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Datum: 07.11.2016
Uhrzeit: 23:30
ID: 56013



Versorgungswerk Krankenversicherung

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Hallo zusammen,

bei Recherchen bin ich auf folgende Problematik gestoßen.

Mit Bezug einer Rente aus dem Versorgungswerk wird weiterhin der allgemein gültige Beitrag für eine Krankenversicherung fällig, vorausgesetzt man ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Aktuell wären das ca. 14 % des Einkommens. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt von den fälligen 14 % die Hälfte, sprich 7%.
Das Versorgungswerk zahlt von den fälligen 14 % gar nichts, sprich ich als Rentner muss den vollen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen.

Hat jemand Erfahrungen, ob die höheren Bezüge aus dem Versorgungswerk die Mehrkosten decken? Lohnt sich dann eine Mitgliedschaft in einem Versorgungserk? Wäre eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse erstrebenswert?

Gespannt auf Beiträge grüßt
--
Blumenschein

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