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ehem. Benutzer Registriert seit: 04.05.2005
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labina: Offline
![]() Beitrag Datum: 04.05.2005 Uhrzeit: 16:32 ID: 8591 | Social Bookmarks: Ich bin ganz neu dabei und habe mich gefragt, wie bestimmte Arbeiten abgerechnet werden. Logisch ist, das die Leistungsphasen nach HOAI berechnet werden. Wie ist es aber, wenn ich als (Architekt)Planer für jemanden - eine Aufmaß für Wohnungen mache? oder - ich schon vorhandene Pläne digitalisiere? oder - die vorhandenen Pläne in einer Presentation verarbeite bzw. ich eine 3d Animation mache? - Ausschreibungen in andere Sprachen übersetzte oder - Bauaufnahmen (Fotodokumentationen), Raumbuch oder - Abgeschlossenheitspläne oder - einfach nur berate ob das Kataloghaus zu einem passt? oder, oder Also eigentlich alles an Arbeiten, die man machen kann, ohne einen Bauvorlageberechtigung zu haben. Muß ich mich an die min. 38€ halten oder kann ich einen Pauschlapreis machen?Und wenn ja welche Grundlagen habe ich da? So, dass sind jetzt sehr viele Fragen auf einmal. Est würde mir auch reichen wenn ich einen Tip bekäme wo ich das alles nachlesen kann. Danke |