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ehem. Benutzer Registriert seit: 13.04.2005
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marcotica: Offline
![]() Beitrag Datum: 07.05.2005 Uhrzeit: 19:31 ID: 8673 | Social Bookmarks: @tobias: Es ist also tatsächlich so, daß Du für eine Planvorlageberechtigung zu haben nicht unbedingt in der Architektenkammer sein mußt. @maks: Würde mich trotzdem freuen, wenn Du es mir näher beschreibst (das mit der Schlußrechnung). Würde mich interessieren, wie so etwas praktisch umgesetzt wird...Du weißt ja Theorie und Praxis, können manchmal sehr verschieden sein. Hier noch ein paar Fragezeichen:??????????? |