ehem. Benutzer Registriert seit: 14.02.2010
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lilie: Offline
Beitrag Datum: 14.02.2010 Uhrzeit: 17:26 ID: 37812 | Social Bookmarks: Hallo, habe seit 2 Jahren den Wunsch mein Dachgeschoss auszubauen und weiß ehrlich gesagt nicht welche Vorbereitungen dazu notwendig sind. War anfangs so "blauäugig" zu glauben, man könne einfach loslegen. Aber es bedarf wohl doch einer Bauzeichnung und entsprechender behördlicher Genehmigung. Das Dach soll dahingehend geändert werden, dass es insgesamt höher wird und entspr. mehr Wohnraum bietet. Stimmt es also, dass hierfür Genehmigungen eingeholt werden müssen? Ist unter den angehenden bzw. fertigen Architekten jemand so nett und gibt mir kurze Hilfe. Was mich auch interessiert: Was ist dran am Hinweis, dass Studenten fortgeschrittenen Semesters Bauzeichnungen dbzgl. machen dürfen. Freue mich auf Antwort. Danke |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.02.2010 Uhrzeit: 18:36 ID: 37813 | Social Bookmarks: Was hast Du denn genau vor? Soll der Dachstuhl abgerissen und neu aufgebaut werden, um mehr Raumhöhe zu gewinnen? Oder soll lediglich im bestehenden Dachstuhl ausgebaut werden? Sind tragende Bauteile beim Umbau betroffen... Wie wird denn der Dachboden derzeit genutzt? Und: In welchem Bundesland steht das Haus? Ob etwas genehmigungsfrei und welche Qualifikation ein "Entwurfsverfasser" haben muss ist wird in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Diese ist nach Bundesland leicht unterschiedlich. |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 15.02.2010 Uhrzeit: 09:32 ID: 37814 | Social Bookmarks: Es geht hier ja um die Bauvorlageberechtigung. Die hat ein Architekt, aber ein Absolvent oder Handwerksmeister uU auch, damit aber auch die Verantwortung für die inhaltliche + rechtliche Richtigkeit der Pläne. Studenten dürfen Bauzeichnungen machen. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 14.02.2010
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lilie: Offline
Beitrag Datum: 19.02.2010 Uhrzeit: 21:22 ID: 37894 | Social Bookmarks: Zuerst mal vielen Dank für die Antworten. Z.Zt. wird der Dachboden schon als Wohnraum genutzt. Die Seitenwände sind zur Bauzeit nicht besonders hoch gemauert worden, sodass es sehr schräge Wände sind und dadurch der Wohnraum ziemlich begrenzt. Es müßte eigentlich alles angehoben werden um auf eine Raumhöhe von min. 2,20 m zu kommen. Das hieße der First, die Drempel und der Giebel müßten hochgezogen werden (die Fachbegriffe habe ich mir sagen lassen). Hoffe sind richtig. Der First ist auf einer Mittelwand gegründet. Das Haus steht im Land Brandenburg. Ich denke der Aufwand ist ziemlich hoch, habe auch noch gar keine Vorstellung was das kosten würde. Aber irgendwie macht es keinen Spaß den Raum zu nutzen. Die Grundfläche ist gar nicht wenig aber die Höhe läßt das Ganze so unfertig aussehen. Muß ich mich nun an einen Architekten wenden? Habe auch von der Möglichkeit von Studentenzeichnungen gehört. Könnt ihr mir dazu raten? Freue mich auf Antwort |
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Lang: Offline
Beitrag Datum: 21.02.2010 Uhrzeit: 02:19 ID: 37907 | Social Bookmarks: ich würde dir auf jeden fall zu nem fachmann raten. wenn ich alles richtig verstanden habe, willt du das dach "anheben". dadurch würde sich dann die gebäudehöhe, und somit die abstandsflächen, die man zu den nachbargebäuden einhalten muss ändern. von sowas sollte man die finger lassen, wenn man vorher nicht beim Bauamt geklärt hat, was man darf und was nicht, sonst kanns da echten ärger geben. von der baulichen seite macht man das auch nicht eben mal so. da sind sehr wahrscheinlich mehrere gewerke dran beteiligt, die dann ja auch koordiniert werden müssen etc.... . daher mein rat: such dir einen architekten, vielleicht hat der ja auch noch andere ideen, als bloß das dach anzuheben ;-) grüße michael |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 21.02.2010 Uhrzeit: 22:10 ID: 37913 | Social Bookmarks: Ok, wie Lang schon sagte, werden sich durch die Erhöhung von Traufe und First die Abstandsflächen ändern. Das kann zu Baulasten auf Nachbars Grundstück, im schlimmsten Fall zur Nichtdurchführbarkeit des Vorhaben führen. Weiterhin kann es sein, das aus dem Dachgeschoss ein Vollgeschoss wird, was evtl. nach B-Plan ebenso wie höhere Trauf- und Firsthöhen nicht zulässig wäre. Des weiteren sind größere Eingriffe in tragende Bauteile erforderlich. Deshalb kann auch nicht §48 (5) angewendet werden. Du brauchst also auf jeden Fall einen bauvorlageberechtigten Profi. (Dieser wird Dich hoffentlich auch zur Wirtschaftlichkeit Deines Vorhabens beraten.) |
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