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realist: Offline
Beitrag Datum: 29.03.2005 Uhrzeit: 16:50 ID: 7622 | Social Bookmarks: hallo! ich überlege gerade mich nebenher selbständig zu machen. dazu muss ich doch ein gewerbe eintragen lassen und dem finanzamt bescheid geben wegen einer zweiten steuerkarte. wisst ihr wo man sich sonst noch überall eintragen, bzw. bei welchen ämtern und institutionen man zusätzlich vorstellig werden muss, damit alles in geregelten bahnen verläuft? danke im voraus! gruß realist |
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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 29.03.2005 Uhrzeit: 21:26 ID: 7625 | Social Bookmarks: 2. Lohnsteuerkarte brauchst du meines Wissens nicht, da da in diesem Fall ja als Selbständiger keinen Lohn von einem AG erhälst! Ich war mal 2 Jahre lang selbständig mit einem Webdesign-Gewerbe und brauchte hier auch keine Karte. Am Besten du machst deswegen aber einen Termin beim Finanzamt. |
Social Bookmarks: Achtung als Architekt, Visualisierer oder Webdesigner mußt Du kein Gewerbe anmelden! Wenn du ein Gewerbe anmeldes wirst Du auch Gewerbesteuer abdrücken müssen. Gib mal entsprechende Stichworte in die Forumssuche ein, dann findest du Diskussionen zu diesem Thema, die Dir da sicherlich weiterhelfen. Grüsse Florian
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candARCH.de Registriert seit: 05.06.2002
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Daniel: Offline
Ort: Karlsruhe
Hochschule/AG: Architekturfotograf, Fachautor Beitrag Datum: 29.03.2005 Uhrzeit: 23:56 ID: 7634 | Social Bookmarks: Hallo, Du hast also bereits geklärt, das Deine selbständige Tätigkeit als "gewerblich", nicht als "freiberuflich" einzustufen ist? Als Freier Architekt wärest Du jedenfalls Freiberufler, und damit von der Gewerbesteuer befreit und zur einfachen Buchführung (Gewinn- und Verlustrechnung) berechtigt. Oder geht es um eine Selbständigkeit neben dem Studium? Hier ein paar Links, die ich im Rahmen ähnlicher Bestrebungen ausfindig gemacht habe: http://www.service-bw.de http://www.newcome.de http://www.existenzgruender.de http://www.gruenderlinx.de http://www.freie-berufe.de http://www.kuenstlersozialkasse.de Daniel |
ehem. Benutzer Registriert seit: 10.08.2004
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Burkhard: Offline
Beitrag Datum: 30.03.2005 Uhrzeit: 00:29 ID: 7635 | Social Bookmarks: Hi, da ich mich mit einem Büro selbstständig gemacht habe, kann ich dir sicherlich ein paar Tipps geben. Es wäre allerdings vorteilhaft, wenn du einige Informationen hättest, in welche Richtung es geht, was heißt nebenher, was machst du jetzt....? Melde dich ruhig mal über mail balsATia-plusDOT*de Gruß Burkhard Geändert von Burkhard (01.08.2005 um 14:23 Uhr). |
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realist: Offline
Beitrag Datum: 30.03.2005 Uhrzeit: 10:48 ID: 7637 | Social Bookmarks: ich habe wohl im eifer des gefechts ein paar infos vergessen: ich will mich als ingenieur mit einem planungsbüro nebenher selbständig machen, habe also auch noch eine vollzeitstelle in einem anderen berufsfeld. kann ich mich denn nebenher als ingenieur mit einem planungsbüro "freiberuflich" selbständig machen? ich bin noch kein eingetragener landschaftsarchitekt. ich dachte bisher, daß sich das gegenseitig ausschließt und ich es deshalb als gewerbe anmelden muss... oder hängt die einteilung ob es als gewerbe oder als freiberufliche tätigkeit anzusehen ist mit dem tätigkeitfeld (planung=kunst) zusammen??? fragen, nichts als fragen.... gruß realist |
