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Snobs: Offline


Snobs is on a distinguished road

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Datum: 20.05.2005
Uhrzeit: 14:48
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Zitat:
Mir ging es nur darum, dass es nun mal besser vor einem Auftraggeber ist, wenn ein Titel dahinter/drunter ist. Damit muss man nicht erklären, was man ist, oder ob man überhaupt qualifiziert ist.
Jemand der sich etwas damit auskennt wird sich vielleicht erst recht fragen ob ein cand. arch. oder cand. ing. ueberhaupt qualifiziert ist...
Vielleicht wirst Du ja genau deswegen nicht ernst genommen, sondern (zu unrecht) als "dummer Student ohne grosse Ahnung" abgestempelt!?
Ich koennte mir vorstellen, dass man Studenten nicht besonders gern Planungsunterlagen zu sendet, weil es halt in den Augen vieler Hersteller keine potentiellen Kunden sind. Ist zwar grosser Quatsch, weil der Student schliesslich der Kunde von Morgen ist, aber nun...

Zitat:
Was ist aber mit dem
"§ 2 Baukammerngesetz NRW darf nur derjenige die Berufsbezeichnung "Architekt" oder Wortverbindungen hiermit (wie z. B. "Architekturbüro") führen, der dazu berechtigt ist..." Ist "Planungsbüro" etwa nichts, was man mit Architekten verbindet?
Es ist jeden Falls keine Wortverbindung und darum scheint es in diesem Gesetz zu gehen...
Also Planungsbuero geht in Ordnung, vorsichtig waehre ich lediglich mit dem Wort "Architekt bzw. Architektur"!

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Jensation: Offline

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Jensation is on a distinguished road

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Datum: 20.05.2005
Uhrzeit: 15:15
ID: 8915



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Zitat:
Originally posted by mno
Ist "Planungsbüro" etwa nichts, was man mit Architekten verbindet?
ich denke nicht...es gibt Planungsbüros für alle Bereiche...Lichtplanung, Küchenplanung...etc...es ist also nicht zwingend mit dem Beruf des Architekten verknüpft. Wenn du dir nicht sicher bist hilft oft auch ein kurzer Anruf bei der entsprechenden Handelskammer...kann aus meinen Erfahrungen heraus nur sagen das die dir sehr bereitwillig und ausführlich alle benötigten Auskünfte zukommen lassen!

Schönes Wochenende und gruss aus Koeln


Jens

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mno
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mno is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 20.05.2005
Uhrzeit: 15:21
ID: 8916



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Jetzt mal grundsätzlich eine andere Frage: Ich bin bereits selbsständig. Ich habe "Dienstleistung" angemeldet, da ich noch in anderen Bereichen tätig bin, die nichts mit Planung zu tun haben. Kann ich mich trotzdem "Planungbüro xyz" nennen?

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Vakilandor: Offline


Vakilandor is on a distinguished road

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Datum: 20.05.2005
Uhrzeit: 17:42
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Na ja, das ist halt 'ne rechtliche Grauzone.
Grundsätzlich kann ein Planungsbüro schließlich alle möglichen Dinge planen; halt allgemeine Dienstleistungen...
Und solange Du Nix schreibst, wo Architektur drin vor kommt, bzw. was direkt Architektur impliziert kann Dir auch keiner in die Suppe spucken, weil's eben kein geschützter Begriff bzw. keine geschützte Berufsbezeichnung ist.
Allgemein wäre das halt wie ein Firmenname zu verstehen;
Sogesehen wäre es auch clever gewesen, wenn Du Dein Gewerbe unter "Planungsbüro Max Mustermann" angemeldet hättest.
Damit hätte der Titel auch 'ne offizielle Berechtigung.
Weil "Planungsbüro" ohne Anmeldung wäre für 'nen Student schon komisch, zumindest für's Finanzamt....:rolleyes:
So ganz genau weiß ich aber auch nicht, wie das dann läuft.
Freunde von mir habe aus genau diesem Grund 'ne GbR gegründet...

