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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 06.05.2005
Uhrzeit: 10:18
ID: 8641



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Zitat:
Originally posted by marcotica
Bauvorlageberechtigt sind außerdem auch Personen die nicht Architekten sind!
Zu Beispiel?
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Florian Illenberger

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Beitrag
Datum: 06.05.2005
Uhrzeit: 10:32
ID: 8642



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Ich meine natürlich "Planvorlageberechtigt"!

Es gibt eine Reihe von Bautechnikern, Bauingenieuren und Beamten die neben Architekten diese Berechtigung haben. Man muß dafür auch nicht in der Architektenkammer sein, sondern nur z.B. in der Kammer "Beratender Ingenieure". In manchen Bundesländern gibt es darüberhinaus die "kleine" Planvorlageberechtigung, damit können sogar x-beliebige Personen z.B. gelernte Bauzeichner kleine Objekte einreichen.



Eins muß man noch zur Architektur von Zimmerleuten und Maurern sagen: Große Werke z.B. gotische Kathedralen, die heute noch von fast allen Architekten bewundert werden, wurden von "Baumeistern" geplant/errichtet, die keine Architekten im heutigen Sinn waren, sondern beispielsweise Zimmerermeister oder Steinmetze....
Ich spreche auch heute noch keinem Zimmerer ab, daß er unter Umständen eine bessere Architektur produziert bzw. entwirft, wie manche die den Titel "Architekt" führen.

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Beitrag
Datum: 06.05.2005
Uhrzeit: 12:02
ID: 8645



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Zitat:
Originally posted by Maks
Hi marcotica, hi Florian,

Mich würde die Definition einer "kompletten Leistungsphase" interessieren. Wo hört eine unvollständige Leistungsphase auf und wo beginnt ein Vollständige?
Und warum sind Aufmaß, Bauaufnahmen (Fotodokumentationen), Raumbuch oder Abgeschlossenheitsnachweise keine definierbaren Teilleistungen? Wenn ich in die HOAI schaue (§15 Abs. 2), dann sehe ich da zwei Spalten mit Leistungen die einer Leistungsphase zugeordnet sind. Und wenn z.B. eine Aufmaß o. die Bastandsaufnahme als vertragliche Leistungen festgeschrieben sind, dann sind sie sehr wohl definiert. Die HOAI schreibt nicht vor, welche Leistungen einer Leistungsphase erbracht werden müssen, damit nach einem bestimmten Satz abgerechnet werden kann. Es muss das geleistet werden, was vertraglich vereinbart wurde und entsprechend dazu erfolgt die Abrechnung.....


..... Zumal das garnicht notwendig ist, da nach der Erbringung aller vertraglich geregelten Leistungen, incl. der erstellten Schlussrechnung der Geltungsbereich der HOAI erlischt. Danach ist jeder Zeit ein Nachlaß möglich und zwar ganz legal.

Gruß

max

Bitte erklär mir mal, was Du mit legalem Nachlaß nach der Schlußrechnung meinst. Das heißt ja nachträgliche Unterschreitung des Mindesthonorars, oder???

Natürlich tauchen in der HOAI unter §15 Abs. 2 Dinge wie Bestandsaufnahme als besondere Leistung auf, d.h. es ist keine Grundleistung und auch nicht in den 3% Honorar von LPH 1 enthalten. Es muß also hierfür ein gesondertes Honorar (i.d.R. Pauschale) vereinbart werden, oder?

Mit "kompletter" Leistungsphase hatte ich eine Leistungsphase gemeint, die man vollständig abrechnen kann. Ich denke, daß kann man nämlich nicht immer durchsetzen.
Nehmen wir z.B. Leistungsphase 3 (Entwurf):

Direkt der erste Entwurf für ein EFH sagt dem Bauherrn zu und wird weiter verfolgt/bearbeitet. Möglicherweise waren dafür nur 20 Stunden Arbeit von Seiten des Architekten notwendig. Der Architekt möchte diese Leistungsphase voll, also mit 21%, abrechnen. Er hat ja eine passende Lösung gefunden/geliefert und hat dazu halt nur einen Versuch (möglicherweise wg. seiner Qualität und Erfahrung) benötigt.
Bei einem EFH machen diese 21% sagen effektiv 5.000 € + MwSt. und Nebenkosten aus. Jetzt sagt der Bauherr: Gute Lösung hin oder her. Du Architekt hast nur ca. 20 Stunden dafür benötigt und dafür soll ich 5000 € (250€/Stunde) bezahlen? Never!
Wenn die Sache vor Gericht gehen sollte, ist es möglich das der Richter entscheidet, daß dieses Honorar unberechtigt hoch ist und dem Architekten das Honorar kürzt bzw. auf ein für den Bauherrn erträglich Maß reduziert. Solche Fälle gab es meines Wissens schon...
Die HOAI ist eine Ordnung für Architekten und Ingenieure. Sie wird aber von anderen Instanzen (Gerichten) oft nicht als maßgeblich betrachtet und umgangen bzw. ausgesetzt.

Für uns Architekten heißt das: HOAI = viele Vorschriften und strenge Auflagen, aber wenig Schutz und Bedeutung, wenns drauf ankommt!

