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grünplan: Offline
Beitrag Datum: 30.06.2018 Uhrzeit: 09:54 ID: 56934 | Social Bookmarks: Hallo liebe Forumsmitglieder, ich möchte mal ein bekanntes Thema neu aufreißen, es geht um die möglichst diskrete Jobsuche/Bewerbung aus einer Festanstellung (Architekt) heraus und die damit verbundene Problematik, dafür Arbeitsproben zu verwenden, die natürlich im Büro entstanden sind. Das Thema ist hier im Forum (Links gibts nicht s.u.) schon einmal angerissen worden und kontrovers diskutiert, aber ist auch schon vier Jahre alt. Dieser Artikel (den ich nicht verlinken darf/kann weil ich weniger als 5 Posts habe ?!, der da heißt "fremde feder" zu finden bei dabonline) im Netz hatte mir Hoffnung gemacht, das eine diskrete Bewerbung mit Arbeitsproben möglich ist. Nachdem ich aber einen Anwalt konsultiert habe, rät dieser mir davon ab, da ich gegen das Urheberrecht § 53 weil die Anfertigung der Kopien Erwerbszwecken dient und nich rein privat anzusehen ist und gegen das UWG §17 verstößt man auch. Das bedeutet also das man nicht wirklich seine Leistungsfähigkeit nachweisen kann, ohne den AG zu informieren oder rechtliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen was ärgerlich ist, denn ich will ja mich und nicht die Pläne meines AG verkaufen. Wie ist eure Erfahrung damit, geht Ihr ins Risiko oder lieber auf Nummer sicher. Ich in für jede Meinung und jeden Gedanken dankbar |
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tibo13: Offline
Ort: SH Beitrag Datum: 07.07.2018 Uhrzeit: 14:33 ID: 56943 | Social Bookmarks: Das würde mich auch interessieren, da ich mich in einer ähnlichen Lage befindet (Architekt in Festanstellung) und mit dem Gedanken spiele mich anderweitig umzusehen. Arbeitsproben in Form von im Portfolio aufgenommene Entwurfs- und/oder Ausführungspläne sehe ich aus den o.g. Gründen auch kritisch. Mir würde dazu nur einfallen sich explizit auf die bearbeiteten Projekte zu berufen, die ja oftmals auf den Homepages der AG dargestellt werden, und textlich die erbrachten Leistungen im Portfolio in Form einer Projekthistorie zu dokumentieren. Manchmal sind bei der Darstellung der Projekte auf den Homepages die bearbeitenden Mitarbeiter namentlich erwähnt, so dass dies der potentielle neue AG nachverfolgen kann. Manche AG (zumindest meiner) gehen auf Grund des momentanen AN-Marktes immer öfter her und nennen keine Mitarbeiter mehr bzw. deren Tätigkeitsfeld, um Abwerbungsversuche zu unterbinden. Bin gespannt wie die anderen Meinungen und Ratschläge hierzu aussehen. |
Social Bookmarks: Tatsächlich besteht dieses "Problem" m.E. eher für Berufsanfänger. Mit zehn oder mehr Jahren Berufserfahrung wird man in ein Portfolio kaum Details abbilden wollen, da wohl davon ausgegangen werden kann, dass man das kann. Da spielen die Projekte und die Aufgabe innerhalb der Projekte eine größere Rolle. Nun zur eigentlichen Frage: Ich empfehle, sich da etwas locker zu machen und zu überlegen, was und wieviel man genau zeigt. Ja, das Kopieren und Abbilden von Details für eine Bewerbung aus einem Büro ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn das nicht ausdrücklich genehmigt wurde. Auf der anderen Seite muss man sich Fragen, was hier zu erwarten ist. Glaubt ihr ernsthaft, dass ein Arbeitgeber die Zeit und Lust hat, seinen ehemaligen Mitarbeiter wegen der Abbildung von zwei Details in einem Portfolio zu verklagen? Und selbst wenn er das täte, würde für ihn das Risiko bestehen, dass es z.B. auf einen Vergleich hinausläuft und er damit selber ein finanzielles Risiko eingeht. Dann muss man sich auch Fragen, auf was er euch verklagen könnte. Auf Unterlassung? OK, wenn man an so einen ehem. Arbeitgeber gerät, dass muß man es zukünftig lassen. Eine Unterlassungsklage hätte aber ohne vorherige Abmahnung m.E. kein Erfolg. Dann könnte er euch auch auf Schadensersatz verklagen. Dazu müsste er den Schaden erst einmal nachweisen... Wie hoch kann der Schaden sein, wenn ein Detail in einem Portfolio auftaucht, dass eine Auflagenstarke von 10 oder 20 hat? (Wohl nicht einer Klage wert) Und zu allererst müsste er überhaupt davon Kenntnis haben, bevor er irgendetwas tun könnte... Wovon jedoch dringend abzuraten ist, ist die allgemeinzugängliche Veröffentlichung des Portfolios mit solchen Inhalten im Internet oder die Veröffentlichung von speziellen Details oder Grundrissen aus Projekten, die besonderen Sicherheits- oder Verschiegenheitsbestimmungen unterliegen (Bundeswehr, Ministerien und z.T. auch Banken)!
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
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Jochen Vollmer: Offline
Ort: Kassel Beitrag Datum: 14.11.2018 Uhrzeit: 17:34 ID: 57015 | Social Bookmarks: Interessantes Thema. Ich stimme Florian zu. Arbeitsproben in den versendeten Bewerbungsunterlagen werden mit zunehmender Berufserfahrung weniger wichtig. Projekte zu benennen an denen man selbst mitgearbeitet hat inkl. der Benennung der erbrachten Leistungen ist dagegen sehr wichtig. Dies kann auch tabellarisch erfolgen. Zusammen mit Angabe der Eckdaten des Projektes (BGF, Kosten, Bauherrenart: öffentlich/institutionell/privat, etc.) Meiner Erfahrung nach steht dann doch eher der Lebenslauf im Mittelpunkt des Interesses. Einige "Leckerbissen" beizulegen, die durch das Büro selbst veröffentlicht worden sind dürfte auch unanfechtbar sein. Z. B. Zeitschriftenartikel oder Bilder von der Homepage des Büros mit entsprechendem Hinweis. Diesen Teil würde ich ohnehin knapp halten. Beim Bewerbungsgespräch wird sich alles weitere ergeben. Hier besteht auch die Gelegenheit diskret eine Mappe auf den Tisch zu legen ohne diese Unterlagen auszuhändigen. Sinnvoll ist es unter Umständen auch sich nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens von den angeschriebenen Büros schriftlich bestätigen zu lassen, dass alles Bewerbungsunterlagen inkl. digitaler Kopien vollständig gelöscht worden sind.
__________________ jochenvollmer.de |
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