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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.02.2010 Uhrzeit: 22:10 ID: 37913 | Social Bookmarks: Ok, wie Lang schon sagte, werden sich durch die Erhöhung von Traufe und First die Abstandsflächen ändern. Das kann zu Baulasten auf Nachbars Grundstück, im schlimmsten Fall zur Nichtdurchführbarkeit des Vorhaben führen. Weiterhin kann es sein, das aus dem Dachgeschoss ein Vollgeschoss wird, was evtl. nach B-Plan ebenso wie höhere Trauf- und Firsthöhen nicht zulässig wäre. Des weiteren sind größere Eingriffe in tragende Bauteile erforderlich. Deshalb kann auch nicht §48 (5) angewendet werden. Du brauchst also auf jeden Fall einen bauvorlageberechtigten Profi. (Dieser wird Dich hoffentlich auch zur Wirtschaftlichkeit Deines Vorhabens beraten.) |
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Dachausbau, Coop Himmelblau | lupali | Konstruktion & Technik | 11 | 01.12.2006 19:13 |