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Patrick123456: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.06.2020 Uhrzeit: 20:47 ID: 57516 | Social Bookmarks: Ich habe die Frage nicht ganz verstanden. Ein Pauschalhonorar ist schon möglich, man muss halt relativ gut abschätzen können wieviel Zeit man benötigen wird, was relativ schwierig sein dürfte. Ein Pauschalangebot könnte man dann akzeptieren, wenn der AG seine Honorarberechnung offenlegt und man sich auf einen anteiligen Betrag z.B. 1/3 : 2/3 je Leistungsphase bzw. übernommenen Leistungen einigen kann. Auch schauen, dass man schriftlich bestätigt bekommt, dass man unter die Haftpflicht der AG steht, sonst wäre ich vorsichtig. Die Architektenkammer haben oft Muster für Werkverträge. |
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