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Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 16.11.2009
Uhrzeit: 17:02
ID: 36373



AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld

#1 (Permalink)
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Ich muss mir den Text mal irgendwo abspeichern:
Dies ist ein Architekturforum.
Hier wird über Architektur diskutiert.
Hier wird keine Planungs- bzw. Beratungsleistung verschenkt.
Wenn Du Dir nicht sicher bist wie Du einen Dachgeschossausbau angehen sollst,
beauftrage einen Architekten oder Bauingenieur oder geh´zur zuständigen
Behörde oder such´ Dir ein Forum mit Laien-fragen-Profis Unterforum!

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bln80: Offline


bln80 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 16.11.2009
Uhrzeit: 21:01
ID: 36380



AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld

#2 (Permalink)
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Lieber Moderator,

bitte lesen Sie nochmal genau, was ich geschrieben habe:
ich verlange keine gratis Planungsleistungen, sondern ich konfrontiere Architekturinteressierte mit einer interessanten Fragestellung die auch für andere Menschen interessant sein kann.

Der angeführte Fall ist rein theoretisch, glauben Sie ernsthaft ich gehe mit einer theoretischen Fragestellung in ein Architekturbüro? Das wird mit sicherheit unpassender empfunden, als in einem Forum wie diesem eine harmlose Frage zu stellen.

Agree?

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k-roy: Offline


k-roy will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 16.11.2009
Uhrzeit: 21:49
ID: 36381



AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

ob eine Terrasse oder der Ausbau insgesamt möglich ist, muß man unter Berücksichtigung eigentums- und baurechtlicher Belange sowie eventueller konstruktiver Einschraenkungen individuell beurteilen.

Nicht zu unterschätzen ist hierbei, wenn man Teileigentum an einem Haus erwirbt, und für bestimmte Änderungen die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer benötigt. Diese Abstimmung ist wesentlich schwieriger, als zB eine Abfrage / Befreiung / Ausnahme bei der Behörde zu erwirken - als Beispiel.

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