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borma: Offline
Beitrag Datum: 26.06.2020 Uhrzeit: 23:22 ID: 57515 | Social Bookmarks: Guten Abend, ist es üblich bei einer freien Mitarbeit (Teilzeit) ein Pauschalangebot zu machen? Was sollte man beachten außer einer richtigen Stundensatz- und Besondere Leistungen-Kalkulation und HOAI? Grundkenntnisse bei der Honorarrechnung habe ich aber ich würde mich auf die Erfahrungswerte freuen. Liebe Grüße, Borma |
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Patrick123456: Offline
Beitrag Datum: 27.06.2020 Uhrzeit: 21:47 ID: 57516 | Social Bookmarks: Ich habe die Frage nicht ganz verstanden. Ein Pauschalhonorar ist schon möglich, man muss halt relativ gut abschätzen können wieviel Zeit man benötigen wird, was relativ schwierig sein dürfte. Ein Pauschalangebot könnte man dann akzeptieren, wenn der AG seine Honorarberechnung offenlegt und man sich auf einen anteiligen Betrag z.B. 1/3 : 2/3 je Leistungsphase bzw. übernommenen Leistungen einigen kann. Auch schauen, dass man schriftlich bestätigt bekommt, dass man unter die Haftpflicht der AG steht, sonst wäre ich vorsichtig. Die Architektenkammer haben oft Muster für Werkverträge. |
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borma: Offline
Beitrag Datum: 28.06.2020 Uhrzeit: 20:08 ID: 57517 | Social Bookmarks: Hallo Patrick, danke für Deine Antwort. Einen Dienstvertrag für Freiberufler bekomme ich von einem Anwalt, der sich in Baurecht spezialisiert hat. Er zieht eine Vorlage von seiner Schublade, wie jeder anderer Anwalt/Kammer, in der eigentlich stehen soll, dass die Haftung für die Arbeiten von Angestellten und freien Mitarbeitern (Auch als Subarchitekt) immer beim Büro selbst bleibt. Ich denke nicht, dass das Büro sein Honorar mir offenlegen wird aber Stundensatzkalkulationstabellen mit Erfahrungswerten liegen mir von einem Wirtschaftsingenieur, der in einem großen Architekturbüro als Kaufmann mitverantwortlich ist. Ein wenig Erfahrung mit der Honorarrechnung habe ich auch von meinen Projektsteuerungszeiten auch. Meine Frage ist, ob es üblich ist, von einem Freiberufler, der auch noch Teilzeit arbeiten möchte, ein Pauschalangebot zu verlangen bzw. ob jemand damit Erfahrung hat. Wie sollte man das im Vertrag überhaupt festlegen, dass ein tägliches Arbeitspensum von 5 Stunden nicht überschritten werden kann, wenn es dem Pauschalangebot der angebotene Arbeitsumfang (z.B. drei Varianten für Vorentwurf) zugrunde liegt? Ich denke, dass hier auch ein Terminplan mit Meilensteinen beigelegt werden muss. |
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Patrick123456: Offline
Beitrag Datum: 29.06.2020 Uhrzeit: 00:24 ID: 57519 | Social Bookmarks: Das kann ja meines Erachtens nur funktionieren, wenn man vereinbart, dass zum Tag X eine Leistung X zu erbringen ist. Ob man das in Teilzeit oder nachts oder am Wochenende erbringt wäre mir als AG erstmal egal. Ich denke das ist jetzt nichts Außergewöhnliches, wie die Leistung abgerechnet wird, ist ja weitestgehend frei verhandelbar. Um bei dem Beispiel mit den Vorentwürfen zu bleiben, natürlich würde man versuchen das pauschal zu vergeben, jeder Architekt weiß wie viele nicht abrechenbare Stunden man im Entwurf produzieren kann. Ich denke pauschal ist dann gut, wenn man über eine gewisse Erfahrung verfügt und in dem Bereich den man übernimmt wirklich fit ist. |
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Baumplanerin: Offline
Beitrag Datum: 24.07.2020 Uhrzeit: 14:52 ID: 57534 | Social Bookmarks: Mir scheint, du schmeißt hier Angestellter und freie Mitarbeit durcheinander, genauso evtl. dein Auftraggeber. Möglichkeiten: a) Du gehst täglich 5h hin und bekommst einen Stundensatz brutto b) Erfolgshonorar für das Erreichen eines Zieles, das aber auch zeitlich oder sonst wie definiert sein muss (z.B. erfolgreicher Bauantrag, Werkplanung bis zum xten) C) anteilig pro Leistungsphase (wurde ja schon von Patrick erläutert). Du kannst ja nicht sagen: Ich mache den Entwurf für ein pauschales Honorar, aber nur in 5h am Tag. Was ist, wenn der Entwurf länger oder kürzer benötigt? Wenn er fertig sein muss und du kommst mit den 5h nicht hin? |
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