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Vielleicht wirst Du ja genau deswegen nicht ernst genommen, sondern (zu unrecht) als "dummer Student ohne grosse Ahnung" abgestempelt!? Ich koennte mir vorstellen, dass man Studenten nicht besonders gern Planungsunterlagen zu sendet, weil es halt in den Augen vieler Hersteller keine potentiellen Kunden sind. Ist zwar grosser Quatsch, weil der Student schliesslich der Kunde von Morgen ist, aber nun... Zitat:
Also Planungsbuero geht in Ordnung, vorsichtig waehre ich lediglich mit dem Wort "Architekt bzw. Architektur"! |
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Schönes Wochenende und gruss aus Koeln Jens |
Jetzt mal grundsätzlich eine andere Frage: Ich bin bereits selbsständig. Ich habe "Dienstleistung" angemeldet, da ich noch in anderen Bereichen tätig bin, die nichts mit Planung zu tun haben. Kann ich mich trotzdem "Planungbüro xyz" nennen? |
Na ja, das ist halt 'ne rechtliche Grauzone. Grundsätzlich kann ein Planungsbüro schließlich alle möglichen Dinge planen; halt allgemeine Dienstleistungen...:D Und solange Du Nix schreibst, wo Architektur drin vor kommt, bzw. was direkt Architektur impliziert kann Dir auch keiner in die Suppe spucken, weil's eben kein geschützter Begriff bzw. keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Allgemein wäre das halt wie ein Firmenname zu verstehen; Sogesehen wäre es auch clever gewesen, wenn Du Dein Gewerbe unter "Planungsbüro Max Mustermann" angemeldet hättest. Damit hätte der Titel auch 'ne offizielle Berechtigung. Weil "Planungsbüro" ohne Anmeldung wäre für 'nen Student schon komisch, zumindest für's Finanzamt....:rolleyes: So ganz genau weiß ich aber auch nicht, wie das dann läuft. Freunde von mir habe aus genau diesem Grund 'ne GbR gegründet... Vielleicht kann mal jemand was dazu posten, der als Studi selbständig ist. @Jensation Genau, bloß nicht "Architektur" und schon gar nicht "Architekt" schreiben. |
"Sogesehen wäre es auch clever gewesen, wenn Du Dein Gewerbe unter "Planungsbüro Max Mustermann" angemeldet hättest." Als Dipl.Ing. Architektur sollte man eigentlich überhaupt kein Gewerbe anmelden sondern freiberuflich arbeiten... |
@ Francis Das geht aber eben erst als Dipl. Ing. Architektur! Wenn man den Titel hat darf man ihn schließlich auch überall hinschreiben, was ja ursprünglich Thema dieses threads war... Solange man aber "nur" Student ist ist man eigentlich auch gezwungen ein Gewerbe anzumelden. |
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Schau mal generell unter www.freie-berufe.de nach. Die Seite hatte mir damals bei meiner Tätigkeit auch weitergeholfen. |
Also die MwSt kann man auch bei freiberuflicher Tätigkeit abführen. Man hat da die Wahl, genau wie bei Gewerbe, wenn man will, kann man MwSt abführen, muss man aber nicht... Ich mache freiberuflich mit MwSt, und kann so dann auch meine Einkäufe (PC, Papier etc.) verrechnen. |
Hilfe! Hier wird gerade von machen einiges duchrcheinander gebracht. Ich empfehle zur Klärung dringend folgende Threads: http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=2616 http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=1480 http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=1051 http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=198 http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=288 http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=560 http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=748 http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=2616 http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=1480 http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=1404 (ein paar sind glaub ich doppelt - aber doppelt hält ja besser :p) Die Gewerbeanmeldung mach nur Sinn, wenn man auch Produkte verkauft, ansonsten birg sie nur die Gefahr, dass man ab einer bestimmten Grenze Gewerbesteuer zahlen muß. Um Umsatzsteuer als Kleingewerbe abführen zu dürfen, muß man sich nicht beim Gewerbeamt melden, sonden eine Verzichtserklärung auf Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG abgeben. Ein Kleingewerbe ist man, solange man unter einer bestimmten Umsatzgrenze bleibt - 30.000 EUR oder DM, ich weiß es leider nicht mehr... |
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