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Beton: Offline
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Hochschule/AG: Architekt, freischaffend Beitrag Datum: 31.05.2021 Uhrzeit: 19:08 ID: 57803 | Social Bookmarks: Hallo liebe Freunde, vom Bauherr veranlasste Änderungen müssen dem Bauleiter angezeigt werden. Oder? Dies tut mein Bauherr nicht. Er veranlasst Änderungen gegenüber dem Rohbauer, ohne mein Wissen als benannter Bauleiter (und auch Ausführungsplaner). Es sind durchaus kleine Änderungen, z. B. Wandverschiebungen von 5-15 cm, um noch mehr Platz auszureizen. Der Statiker ist sein Freund. Folgende Fragen an die erfahrenen Experten hier hätte ich: 1. Würde es ausreichen, den Bauherren mittels Mail Bedenken anzumelden, mit Hinweis auf Ausschluss meines Haftungsrisikos betreffend dieser Sachlage? 2. Welche möglichen Folgen/Szenarien könnten für mich als junger Architekt entstehen? Auch kurz vor Ende des Haftungsrisikozeit. Vielen Dank für Euer mitwirken, falls ihr schon mal so Fälle hattet. |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.07.2011
Beiträge: 106
Patrick123456: Offline
Beitrag Datum: 01.06.2021 Uhrzeit: 12:27 ID: 57804 | Social Bookmarks: Naja, wenn es um nichtragende Innenwände oder soetwas geht, würde ich eine kurze Aktennotiz verfassen, an den Bauherrn schicken und ablegen. Es ist ja jetzt nichts außergewöhnliches dass Sachen auf der Baustelle geändert werden. Wenn es um Höhen oder tragende Bauteile geht, würde ich das schon sehr genau dokumentieren und alle Beteiligten mit ins Boot holen. Rechtsberatung kann ich als Planer natürlich auch nicht geben. |
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