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Datum: 17.11.2009
Uhrzeit: 11:07
ID: 36399



AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld

#1 (Permalink)
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OK, es geht hier um eine Frage, die wie immer auf eine Antwort hinausläuft:

Ja, es ist intelligenter einen Architekten zu nehmen, vor allem wenn es sich sowieso um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben handelt - was hier der Fall ist.

Ohne inhaltlich auf die Frage einzugehen - meine Erfahrung mit Planungspferden ist dieselbe wie Kielers - möchte ich Punkto Grundstückskauf folgendes sagen:

Als Interessent eines Grundstückes ist man in der Tat immer Bestens beraten, einen Architekt hinzuzuziehen, um genau zu wissen, wie das Haus planungsrechtlich auszusehen hat.

Dies verhindert, dass man sich ein grundstück kauft, auf dem man vielleicht gar nicht das machen kann, was man sich an Haus so vorstellt.

Wenn man also mehrere Hunderttausend € in ein Grundstück investiert, sind 500-1.000 € für eine Voruntersuchung vom Architekt durchaus WEISE investiert.

Damit sehe ich die Frage mehr als befriedigend beantwortet und schliesse für mich persönlich das Thema.

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Datum: 17.11.2009
Uhrzeit: 21:00
ID: 36424



AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld

#2 (Permalink)
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Hallo,

meine zweite Frage ist aber immernoch nicht beantwortet:

angenommen, jemand bietet mir ein Dachgeschoß zum Kauf an, kann ich dann VOR dem Kauf Unterlagen verlangen, mit deren Hilfe ein von mir beauftragter Architekt ebenfalls VOR dem Kauf herausfinden kann, was möglich/genehmigt wird und was nicht?

Falls das nicht möglich ist, wie zum Henker soll dann der Kauf eines DG sonst ablaufen, ohne dass man nicht die Katze im Sack kauft??

Grüße,
bln80

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Datum: 17.11.2009
Uhrzeit: 21:07
ID: 36425



AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #3 (Permalink)
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Achso,

ich möchte auch noch mal auf die Mentalität des Moderators und einiger anderer eingehen, apropos: "hier wird keine Beratungsleistung verschenkt".

Hier geht es um Fragen, deren Beantwortung keine 10 Sekunden dauert und für die bei entsprechender Erfahrung auch nicht recherchiert werden muss.

Wollen in einer Gesellschaft leben in der selbst sowas berechnet wird? Haben Architekten bald 0190er-Büronummern? Wohl eher nicht, oder?

Wenn einer von euch eine Frage zum Thema Industrial Design hat, komme ich ja auch nicht mit solchen Sprüchen sondern beantworte einfach die Frage, herrje. Es zwingt einen ja keiner, mir zu antworten. Aber ich würde für derartige Fragen niemals jemandem ein Honorar zahlen, ihr etwa?

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fst
 
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Datum: 17.11.2009
Uhrzeit: 21:20
ID: 36426



AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von bln80 Beitrag anzeigen
Hallo,

meine zweite Frage ist aber immernoch nicht beantwortet:

angenommen, jemand bietet mir ein Dachgeschoß zum Kauf an, kann ich dann VOR dem Kauf Unterlagen verlangen, mit deren Hilfe ein von mir beauftragter Architekt ebenfalls VOR dem Kauf herausfinden kann, was möglich/genehmigt wird und was nicht?


Falls das nicht möglich ist, wie zum Henker soll dann der Kauf eines DG sonst ablaufen, ohne dass man nicht die Katze im Sack kauft??

Grüße,
bln80
Natürlich kannst Du die Unterlagen verlangen. Du könntest auch verlangen das er sich nackt auszieht. Ob er eines von beiden macht bleibt allerdings ihm überlassen.

Allerdings würde ich ein DG ohne solche Unterlagen nicht erwerben.
(Auf das nackt ausziehen könnte ich verzichten)

Obwohl ich ein abgeschlossenes Architekturstudium hinter mir habe, würde ich mit diesen Unterlagen zu einem Baurechtserfahrenen Architekten gehen.

