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Flo: Offline
Ort: Bremen
Hochschule/AG: 3D Grafiker Beitrag Datum: 30.01.2008 Uhrzeit: 00:56 ID: 26798 | Social Bookmarks: Das man das nicht machen sollte, ist mir schon klar. Ich war nur der Meinung, dass bei öffentlichen Bauten tatsächlich an den billigsten vergeben werden muss. Ausnahmen siehe das Posting von Mika.
__________________ Florian von Behr - Blog |
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Tidals: Offline
Ort: Koblenz Beitrag Datum: 30.01.2008 Uhrzeit: 11:30 ID: 26804 | Social Bookmarks: ist es in der schweiz nicht so dass das billigste und teuerste angebot nicht gewertet wird? um gegen die preisbrecher vorzubeugen? hab ich mal gehört ...hörensagen..also keinen anspruch auf richtigkeit ,)
__________________ carpe diem! |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 30.01.2008 Uhrzeit: 17:52 ID: 26812 | Social Bookmarks: Zitat:
Das was ich geschildert habe, hat mir auch ein Ehemaliger aus dem Hamburger Bausenat im Vertrauen geschildert. Man legt es regelrecht darauf an, den billigsten zu nehmen, weil der es mit Sicherheit nicht hinkriegt, so dass man den Preis später noch weiter runter mängeln kann. Oder es werden die Fristen so festgelegt, dass man die Konventionalstrafen schon so gut wie sicher hat. Wenn ein Unternehmen dann Insolvenz anmeldet um so besser, dann kann man die ausstehenden Arbeiten für die Hälfte an andere Unternehmer vergeben. Ein großer Knackpunkt dabei sind die Ausschreibungen. Da läßt man gerne unerfahrene und wahrscheinlich auch ausländische Unternehmen auflaufen, indem man diverse Sachen voraussetzt ohne sie beim Namen zu nennen, und stillschweigend hinnimmt, dass eine bestimmte Ausführungsart zu dem angebotenen Preis einfach nicht leistbar ist. Und obwohl man schon weiß, dass der AN da was falsch kalkuliert hat, läßt man ihn schön machen, um es dann hinterher zu bemängeln und den Preis zu drücken. | |
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