom Kunden bezahlt wurden. Ohne die kann ich jedoch meine Arbeit nicht fortsetzen. Die Person X vertröstet mich von Tag zu Tag auf's Neue, meint er hätte Lieferschwierigkeiten und andere logistische Probleme, aber die seien so gut wie gelöst. Doch ich kann hier nicht länger nichts tun und den gemeinsamen Kunden vertrösten. Ich kann mir das weder finanziell leisten, noch kann ich meinen guten Ruf verlieren! In so einer Situation war ich bisher noch nie, trotz langer Berufserfahrung. Habe mich erstmal im Netz über den Ablauf eines Mahnverfahrens informiert, um auf Herrn X Druck auszuüben. Bin etwas zwiegespalten, weil ich soetwas noch nie erlebt habe. Nun ist meine Hoffnung hier unter euch befindet sich jemand, der Ähnliches erlebt hat. Bin für jede Hilfe dankbar, gern auch per PN. Liebe Grüße, Leo Geändert von Kieler (30.07.2014 um 21:23 Uhr). Grund: Link entfernt |
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Beitrag Datum: 01.08.2014 Uhrzeit: 14:01 ID: 53123 | Social Bookmarks: Hallo Leonhard, also mehrere Möglichkeiten sind denkbar: a) Der Gartenbauer hat finanzielle Engpässe, das kann passieren bei großen Aufträgen, wenn er seine Abschlagszahlungen nicht pünktlich bekommt. Dann kann er logischerweise das Material nicht weiter rechtzeitig kaufen. Falls du den Verdacht hast, dass es an eurem Bauherrn liegen könnte, Gespräch suchen b) jetzt im Sommer sind die Baumschulen regelrecht abgegrast und es kann gut sein, dass so manche Pflanze nicht mehr verfügbar ist. c) falls es sich bei dem Partner nicht um den Gartenbauer, sondern den Landschaftsarchitekten handeln sollte, gibt es vielleicht die Möglichkeit, dass er jemand anderen wegen Vertragsbruch als Gartenbauer beauftragt. Leider schreibst du nicht, um wen es sich konkret handelt, in welchem Vertragsverhältnis er zu dir und dem Bauherrn steht. Der Landschaftsarchitekt steht ja in einem eigenen Vertragsverhältnis und ist erst mal nicht dein Bier. Wenn sich wegen dem alles verspätet, wird dir der Bauherr das sicher nicht zulasten legen. |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 02.08.2014 Uhrzeit: 11:12 ID: 53134 | Social Bookmarks: es handelt sich ja um den landschaftsarchitekten ... formaljuristisch muß er in verzug gesetzt werden, mit angabe einer frist, sofern er seine leistung nicht fristgerecht erbracht hat. das ist dann gleichbedeutend mit einer Behinderungsanzeige. wenn ich mich noch recht an die Baurechtsvorlesung erinnere |
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Ort: Mülheim Beitrag Datum: 04.08.2014 Uhrzeit: 14:07 ID: 53152 | Social Bookmarks: Zitat:
wieso sind ungelieferte Pläne bezahlt? In jedem Fall sollte man derartige Störungen dem AG ggü. kommunizieren und den Subplaner in Verzug setzen, kann man ja i. d. R. miteinander verbinden. | |
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Beitrag Datum: 04.08.2014 Uhrzeit: 14:11 ID: 53153 | Social Bookmarks: An sich wohl schon. Was sagt denn der Bauherr dazu? Also um nochmals zusammen zu fassen: Der LA ist jetzt nur für die Pläne zuständig? Wie kann er dann Lieferschwierigkeiten haben? Oder hängt das eher am beauftragten Gartenbauer, der jetzt langsam mal Gas geben sollte? Mit diesem muss der Bauherr ja auch einverstanden gewesen sein. Oder ist das ein Gartenbauer mit angeschlossener Planungsabteilung? Gibt s ja auch manchmal sowie es Architekten mit Baufirma gibt. Wo wir dann auf die Frage kommen, wieso der Garten vor dem Haus gemacht wird. Oder ist es ein Um-/Anbau, wo das weniger Einfluss hat? Mir ist der Sachverhalt nicht klar. |
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