ehem. Benutzer Registriert seit: 10.08.2004
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Burkhard: Offline
Beitrag Datum: 30.03.2005 Uhrzeit: 12:55 ID: 7638 | Social Bookmarks: Hi, du mußt nicht in der Kammer sein-wenn du z.B. ein Planungsbüro anmeldest. Ich darf mich allerdings ohne Kammerzugehörigkeit nicht Innenarchitekt nennen. Also bei mir : Planungsbüro für Innenarchitektur Bei dir : Planungsbüro für Landschaftsarchitektur Vieleicht einfach mal die Kammer anrufen. Eine Gewerbeanmeldung würde ich unterlassen, insbesondere wenn du es als Nebentätigkeit ausübst. (Als Tischler angemeldet würde ich z.B gleich Rentenversicherungspflichtig werden, dann die Gewerbesteuer-dazu brauchst du nur einen größeren Auftrag, Berufsgenossenschaft...) Einfach beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen, wobei du wenigstens für den Anfang einen Steuerberater aufsuchen solltest. Es gibt daneben allerdings auch kleine Tips am Rande ( die hier zu weit führen) da du Existenzgründer bist. Gruß Burkhard |
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realist: Offline
Beitrag Datum: 30.03.2005 Uhrzeit: 13:31 ID: 7640 | Social Bookmarks: hallo burkhard, das ich nicht in der kammer für ein planungsbüro sein muss war mir schon bekannt, danke. aber das ich ein ingenieurbüro auch als freiberufliche tätigkeit führen kann war mir neu. vielen dank schonmal bis hierher! gruß realist p.s.: die seite http://www.freie-berufe.de muss ich mir nochmal genauer ansehen... |
candARCH.de Registriert seit: 05.06.2002
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Daniel: Offline
Ort: Karlsruhe
Hochschule/AG: Architekturfotograf, Fachautor Beitrag Datum: 30.03.2005 Uhrzeit: 16:29 ID: 7646 | Social Bookmarks: Unbedingt. Dort wirst Du auch Infos finden, welchen Kriterien eine Tätigkeit entsprechen muß, um als freiberuflich gelten zu können. Grob gesagt: Alles, wofür Kopfarbeit wesentlich ist, im Gegensatz etwa zu Handwerk/Produktion. Planende Berufe gehören also fast immer dazu. |
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Der Gaertner: Offline
Ort: Osnabrueck
Hochschule/AG: Professor, emeritiert, freiberuflicher Unternehmensberater für den Baubetrieb Beitrag Datum: 11.04.2005 Uhrzeit: 22:53 ID: 7959 | Social Bookmarks: Hallo Realist, es sind ja schon einige wichtige Links genannt worden. Nicht ganz neu, aber immer noch brauchbar für Landschaftsarchitekten ist die Broschüre "Orientierung für die Gründung eines Landschaftsarchitekturbüros", die der BDLA 1999 herausgegeben hat. Noch einige Hinweise zur Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit: Die Frage ist im Steuerrecht (§ 18 EStG) etwas unklar formuliert, weshalb der Bundesfinanzhof (BFH) immer wieder mal angerufen wurde und entscheiden musste. Die folgenden Festlegungen des BFH habe ich in der Literatur gefunden. Gewerblich tätig sind demnach: - Baubetreuer (Bauberater), die sich lediglich mit der wirtschaftlichen (finanziellen) Betreuung von Bauvorhaben befassen (BFH 29.5.73) - Beratende Architekten, auch wenn sie an der Vermittlung von Geschäftsabschlüssen nicht wesentlich beteiligt sind (BFH 14.6.84) - Beratende Bauingenieure (BFH 20.4.89) Es kommt also nicht nur auf die "Kopfarbeit" an, sondern eher auf die planend-kreative Arbeit in leitender und eigenverantwortlicher Tätigkeit, um Freiberufler zu werden. Das scheint mir aber doch gegeben. PS: Oben Gesagtes ist natürlich nicht als juristische oder steuerrechtliche Beratung oder Auskunft zu verstehen. Dazu fehlt mir die Legitimation.
__________________ Wolfgang Ziegler |
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