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ehem. Benutzer Registriert seit: 13.04.2005
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marcotica: Offline
![]() Beitrag Datum: 06.05.2005 Uhrzeit: 09:32 ID: 8642 | Social Bookmarks: Ich meine natürlich "Planvorlageberechtigt"! Es gibt eine Reihe von Bautechnikern, Bauingenieuren und Beamten die neben Architekten diese Berechtigung haben. Man muß dafür auch nicht in der Architektenkammer sein, sondern nur z.B. in der Kammer "Beratender Ingenieure". In manchen Bundesländern gibt es darüberhinaus die "kleine" Planvorlageberechtigung, damit können sogar x-beliebige Personen z.B. gelernte Bauzeichner kleine Objekte einreichen. Eins muß man noch zur Architektur von Zimmerleuten und Maurern sagen: Große Werke z.B. gotische Kathedralen, die heute noch von fast allen Architekten bewundert werden, wurden von "Baumeistern" geplant/errichtet, die keine Architekten im heutigen Sinn waren, sondern beispielsweise Zimmerermeister oder Steinmetze.... Ich spreche auch heute noch keinem Zimmerer ab, daß er unter Umständen eine bessere Architektur produziert bzw. entwirft, wie manche die den Titel "Architekt" führen. |