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grünplan: Offline
![]() Beitrag Datum: 30.06.2018 Uhrzeit: 08:54 ID: 56934 | Social Bookmarks: Hallo liebe Forumsmitglieder, ich möchte mal ein bekanntes Thema neu aufreißen, es geht um die möglichst diskrete Jobsuche/Bewerbung aus einer Festanstellung (Architekt) heraus und die damit verbundene Problematik, dafür Arbeitsproben zu verwenden, die natürlich im Büro entstanden sind. Das Thema ist hier im Forum (Links gibts nicht s.u.) schon einmal angerissen worden und kontrovers diskutiert, aber ist auch schon vier Jahre alt. Dieser Artikel (den ich nicht verlinken darf/kann weil ich weniger als 5 Posts habe ?! ![]() Nachdem ich aber einen Anwalt konsultiert habe, rät dieser mir davon ab, da ich gegen das Urheberrecht § 53 weil die Anfertigung der Kopien Erwerbszwecken dient und nich rein privat anzusehen ist und gegen das UWG §17 verstößt man auch. Das bedeutet also das man nicht wirklich seine Leistungsfähigkeit nachweisen kann, ohne den AG zu informieren oder rechtliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen was ärgerlich ist, denn ich will ja mich und nicht die Pläne meines AG verkaufen. Wie ist eure Erfahrung damit, geht Ihr ins Risiko oder lieber auf Nummer sicher. Ich in für jede Meinung und jeden Gedanken dankbar |
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