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Hochschule/AG: Student Beitrag Datum: 31.03.2016 Uhrzeit: 20:47 ID: 55483 | Social Bookmarks: Heute habe ich ein Schreiben von meiner Verwaltung bekommen. An das Mietshaus sollen Balkone gebaut werden. Ich bezahle als Mieter eine Kaltmiete von derzeit 390 Euro. Nach dem Anbau wird sich die Kaltmiete auf 545 Euro (!) erhöhen. Balkone sind schön, aber leisten kann ich mir das absolut nicht. Werde ich also bald "aus meiner Wohnung gejagt"? Mein nennt im Schreiben den §559 BGB, scheint also alles rechtlich abgesichert zu sein. Aber trotzdem kann ich das nicht so ganz glauben. Ist euch so etwas auch schonmal passiert? Habt ihr Erfahrungen in ähnlichen Situationen? Kann ich irgendetwas dagegen tun? LG, 109 |
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Hochschule/AG: Student Beitrag Datum: 31.03.2016 Uhrzeit: 20:47 ID: 55484 | Social Bookmarks: Hier ein Link zum §559 BGB: § 559 BGB Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen - dejure.org |
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