Vielleicht kann mal jemand was dazu posten, der als Studi selbständig ist.

@Jensation

Genau, bloß nicht "Architektur" und schon gar nicht "Architekt" schreiben.

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Francis: Offline


Francis is on a distinguished road

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Datum: 21.05.2005
Uhrzeit: 11:33
ID: 8926



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"Sogesehen wäre es auch clever gewesen, wenn Du Dein Gewerbe unter "Planungsbüro Max Mustermann" angemeldet hättest."

Als Dipl.Ing. Architektur sollte man eigentlich überhaupt kein Gewerbe anmelden sondern freiberuflich arbeiten...

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Vakilandor is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 21.05.2005
Uhrzeit: 12:36
ID: 8927



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@ Francis

Das geht aber eben erst als Dipl. Ing. Architektur!
Wenn man den Titel hat darf man ihn schließlich auch überall hinschreiben, was ja ursprünglich Thema dieses threads war...
Solange man aber "nur" Student ist ist man eigentlich auch gezwungen ein Gewerbe anzumelden.

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Registriert seit: 17.07.2003
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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

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Datum: 21.05.2005
Uhrzeit: 13:34
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Zitat:
Originally posted by Vakilandor

Solange man aber "nur" Student ist ist man eigentlich auch gezwungen ein Gewerbe anzumelden.
Das ist nicht ganz richtig. Unabhängig von deinem Status sind deine Dienstleistungen (solange sie im künstlerischen Bereich liegen (auch Webdesign)) eine freiberufliche Tätigkeit, für die man nicht ein Gewerbe anmelden muss (http://www.freie-berufe.de/Abgrenzun...der.145.0.html). Oft ist es aber sinnvoll ein Gewerbe anzumelden, falls die Kundschaft verstärkt die Rechnungen mit MwSt ausgewiesen haben will. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nötig und MwSt muss an das FA abgeführt werden. Im Gegenzug kannst du aber die MwSt mit den von dir bezahlten MwSt gegenrechnen, solange es sich bei den Käufen um Anschaffungen für deine berufliche Tätigkeit handelt (PC-Ausstattung, Büromaterial etc.).

Schau mal generell unter www.freie-berufe.de nach. Die Seite hatte mir damals bei meiner Tätigkeit auch weitergeholfen.

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Francis is on a distinguished road

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Datum: 21.05.2005
Uhrzeit: 13:45
ID: 8932



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Also die MwSt kann man auch bei freiberuflicher Tätigkeit abführen. Man hat da die Wahl, genau wie bei Gewerbe, wenn man will, kann man MwSt abführen, muss man aber nicht...

Ich mache freiberuflich mit MwSt, und kann so dann auch meine Einkäufe (PC, Papier etc.) verrechnen.

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Datum: 21.05.2005
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Hilfe!
Hier wird gerade von machen einiges duchrcheinander gebracht.

Ich empfehle zur Klärung dringend folgende Threads:
http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=2616
http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=1480
http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=1051
http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=198
http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=288
http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=560
http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=748
http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=2616
http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=1480
http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=1404
(ein paar sind glaub ich doppelt - aber doppelt hält ja besser )

Die Gewerbeanmeldung mach nur Sinn, wenn man auch Produkte verkauft, ansonsten birg sie nur die Gefahr, dass man ab einer bestimmten Grenze Gewerbesteuer zahlen muß.
Um Umsatzsteuer als Kleingewerbe abführen zu dürfen, muß man sich nicht beim Gewerbeamt melden, sonden eine Verzichtserklärung auf Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG abgeben.
Ein Kleingewerbe ist man, solange man unter einer bestimmten Umsatzgrenze bleibt - 30.000 EUR oder DM, ich weiß es leider nicht mehr...
__________________
Florian Illenberger

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