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Heba11: Offline


Heba11 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 03.02.2017
Uhrzeit: 22:29
ID: 56224



Kündigung zu Recht?

#1 (Permalink)
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Hallo,

ich habe leider zur Zeit eine schwierige Situation und zu Allem Übel lag nun auch noch die Kündigung im Briefkasten.

Hier einmal die Eckdaten:

Ich arbeite seit ca. 3,5 Jahren in einem Architekturbüro als festangestellter Dipl. Ing. im Fachbereich Architektur. Mein Aufgabenbereich lag Hauptsächlich in der LP5. Büro mit knapp weniger als 10 Mitarbeitern. (Kündigungsschutzgesetz gilt wohl nicht)

Mein Bruttogehalt war anfangs 1850€ und nach einem Jahr 2300€. Ich habe vor Allem im 1. und auch etwas im 2.Jahr viele Überstunden (nicht bezahlt) absolviert. Mit meinen Leistungen war man sehr zufrieden. (deshalb auch die gute Lohnerhöhung). Nun änderte sich meine persönliche Lebenslage und ich war fast jeden Monat durchschnittlich 2 Tage krank. Dennoch habe ich mehrere Leistungen in meiner Arbeitsunfähigkeit erbracht und auch teilweise im Urlaub. Die Baustelle erforderte sehr oft Handlungsbedarf und neue Planungsschritte.

Nun aber bin ich seit ca. 2 Wochen durchgehend krankgeschrieben (ich möchte hier nicht ins Detail gehen) und habe dennoch angeboten wichtige Fragen und Freigaben/Detailanfragen zu bearbeiten.

Vor kurzem lag nun eine Kündigung im Briefkasten mit einer Frist von 1 Monat, obwohl im Vertrag eine Frist von 2 Monaten stand. Zudem wurde aktuell nur ca. 75% meines Gehaltes ausgezahlt. Meine Lohnerhöhung wurde mir damals in einem Ausdruck (mit Bürodaten im Kopf des Schreibens) welcher als Überschrift "Verdienstbescheinigung" trägt, bestätigt. In diesem Formular stehen meine Eckdaten wie z.b. Start des Arbeitsverhältnissen als Architekt mit Datum und dass es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Zudem wurde mir mein neues monatl. Bruttogehalt bestätigt und darauf verwiesen, dass kein separates Urlaubs.- Weihnachtsgeld gezahlt wird.
Ob dies als rechtens gilt, worauf ich mich berufen kann, weiß ich nicht. Die Situation wurde zum Ende leider immer verfahrener. Jedoch mit so einer Art behandelt zu werden, finde ich nach den doch eigentlich erfolgreichen Jahren "unschön".

Ich habe nun vor, gegen diese Kündigung zu klagen wegen der falschen Kündigungsfrist. Zudem muss ich irgendetwas gegen die zu niedrige Auszahlung des Lohnes machen. Ich habe keine Ahnung, ob das der Arbeitgeber darf.

Evtl. weiß jemand, wie am Besten in so einer Lage vorzugehen ist.
Heba11

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ehem. Benutzer
 
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Beiträge: 29
Mr.Jenberg: Offline


Mr.Jenberg is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 05.02.2017
Uhrzeit: 21:36
ID: 56234



AW: Kündigung zu Recht?

#2 (Permalink)
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Hallo Heba11,

Erstmal mein herzliches Beileid zu der Situation. Hoffentlich wirst du wieder schnell gesund!

Ich würde dir folgendes raten:
- Keine unnötigen Diskussionen mit dem Arbeitgeber mehr führen.
- Schriftlich mit Fristsetzung um den ausstehenden Lohn bitten. (1xEinschreiben, 1xNormal)
- Einen guten Anwalt suchen. (Fachbereich Arbeitsrecht, etc...)
- Dich direkt beim Arbeitsamt melden und eventuell ALG beantragen etc.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass solche Situationen sehr unschön werden können, auch wenn man Jahre lang zusammen erfolgreich gearbeitet hat. Grundsätzlich kommt man aus so einer Situation ohne rechtlichen Beistand sehr schlecht raus.Deswegen auch der Tipp mit dem "keine Diskussionen" - die Situation kann sich verschlimmer, da du unbewusst etwas zusagst oder es als solches bewertet werden kann.

Viel Erfolg

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ehem. Benutzer
 
Registriert seit: 24.05.2005
Beiträge: 353
Nightfly: Offline

Ort: Stuttgart

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Beitrag
Datum: 08.02.2017
Uhrzeit: 12:45
ID: 56239



AW: Kündigung zu Recht? #3 (Permalink)
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Hi Heba! Zunächst wünsche ich Dir, dass Du wieder gesund wirst. Dann findest Du auch sicher einen AG, der besser bezahlt in der derzeitigen Situation.
Ansonsten bestehe unbedingt auf Deine Rechte, wie volle Lohnzahlung und Einhaltung der Kündigungsfristen. In der Architektenkammer Baden Württemberg kann man anrufen und rechtliche Beratung von Anwälten bekommen, ohne Kosten. Erkundige Dich wie das bei Dir ist. Mir haben die auch schon in einem ähnlichen Fall geholfen. Eine Mail des Anwalts von der Kammer weiterzuleiten an den AG, wirkte Wunder. Da kriegen die auch Sch***, dass Ihr Ruf bei der Kammer gefährdet ist.
Viel Erfolg und berichte doch, wie es gelaufen ist.

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