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Archilex: Offline
Beitrag Datum: 08.12.2017 Uhrzeit: 19:58 ID: 56744 | Social Bookmarks: Hallo, wer hat in den letzten Jahren seinen Master an der TU Wien oder einer anderen österreichischen Hochschule gemacht und versucht, sich seit 2016 in eine deutsche Archirektenkammer eintragen zu lassen? Hat das geklappt ? Das Problem ist folgendes: Bachelor in Deutschland, Master in Österreich an der TU Wien, dann Rückkehr nach Deutschland. Hier 3 Jahre Praxis mit allen Nachweisen. Die Kammer verweigert die Eintragung, da in Österreich die Ziviltechnikerprüfung als Berufsvoraussetzung gemacht werden muss, und die nicht vorliegt. ( Es war nie beabsichtigt, sich in Österreich selbstständig zu machen) Die Kammer geht hier strikt nach der Richtlinie 2005/36EG-2016 vor. Danach wird der Beruf Architekt automatisch anerkannt. Der Beruf soll aber erst durch den Kammereintrag erworben werden. Hier beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Also quasi man muss erst Architekt sein, um sich als Architekt qualifizieren zu können. Oder " man muss erst Facharzt sein um seinen Facharzt machen zu dürfen. Die Kammer verlangt die Bescheinigung, sonst kein Eintrag. Eine Beratung, Gespräch, etc. ist mit der Kammer nicht möglich. Es wäre toll, wenn jemand darüber Erfahrungen hat. Frdl.Gruß Archilex |
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