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Ort: HH Beitrag Datum: 12.02.2008 Uhrzeit: 09:41 ID: 27008 | Social Bookmarks: Hallo, ich möchte mir einen Gartenschuppen aus einem Gartencenter in meinen Garten stellen. Natürlich selber aufbauen ! Die Milieuschutzsatzung sieht bestimmte Abmessungen für Gartenhäuser vor, stammt aber aus einer Zeit wo man seinen Schuppen wohl noch aus Obstkisten zusammenzimmerte. Durch die Grundtücksform und den vorhandenen Pflanzen würde ein 5-Eck-Gartenhaus sehr gut ins Gelände, aber nicht zu der Satzung passen. Obwohl der Neue nur 0,8m² größer und etwas höher wird als vorgesehen, habe ich vorsichtshalber bei der zuständigen Behörde angefragt und die wollen einen vollständigen vereinfachten Bauantrag sehen. Kann mir jemand sagen wie ich jetzt vorgenehen soll ? - Bekommt man die nötigen Unterlagen im Baumarkt ? - Reicht der Behörde ein Prospekt ? - Gibt es Vordrucke für diesen Fall ? - Reicht ein selbstgezeichneter Lageplan oder muß der Plan vom Katastaamt kommen ? - Darf ein Absolvent unterschreiben oder fehlt die Versicherung und Co.? - Wie umfangreich muß ein vereinfachter Bauantrag für einen Gartenschuppen sein, der in vornummerrierten Teilen angeliefert wird ? - Habe ich etwas wichtiges vergessen ? Wäre nett wenn jemand ein paar Tipps für mich hätte ! |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 12.02.2008 Uhrzeit: 11:26 ID: 27014 | Social Bookmarks: Um welches Bundesland handelt es sich? Befindet sich das Grundstück im Außenbereich? Befindet sich das Grundstück in einer Kleingartenanlage nach Bundeskleingartengesetz? Wie groß ist die BGF des Schuppens? |
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Ort: HH Beitrag Datum: 12.02.2008 Uhrzeit: 13:01 ID: 27021 | Social Bookmarks: Hallo ! Mitten in Hamburg, kein Kleingarten. Die Herstellerangaben lauten : Grundfläche 5,8m² Umbauter Raum 17,2m³ Maß über alles 3,38m x 3,38m ( mit Dachüberstand ) Breite / Tiefe 2,68m Wandhöhe 1,99m Gesamthöhe : 2,96m 5-Eck Der Milieuschutz besagt 2,00m x 2,50m Grundfläche, Änderungen sind zu beantragen. Der Alte Schuppen der abgerissen werden musste ging über zwei Grundstücke und war ca. 3,00m x 3,00m. Ich habe mir jetzt einen Bauantrag runtergeladen, Vereinfachtes Verfahren angekreutzt und ausgefüllt. Einen einfachen Lageplan in M 1:500 gezeichnet, schriftlich den Sachverhalt geschildert, ein Foto rangehängt und eine Einverständniserklärung für meine Grenznachbarn aufgesetzt. Langt das so oder fordern die etwas nach wenn was fehlt ? |
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Ort: HH Beitrag Datum: 12.02.2008 Uhrzeit: 14:27 ID: 27024 | Social Bookmarks: Ach ja, auf einer HP habe ich gelesen das man es dreifach einreichen muß. Reichen da Kopien von den unterschriebenen Seiten oder muß alles original unterschrieben sein ? Und muß alles 3-fach sein, die Zeichnungen oder vielleicht nur das Antragsformular ? Oller Schuppen, hätte den Alten mal reparieren sollen ! |
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Sven_W: Offline
Beitrag Datum: 12.02.2008 Uhrzeit: 15:45 ID: 27025 | Social Bookmarks: Könnte ich wohl einen Link zu dieser Milieuschutzsatzung bekommen? Bin da etwas irritiert. Bisher war mir nicht bewusst, das es eine Milieuschutzsatzung gibt bzw. eine solche baurechtlich relevant ist. Nach meiner Ansicht handelt es sich hier um ein Gebäude < 30m² ohne Aufenthaltsraum und fällt somit unter die in Anlage 2 HBauO genannten baulichen Anlagen. Dafür ist kein Bauantrag nötig, lediglich eine Bauanzeige. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die bisher geltende Bauanzeigeverordnung in Hamburg aufgehoben. Ich kenne Mensche, die das Gartenhäuschen einfach dahinstellen würden. Wenn es tatsächlich jemanden stört, wird der sich beizeiten melden. |
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Ort: HH Beitrag Datum: 12.02.2008 Uhrzeit: 16:25 ID: 27028 | Social Bookmarks: Hallo, ob es die im Internet gibt weiß ich nicht. Es ist das "Hamburgische Gesetz- und Verordnungsblatt". Es wurde uns von dem Notar beim Hauskauf gleich mit ausgehändigt und in diesem steht z.B. welche Farbe das Haus haben darf, wie neue Fenster auszusehen haben, dürfen Carports gebaut werden oder nicht und eben auch wie ein Gartenschuppen auszusehen hat und wie groß er sein darf um dem Milieu treu zu bleiben. Ausnahmen müssen beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden. Dort habe ich angerufen und der Herr sagte,: Bitte einen vereinfachten Bauantrag stellen. Würde das was ich jetzt gemacht habe denn als Bauanzeige reichen ? |
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Sven_W: Offline
Beitrag Datum: 12.02.2008 Uhrzeit: 16:42 ID: 27029 | Social Bookmarks: Das wird als Bauanzeige nicht ausreichen. Auf einer Bauanzeige steht auch Bauanzeige drauf (BA 3 / Z 6210/13). Ein Lageplan wird auch nicht selbst gezeichnet. Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte wird erforderlich sein etc. Wenn eine Zeichnung von der Gartenhütte existiert, würde ich damit mal zum zuständigen Bauamt gehen und mich dort direkt beraten lassen. Ggf. sollten Sie sich einem Architekten in Ihrer Umgebung anvertrauen. |
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Ort: HH Beitrag Datum: 12.02.2008 Uhrzeit: 18:12 ID: 27031 | Social Bookmarks: Vielen Dank für die Antworten ! Ich werde da in den nächsten Tagen mal vorsprechen und mir einen Katastaauszug besorgen. Das Formular für die Bauanzeige habe ich wenigstens schon gefunden. Gruß aus HH ! |
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