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ehem. Benutzer Registriert seit: 13.04.2005
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marcotica: Offline
![]() Beitrag Datum: 04.05.2005 Uhrzeit: 18:52 ID: 8596 | Social Bookmarks: Eine Fotodokumentation oder eine Übersetzung ist keine übliche Architektenleistung und hat daher auch nichts mit HOAI zu tun. Soweit OK. Ein Aufmaß und eine Abgeschlossenheitsplanung fällt allerdings schon in das Tätigkeitsfeld eines Architekten. Vor allem wenn man selber aus dieser Branche kommt bzw. dieses Fach studiert müßte man sich eigentlich an der HOAI orientieren. Es gibt eine gesetzliche Regelung, daß Leistungen die denen eines Architekten entsprechen, auch wie solche (also nach HOAI) abgerechnet werden müssen, selbst wenn der Auftragnehmer kein Architekt ist. |