Am besten sucht Du auch einen Rechtsanwalt der den Kaufvertrag prüft.

Geändert von fst (17.11.2009 um 22:35 Uhr).

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Datum: 17.11.2009
Uhrzeit: 22:00
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AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #5 (Permalink)
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Hallo,
könnte dieser besagte kundige Rechtsanwalt oder Architekt denn auch anhand der Unterlagen bereits z.b. vom Amt die Genehmigung für eine Terrasse erhalten, und das VOR dem Kauf?

Ich muss ja irgendwie sicherstellen dass sowohl die anderen Teilinhaber als AUCH das Amt die Terrasse genehmigen, BEVOR ich das DG kaufe.

Sonst gleicht das ganze ja einem Lottospiel. Oder übersehe ich da eine Möglichkeit? (Rücktrittsrecht im Kaufvertrag o.ä.?)
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fst
 
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Datum: 17.11.2009
Uhrzeit: 22:37
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AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #6 (Permalink)
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Nennt sich Bauvoranfrage:
Bauvoranfrage - Lexikon

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Datum: 17.11.2009
Uhrzeit: 23:43
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AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #7 (Permalink)
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... die natürlich Knete kostet.
Und für eine Voranfrage muß man eigentlich schon eine ziemlich konkrete Planung haben, nicht daß irgendwas genehmigt wird, was später auf Grund von Statik oder Brandschutzanforderungen, die man zufällig nicht abgefragt hatte, doch nicht funktioniert.

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fst
 
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Datum: 17.11.2009
Uhrzeit: 23:56
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AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von k-roy Beitrag anzeigen
... die natürlich Knete kostet.
Und für eine Voranfrage muß man eigentlich schon eine ziemlich konkrete Planung haben, nicht daß irgendwas genehmigt wird, was später auf Grund von Statik oder Brandschutzanforderungen, die man zufällig nicht abgefragt hatte, doch nicht funktioniert.
Naja, klar kostet es Geld. Wenn Du Kontakt zu einem Architekten aufbaust, und Dein Vorhaben mit ihm durchsprichst kann er Dir sicher die Möglichkeiten nennen. Evtl. macht der das als Aquise, oder verlangt ein geringes Honorar.

Es werden aber auch Dachgeschossrohlinge angeboten mit Baugenehmigung.

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Datum: 18.11.2009
Uhrzeit: 08:50
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AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #9 (Permalink)
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Hallo,
Du könntest eine Bauvoranfrage stellen! Der Bauaufsichtsbehörde wäre das egal, wem das Grundstück + Eigentum gehört; zahlen musst Du aber dafür!

Viele Architekten und Ingenieure bieten die Beantwortung deiner Fragen übrigens als Leistung an! (Ohne groß Werbung zu machen, es gibt sicherlich noch mehrere) Für wenig Geld bekommst Du eine Aussage, für die jemand auch haften muss! Ich finde das sollte einem beim Häuserkaufen wert sein!
Gruß
--
Blumenschein

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Datum: 18.11.2009
Uhrzeit: 12:23
ID: 36446



AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #10 (Permalink)
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Hallo,

was verlangt denn ein Architekt für eine Bauvoranfrage? Im Internet finde ich nur Angaben von ca. 1 bis 1.5% der Baukosten, ist das richtig?

Beinhalten die Baukosten auch den Kauf des Dachgeschosses, oder wirklich nur die Baukosten selbst?

Noch etwas:
ich las neulich eine Meldung über eine "Novelle der Berliner Bauordnung", die seit 2006 in Kraft ist.
Interpretiere ich das richtig, dass man nun neuerdings mehr oder weniger bauen kann, was man möchte, solange es in gewissen Rahmenbedingungen liegt, und wenn das Amt sich nicht von selbst meldet, ist es damit genehmigt? Oder hab ich das ganz falsch verstanden?

Grüße,
bln80

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