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Archilex: Offline
Beitrag Datum: 10.12.2017 Uhrzeit: 19:24 ID: 56749 | Social Bookmarks: Wer hat in Österreich seinen Masterabschluss in Architektur gemacht und hat es geschafft, in eine deutsche Architektenkammer eingetragen zu werden ohne die Ziviltechnikerprüfung abgelegt zu haben ? Hintergrund ist folgender: -Deutscher Staatsbürger -Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule, anschließend -Masterabschluss an der TU Wien 2011, -knapp 3 Jahre praktische Tätigkeit im Architekturbüro in Wien. Nie vorgehabt, in Österreich als „Architekt“ tätig zu werden. Rückkehr nach Deutschland 2014. -Nachweis der praktischen Tätigkeit etc. (3 Jahre im Architekturbüro in Deutschland) Die Eintragung ohne den Nachweis der Ablegung der Ziviltechnikerprüfung in Österreich wurde in Deutschland abgelehnt. Das heißt, man muss obwohl man keinen Bezug zu Österreich mehr hat, zurückkehren und die zeitlich und finanziell sehr aufwendige Prüfung, die fast ausschließlich das österreichische Landesrecht betrifft, ablegen. Die Kammer besteht auf den Nachweis gem. Richtlinie 2005/36EG, Anhang V (geändert 2016) bzw. Richtlinie 2013/55/EU. Es wäre toll, wenn sich jemand melden würde. Ich bin mehr als verzweifelt. Gruß Archilex. |
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Patrick123456: Offline
Beitrag Datum: 11.12.2017 Uhrzeit: 09:15 ID: 56750 | Social Bookmarks: Ich konnte mich mit deutschem Diplom und entsprechender Berufserfahrung in Österreich in der Kammer (Bayern) eintragen lassen. Ich habe die Richtlinie nicht gelesen, aber der Unterschied scheint ja der Masterabschluss in Österreich zu sein. Ich finde es auch im Bezug auf die EU etc. höchst ungerecht dass Kollegen aus Österreich, Polen etc. wirklich ihre Befähigung nachweisen müssen, während sich in Deutschlad eigentlich jeder eintragen lassen kann, hauptsache die Beiträge an Kammer und Versorgungswerk kommen pünktlich. Die Ziviltechnikerprüfung zu fordern ist ja völlig abstrus. |
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Archilex: Offline
Beitrag Datum: 11.12.2017 Uhrzeit: 13:29 ID: 56751 | Social Bookmarks: Hallo und vielen Dank für deinen Beitrag! noch abstruser ist es allerdings, wenn ein deutscher Staatsbürger, mit deutschem Hochschulabschluss, generell in die deutschen Kammern aufgenommen wird, - ein deutscher Staatsbürger mit österreichischem Master, der einen Anteil an der Gesamtausbildung eines Architekten (inkl.praktische Tätigkeit) von ca. 25 % ausmacht, hier nur mit Ziviltechnikerprüfung eingetragen wird. Damit ist der österreichische Abschluss z.B. an der TU Wien quasi nichts wert und wird als Abschluss nicht anerkannt. Das erscheint mir so ungerecht und abwegig, dass es mich sehr interressiert, ob es Eintragungen ohne Ziviltechnikerprüfung, also "nur" mit dem Hochschulmaster in Deutschland gibt. Frdl.Gruß Archilex |
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arch28: Offline
Beitrag Datum: 05.04.2021 Uhrzeit: 19:05 ID: 57760 | Social Bookmarks: Hallo! Es sind nun einige Jahre seit diesem Beitrag vergangen und mich würde interessieren ob es diese Problematik immer noch gibt? Hintergrund ist, dass ich gerade meinen Bachelorabschluss in Deutschland gemacht habe und aktuell überlege meinen Master in Wien zu machen... bzw. ob es eher ein Hindernis für eine spätere angestrebte Eintragung ist? ich würde mich über eine Antwort freuen. LG |
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