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Francis: Offline
Beitrag Datum: 03.05.2005 Uhrzeit: 16:41 ID: 8569 | Social Bookmarks: Hallo, ich plane für Freunde ein Haus. Problem ist, ich bin weder fertiger Architekt, noch vor Ort (der Bauort ist ca. 700km entfernt von mir). Es geht erstmal auch nur um die Entwurfsplanung. Wie können sich meine Freunde diese Planungsleistung bei einem Architekten (oder Baufirma vor Ort) verrechnen lassen? (Ich arbeite momentan erstmal für lau). Sie möchten sich mit dem Entwurf eventuell auch an eine Fertighausfirma wenden. Das Haus ist schon etwas grösser (ca. 300qm), und ich würde auch die Ausführungsplanung machen, wenns geht. Mal angenommen, der Entwurf soll genau so, wie ich ihn gemacht hab, bleiben, wie geht es dann weiter? Die Baufirma, bzw. der Architekt vor Ort oder die Fertighausfirma hätten dann ja schliesslich schon einen fertigen Entwurf und Arbeit gespart. Kann man das irgendwie verrechnen. Z.B. die LP komplett rausziehen? Und hat es Sinn, als "Externer" die Ausführungsplanung zu übernehmen, da ich nicht vor Ort bin? Nimmt das alles überhaupt jemand so ab, da ich nicht Architekt bin? Ich könnte auch mit einem Büro hier bei mir kooperieren. |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 13.04.2005
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marcotica: Offline
Beitrag Datum: 03.05.2005 Uhrzeit: 17:07 ID: 8571 | Social Bookmarks: Schwierige Situation, vor allem weil Du hier gleich mehrere Möglichkeiten nachfragst. Grundsätzlich sollen Leistungen die denen eines Architekten entsprechen auch wie solche abgerechnet werden (also normalerweise nach HOAI). Alles andere wäre Preis-Dumping bzw. Arbeiten unter dem Mindest-Honorar. Was ich nicht ganz verstehe, ist die Sache mit der Entwurf- (LPH 1-3) und der Ausführungsplanung (LPH 5). Willst Du nur den Bauantrag (LPH 4)vom Architekten, wegen der Planvorlageberechtigung, machen lassen?? Das macht normalerweise keiner mit. Zu hohes Risiko von Planungsfehlern!Entweder der Architekt macht dann auch die Ausführungsplanung und evtl. die LPHs 6-9 oder wahrscheinlich gar nichts. Auch wirst Du durch den eigenen Entwurf nicht einfach die 21% (für die LPH1-3) am Honorar sparen können, weil es für den Bauantrag nur 6% gibt und das i.d.R. ohne die vorangegangene Entwurfsplanung für einen Architekten zu wenig ist. Auch bei Fertighausfirmen bekommst Du in der Regel nur einen kleinen Teil dessen gutgeschrieben, was Du normalerweise für deren Planung bezahlen mußt. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 03.05.2005 Uhrzeit: 17:28 ID: 8572 | Social Bookmarks: rechtlich gesehen ist das eine sehr schwierige Sache. Denn du darfst Theoretisch nicht einfach einen Architekten deinen eigenen Entwurf abstempeln lassen (auch wenn er das Honorar erhält). Er muss laut Recht massgeblich an der Planung beteiligt sein. Da es ein Gefälligkeitsauftrag ist und auch der Ort sehr weit entfernt ist würde ich einfach nach HOAI Sehen, was für den Vorentwurf bis zum Bauantrag drin ist und dann einfach eine Pauschale für deinen Entwurf anbieten. Was und Wie der Bauherr dann weiter mit deinem Entwurf fortfährt, ist dann nicht mehr dein Problem. Ich denke nicht, dass ein Architekt ohne eigene Ideen einzubringen, gegen Honorar einen wildfremden Plan abstempelt. Wenn du aber deinen Entwurf durchbringen willst wäre Alternativ auch denkbar, dass du dir einen Partner suchst, der mit dir Zusammen die komplette Planung übernimmt. So kannst du theoretisch dann alles selbst machen. |
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Francis: Offline
Beitrag Datum: 03.05.2005 Uhrzeit: 17:30 ID: 8573 | Social Bookmarks: Naja, ich könnte ja auch mit dem Büro hier bei mir wo ich sonst arbeite, kooperieren, da wüsste ich aber auch nicht, wie man das verrechnet, wenn ich die Arbeit mache und die nur kontrollieren, und ausserdem sind die ja auch nicht vor Ort. Wenn ich nur den Entwurf mache, bzw. 1-3, dann sollte man das zumindest irgendwie verrechnen, das Haus ist relativ kompliziert. Hat es denn, falls ich irgendwie kooperieren könnte, überhaupt Sinn, die Ausführungsplanung zu machen ,wenn ich nicht vor Ort bin? |
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Francis: Offline
Beitrag Datum: 03.05.2005 Uhrzeit: 17:31 ID: 8574 | Social Bookmarks: Nochwas zum Geld. Ich will dafür nichts nehmen, ist praktisch Familie, es geht darum, dass die sich das irgendwie anrechnen lassen können... Also für den Entwurf zumindest... LP5 würde ich schon bezahlt sehen wollen ;-))) |
ehem. Benutzer Registriert seit: 13.04.2005
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marcotica: Offline
Beitrag Datum: 03.05.2005 Uhrzeit: 17:41 ID: 8575 | Social Bookmarks: Um einen Architekten vor Ort bzw. ein Unternehmen, daß schlüsselfertig baut, wird man nicht herumkommen bei dieser Entfernung. Die AVA und die Bauleitung müssen vor Ort geregelt werden. Die Ausführungsplanung kannst Du im Prinzip komplett vorher (nach Genehmigung und Statischer Berechnung) abwickeln. Es ist ja i.d.R. beim Einfamilienhaus keine baubegleitende Planung notwendig. Einzelne Details kann man aber auch später noch überarbeiten. Wichtiger ist das Du eine vernünftige Bauleitung vor Ort hast, die die Angaben der Ausführungsplanung durchsetzt und überwacht. Wie Du Deine Leistung verrechnet bekommst, mußt Du mit dem Architekten bzw. der Firma vor Ort ausmachen. Du wirst aber nicht 21%(LPH1-3) + 25%(LPH5) also 46% einsparen können. Besser wäre die Sache tatsächlich über einen befreundeten Architekten zu regeln, für den Du quasi als "freier Mitarbeiter" arbeitest. Wie Du Deine Leistungen mit Deiner Familie abrechnest ist Deine Sache. Offiziell gibts nach meiner Meinung nur zwei Wege: 1. Korrekt nach HOAI oder 2. Gar nichts verlangen, als Freundschaftsdienst unter Verwandten |
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Beitrag Datum: 04.05.2005 Uhrzeit: 01:01 ID: 8581 | Social Bookmarks: Das Thema ist heikel, kann sehr viel dabei schiefgehen, gerade bei Örtlicher Distanz. Und bei Freunden / Familie ist das besonders ärgerlich. Ich mache in diesem Fall immer eine Pauschale. Überlege, wie du deinen Aufwand entschädigt haben willst, und gebe den Rest ausser Hand. So sparst du dir viel Ärger und eventuell auch böses Nachreden. Gerade als Berufsanfänger ist jedes Projekt kritisch, und dann noch die Örtliche Distanz..... na ja ich würde mir das nicht zutrauen. Egal, ist nicht mein Problem. Frage doch einfach mal in deinem Büro, ob und wie sie mit dir das Projekt regeln wollen. Die Bezahlung wird dann wohl schon noch irgendwie geregelt werden........ |
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