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Beitrag
Datum: 06.05.2005
Uhrzeit: 18:55
ID: 8653



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Zitat:
[i]Es gibt eine Reihe von Bautechnikern, Bauingenieuren und Beamten die neben Architekten diese Berechtigung haben. Man muß dafür auch nicht in der Architektenkammer sein, sondern nur z.B. in der Kammer "Beratender Ingenieure". [/B]
Nun, dann weiß ich nicht was das Theater soll... ich hatte immerhin geschrieben:
Zitat:
Also bei der Einreichung eines Bauantrages wünsche ich einem Nicht-Architekten / Bau-Ing. viel Erfolg...

- Es also nicht auf den Architekten begrenzt. Aber ein Beamter hat ganz sicher keine Bauvorlageberechtigung...



Grüsse
Florian
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Florian Illenberger

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Datum: 06.05.2005
Uhrzeit: 19:33
ID: 8657



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Zitat:
Originally posted by Florian
Nun, dann weiß ich nicht was das Theater soll... ich hatte immerhin geschrieben:
Also bei der Einreichung eines Bauantrages wünsche ich einem Nicht-Architekten / Bau-Ing. viel Erfolg...
--------------------------------------------------------------------------------

Das hatte ich so verstanden, als würdest Du glauben das diese Gruppen keine Planvorlageberechtigung hätten.

Aber warum glaubst Du, hätten die mehr Probleme als ein Architekt??


Es gibt eine Reihe von Beamten bzw. öffentlich Bediensteten die eine Planvorlageberechtigung haben. Diese dient allerdings nur für Amtszwecke (z.B. auf Staatshochbauämtern). Wird aber u.U. auch mal mißbraucht...

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Datum: 06.05.2005
Uhrzeit: 21:12
ID: 8660



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Zitat:
Originally posted by marcotica
Es gibt eine Reihe von Beamten bzw. öffentlich Bediensteten die eine Planvorlageberechtigung haben. Diese dient allerdings nur für Amtszwecke (z.B. auf Staatshochbauämtern). Wird aber u.U. auch mal mißbraucht...
Sind diese Personen nicht gleichzeitig auch in der Architektenkammer eingeschrieben? Meines Wissens kann man ohne eine Einschreibung nicht eine PVB haben. Falls es auch ohne geht, würde ich mal aus Interesse einen entsprechenden Erlaß oder Gesetzestext sehen.

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Datum: 07.05.2005
Uhrzeit: 11:17
ID: 8667



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Hi marcotica,
Zitat:
Bitte erklär mir mal, was Du mit legalem Nachlaß nach der Schlußrechnung meinst. Das heißt ja nachträgliche Unterschreitung des Mindesthonorars, oder???
Da ich jetzt davon ausgehe, dass du wesentlich mehr Wissen besitzt, als wir die, noch studieren, gehe ich davon aus, dass du weisst, was die Schlußrechnung im rechlichen Sinne bedeutet und was das in Bezug auf die HOAI heißt. Mehr schreibe ich dazu nicht.

max

edit: Vielleicht solltest Du das nächste Mal noch mehr Fragezeichen hinzufügen, ich hätte sie beinahe übersehen.

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Datum: 07.05.2005
Uhrzeit: 20:31
ID: 8673



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@tobias: Es ist also tatsächlich so, daß Du für eine Planvorlageberechtigung zu haben nicht unbedingt in der Architektenkammer sein mußt.

@maks: Würde mich trotzdem freuen, wenn Du es mir näher beschreibst (das mit der Schlußrechnung). Würde mich interessieren, wie so etwas praktisch umgesetzt wird...Du weißt ja Theorie und Praxis, können manchmal sehr verschieden sein.

Hier noch ein paar Fragezeichen:???????????

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Datum: 11.05.2005
Uhrzeit: 09:38
ID: 8724



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@maks: Laß Dir ruhig Zeit mit der Antwort. Vielleicht gibt's ja noch neue Erkenntnisse!


Würde mich nur interessieren wie Du diesen Nachlaß dem Kunden bei Auftragserteilung vermittelst. Du machst im ein Honorarangebot nach HOAI und schreibst kleingedruckt darunter: "Die o.g. Zahlen brauchen sie nicht weiter ernst zunehmen, da es nach Abschluß der Leistung noch einen kräftigen Nachlaß gibt!"....oder, wie?

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Datum: 11.05.2005
Uhrzeit: 23:29
ID: 8732



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Ich denke, wir sollten es an dieser Stelle dabei belassen. Diese Diskussion hier gehört eindeutig nicht mehr zu der gestellten Ausgangsfrage.
Wenn Du Fragen zum Thema hast, dann mache einen entsprechenden Topic auf. Ich habe bei der Fragestellung am Anfang offensichtlich etwas falsch verstanden und leider dazu beigetragen, dass das ganze hier in eine falsche Richtung gelaufen ist.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass so etwas andere davon abhalten kann, zum eigentlichen Thema Stellung zu nehmen. Deshalb bekommst Du hier von mir keine Antwort.

In diesem Sinn

max

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Beitrag
Datum: 12.05.2005
Uhrzeit: 10:43
ID: 8740



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OK, dann belassen wir es hiermit.

Nur hättest Du bei der Textlänge Deines letzten Posts die Frage auch einfach beantworten können. Ich verspreche mir von einem neuen Thread nichts Neues...Schade!

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