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Daher wäre ich beim Thema Haftung schon etwas vorsichtiger: Die Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung gehört zu den "gefährlichsten", da hier zum Gesamtumfang beraten werden muss und z.B. fachlich Beteiligte erstmals hinzugezogen werden müssen. Wenn der unbedarfte Neuarchitekt z.B. nicht registriert, dass das zu beplanende Grundstück im Überflutungsbereich eines Flußes liegt oder er keinen Bodengutachter hinzuzieht oder die genaue Ermittlung der Grundstücksgrenzen unterläßt, dann kann er durchaus schon den großen Haftungsklotz am Bein haben ohne viel getan zu haben. | ||
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