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Datum: 07.11.2016
Uhrzeit: 23:30
ID: 56013



Versorgungswerk Krankenversicherung

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

bei Recherchen bin ich auf folgende Problematik gestoßen.

Mit Bezug einer Rente aus dem Versorgungswerk wird weiterhin der allgemein gültige Beitrag für eine Krankenversicherung fällig, vorausgesetzt man ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Aktuell wären das ca. 14 % des Einkommens. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt von den fälligen 14 % die Hälfte, sprich 7%.
Das Versorgungswerk zahlt von den fälligen 14 % gar nichts, sprich ich als Rentner muss den vollen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen.

Hat jemand Erfahrungen, ob die höheren Bezüge aus dem Versorgungswerk die Mehrkosten decken? Lohnt sich dann eine Mitgliedschaft in einem Versorgungserk? Wäre eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse erstrebenswert?

Gespannt auf Beiträge grüßt
--
Blumenschein

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JustusJonas: Offline


JustusJonas is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 08.11.2016
Uhrzeit: 14:13
ID: 56020



AW: Versorgungswerk Krankenversicherung

#2 (Permalink)
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Oh das würde mich auch interessieren... Was geht eigentlich noch alles von der Rente dann weg? Muss man auch noch Steuern zahlen oder so?

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Beitrag
Datum: 08.11.2016
Uhrzeit: 23:13
ID: 56021



AW: Versorgungswerk Krankenversicherung #3 (Permalink)
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Hallo,

die Abgaben richten sich nach Deinem Einkommen, sprich Deinem Rentenbezug. Folglich musst Du je nach Einkommen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgenommen Arbeitslosen- und logischerweise Rentenversicherung zahlen. Ich gehe davon aus, dass Du in die Pflegekasse weiterhin einzahlen musst.

Bitte beachte aber, wir diskutieren jetzt über Zahlungen, die nach heutigem Stand in vielleicht 30 Jahren fällig werden. Spätestens dann sind die Arbeiter von heute eine große Wählerschaft, so dass sich hier politisch noch einiges ändern kann.

Gruß
--
Blumenschein

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Beitrag
Datum: 17.11.2016
Uhrzeit: 16:38
ID: 56052



AW: Versorgungswerk Krankenversicherung #4 (Permalink)
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Hallo zusammen,

das Thema bekommt dahin gehend eine neue Brisanz, dass das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW den Mindestzinsatz von 4% auf 2% ab 01/2017 gesenkt hat.

Spätestens jetzt stellt sich die Frage, ob man mit der gestzlichen Rente nicht genauso gut fährt?

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen und/oder Anlaufstellen, wer das berechnen kann?
Wie gehen die anderen Versorgungswerke mit der Niedrigzinsphase um?

Gruß
--
Blumenschein

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JustusJonas: Offline


JustusJonas is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 17.11.2016
Uhrzeit: 16:59
ID: 56053



AW: Versorgungswerk Krankenversicherung #5 (Permalink)
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Ich habe mir vorm Eintrag in die BYAK von der Deutschen Rentenversicherung und der Architektenversorgung jeweils eine Hochrechnung machen lassen. Einfach anrufen.
Der Unterschied war deutlich.

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Blumenschein: Offline

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Beitrag
Datum: 17.11.2016
Uhrzeit: 17:01
ID: 56054



AW: Versorgungswerk Krankenversicherung #6 (Permalink)
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Ciao,

hat die BayAK den Zinssatz auch auf 2% gesenkt?

Gruß
..
Blume

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ehem. Benutzer
 
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Micha-H: Offline

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Datum: 18.11.2016
Uhrzeit: 10:34
ID: 56057



AW: Versorgungswerk Krankenversicherung #7 (Permalink)
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Eine solche Hochrechnung ist leider das Papier nicht wert auf dem es steht, weil die Versorgungswerke die Verzinsung anpassen können bzw. müssen. Aufgrund der anhaltenden sehr niedrigen Zinsen haben das auch bereits Versorgungswerke verschiedener Kammerberufe vorgenommen.

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ehem. Benutzer
 
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Micha-H: Offline

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Datum: 18.11.2016
Uhrzeit: 10:44
ID: 56058



AW: Versorgungswerk Krankenversicherung #8 (Permalink)
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Die Rente aus dem Versorgungswerk ist kranken-, pfelgeversicherungs- und steuerpflichtig. Im Übringen identisch zur gesetzlichen Rentenversicherung. Alle Einkünfte - ganz allgemein - sind schließlich zu versteuern.

Beim Wechsel in die Private Krankenversicherung hat man ja auch Beiträge zu bezahlen, ist aber ein ganz anderes Thema.
Sofern man aber freiwillig gesetzlich versichert ist, sollte einem auch bewusst sein, dass die KV-Beiträge als Rentner auf sämtliche Einkünfte - beispielsweise sogar auf Mieteinkünfte vermieteter Immobilien - erhoben werden.

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