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Björn4: Offline

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Björn4 is on a distinguished road

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Datum: 25.10.2004
Uhrzeit: 19:44
ID: 5149



Als Dipl.-Ing. schon freiberuflich arbeiten?

#1 (Permalink)
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Hallo!

Weiß zwar nicht ob mir bei diesem komplexen Fall hier jemand weiterhelfen kann, aber versuchen will ich es trotzdem mal :-)

Habe nun vor etwas mehr als drei Monaten mein Architekturstudium beendet und möchte mich mit zwei anderen Diplom-Ingenieuren (wobei einer der beiden im November seine Kammerzulassung beantragen wird) sozusagen selbstständig machen!
D.h., jeder von uns dreien soll im Rahmen seiner Möglichkeiten (bzgl. Bauvorlageberechtigung usw.) einer selbständigen Tätigkeit nachgehen.

Meine Frage daher: ist es möglich dies als eine Art "Partnerschaft" laufen zu lassen, ohne gleich eine GBR oder GMBH gründen zu müssen und vor allem OHNE das irgendeiner seinen Status als Freiberufler aufgeben muß?

Hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt!

Mfg
Björn

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chrisly: Offline


chrisly is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 25.10.2004
Uhrzeit: 22:48
ID: 5154



Freiberuflich arbeiten

#2 (Permalink)
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Hallo Björn,
ich sehe keine Probleme darin, erst mal für gewisse Zeit, quasi zum Beschnuppern, zusammen zu arbeiten, ohne eine Rechtsform zu gründen. Fachlich können alle drei Personen ihre Arbeit leisten. Berechtigt gegenüber den Baurechtsbehörden Baugesuche einzureichen ist eben lediglich das in die Architektenliste eingetragene Mitglied. Langfristig, wenn man wirklich eng zusammenarbeiten will, ist sicherlich die Gründung einer GmbH oder GbR sinnvoll, um einfach Klarheit zu schaffen über die Fragen der Kapitalbeschaffung, der Haftung, der Gewinnverteilung (hoffentlich auch ...) etc. Am Anfang herrscht unter den Partnern noch oft Friede, Freude, Eierkuchen. Sonst hätte man sich ja nicht zusammengetan. Später jedoch, wenn einer einen größeren Auftrag an Land gezogen hat, geht es um die Honorarverteilung. Und da brechen oft die dicksten Freundschaften auseinander. Das habe ich schon sehr oft gehört. Oder was macht ihr, wenn ein Partner eine Familie gründet, und eben nicht bis Mitternacht Wettbewerbe bearbeiten kann und will? Welches Gehalt bekommt er dann? Weniger, weil er weniger Zeit investieren kann? Oder mehr, weil er eine Familie unterhalten muß? Meine persönliche Meinung: Architekten sind oft gute Gestalter, betriebswirtschaftliches Wissen ist jedoch oft lediglich rudimentär ausgebildet. Deshalb sollte man sich auch und gerade in diesem Bereich fortbilden oder Beratungen, die z. B. auch die Architektenkammern anbieten, in Anspruch nehmen.
Ich wünsche dennoch viel Glück beim Neuanfang.
Chrisly

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Benutzerbild von Florian
 
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Florian: Offline

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Beitrag
Datum: 25.10.2004
Uhrzeit: 23:35
ID: 5155



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Durch Euern Zusammenschluss werdet Ihr automatisch eine GbR. Die GbR ist die einfachste gewerbliche Rechtsform. Soblad man in einer Gruppe ein gemeinsammes finanzielles Ziel verfolgt wird man zu einer GbR. (Theoretisch schon bei einer Fahrgemeinschaft...).

Ihr könnt aber auch als Bürogrmeinschaft arbeiten, dann ist das glaube ich keine normale GbR, da ihr ja nur bedingt gemeinsam finanzielle Ziele verfolgt (Miete, Ausrüstung).

Da Du aber noch garnicht vorlageberechtigt bist, werdet Ihr wohl doch enger zusammenarbeiten - also wirds wohl ehr eine GbR oder Partnergesellschaft.

Ich kann Dir nur Dieses Buch hier empfehlen!

Grüsse
Florian

P.S. Hast Du schon längere Zeit im Architekturbüro gearbeitet?
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Sputnik: Offline


Sputnik is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 27.10.2004
Uhrzeit: 13:33
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Zitat:
Originally posted by Florian


- also wirds wohl ehr eine GbR oder Partnergesellschaft.

Ist eine Partnergesellschaft nicht nur Zusammenschlüssen von Anwälten, Architekten (was man als Dipl.Ing noch nicht ist) etc. vorbehalten?
Dachte, so etwas gelesen zu haben...
Gegen einei GBR würde aber gar nichts sprechen, ergibt sich eigentlich, wie Florian anmerkte, automatisch mit oder ohne Gesellschaftsvertrag (der interne Regelungen enthalten kann, wie die Gewinnverteilung in Zusammenhang mit der geleisteten Arbeit). In Eurem Fall hätte die GbR eher eine vertragliche Bedeutung bei Aufträgen von Dritten, fiskal wäre jeder einzelne weiterhin vor dem Finanzamt für seinen Anteil verantwortlich als Freiberufler.
Macht bloß nicht den Fehler, ein Gewerbe anzumelden, was Euch ja zusteht. Solange Ihr nur architektonisch, gestalterisch etc. tätig seid (und nicht nebenbei eine Kneipe betreibt oder sowas), benötigt Ihr (jeder einzelne) als Freiberufler lediglich eine Steuernummer vom Finanzamt. Das erspart viel Ärger bei der Buchhaltung (vereinfacht für Freiberufler) und natürlich entfällt die Gewerbesteuer.
Übrigens: Inzwischen gibt es einige GBRs mit "Fantasienamen" (was früher sehr eng genommen wurde und nicht so leicht ging), allerdings müssen bei jeglichem geschäftlichen Schriftverkehr (anders als bei GmbH etc) die Namen aller(!) Gesellschafter mitbenannt werden, z. B. RAUM-XY, a.mustermann-b.musterfrau-GbR.
Grüße

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Datum: 27.10.2004
Uhrzeit: 18:32
ID: 5164



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Zitat:
Originally posted by Sputnik
Ist eine Partnergesellschaft nicht nur Zusammenschlüssen von Anwälten, Architekten (was man als Dipl.Ing noch nicht ist) etc. vorbehalten?
Gute Frage, Du hast Recht in den Ausführungen einer PG wird immer nur von Architekten geredet. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass diese stellvertretend auch für diejenigen genannt werden, die der gleichen Tätigkeit nachggehen?!

Das mit der Gewerbesteuer ist auch ein wichtiger Punkt.

Grüsse
Florian
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