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Paul1982: Offline
Beitrag Datum: 01.05.2019 Uhrzeit: 13:40 ID: 57159 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, ich schreibe mal hier ins Forum, da ich trotz intensiver Internetrecherche keine eindeutigen Antworten finden konnte. Ich bin studierter Architekt und habe zunächst einige Jahre im Angestelltenverhältnis gearbeitet bevor ich freiberuflich tätig war. Seit rd. 6 Jahren bin ich Mitglied der AKBW und des zugehörigen Versorgungswerks. Ich werde meine Architektentätigkeit in Kürze aufgeben und auf absehbare Zeit (eventuell für immer) nicht mehr als Architekt tätig sein, sondern im Angestelltenverhältnis berufsfremd arbeiten. Kann ich trotzdem weiterhin in der Architektenkammer bleiben oder muss ich austreten (bzw. werde ich ausgetreten)? Falls ich irgendwann doch nochmal als selbstständiger Architekt tätig sein möchte, dachte ich zu bleiben. Oder wäre das hierfür gar nicht erforderlich, weil ich dann zu einem späteren Zeitpunkt ganz einfach wieder in die Kammer eintreten könnte? Die Voraussetzungen habe ich ja bereits bei meiner erstmaligen Aufnahme in die Kammer erfüllt... Und falls ich in der Kammer bleibe, wie berechnet sich dann mein Beitrag? Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, vielleicht hat ja die/der eine oder andere auch schon derartige Erfahrungen... Vielen Dank Paul |
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