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Titel für FH Studenten? cand.arch.? Hallo, ich habe mich selbsständig gemacht und möchte nun wissen, ob ich mich als FH Student nun auch cand.arch. nennen darf. Oder Gibt es andere Titel für FH-ler? Danke euch schon mal. Michal |
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Abgesehn davon, dass ich das albern finde, ist hier die Frage ob ein FHler das cand. arch. benutzen darf. Wir erinnern uns: cand. arch. trägt erst der Student, der das Vordiplom hat. Unis setzen nun ein FH Diplom mit dem Vordiplom gleich, demnach dürfte man während des ganzen FH Studiums diesen Titel nicht benutzen. Andererseits ist das ja auch etwas die Arroganz der Unis und keine allgemeine Regelung. Da der "Titel" Dir keine wirkliche Befähigung attestiert, gibt es für die Nuzung davon vermutlich auch keine rechtliche Regelung, also kannst du damit vermutlich machen was Du willst... Aber bei jedem halbweg gebildeten Menschen wirst Du damit keinen Eindruck schinden... |
@ Florian 100% agree |
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Ich könnte mir eben vorstellen, dass es für bestimmte Projekte von Vorteil sein könnte. cand.arch. ist glaube ich immer noch besser als gar nichts unter einem Namen und es wird somit ersichtlich, dass man schon nun mal über eine gewisse Ausbildung verfügt. Klar, man kann es einem sagen, aber auf einer Visitenkarte oder auf einem Angebot sieht es, finde ich wenigstens, besser aus. An sich selbst finde ich es allerdings auch schon etwas albern, das muss ich schon zugeben. Ich will damit auch nicht angeben :cool: |
seid ihr sicher, dass FH Studenten cand. arch niemals führen dürfen? es heisst ja eigentlich nur, dass wir als Studenten Kandidaten für den Beruf Architekt sind. Schliesslich reicht ein FH Diplom aus, um den Titel Architekt führen zu können. |
Hi mno, wie auch im o.g. Thread beschrieben, heisst es nicht cand. arch., sondern cand.ing. da du Kandidat auf ein ING.-Diplom bist. Statt ein cand.xyz. wird eine Bezeichnung "Planungsbüro Max Mustermann" sicherlich seriöser wirken und den gleichen Effekt erzielen. Der Begriff Planungsbüro ist meines Wissens nicht geschützt oder an eine Qualifiktation gebunden. |
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du? ist eigentlich egal, denn ich denke mit cand.arch. kann man sich noch keinen Cent Anerkennung verdienen...........klingt allenfalls besser als Student der Architektur........ |
aaaaaaaaaaahhhhhhh... mensch. puh...ich weiss, dass das hier nicht das thema ist...aber es dringt ja in 50% aller beiträge durch die poren: "diese ewige FH - UNI / TH - SCHEISSE" seit ich hier im forum bin (nichts gegen das forum) denke ich mir (für mich selbst) immer wieder ausreden aus warum ich nur mein studium an einer FH absolviert habe...um gottes willen. wie konnte ich das nur tun??? hätte ich mich doch an einer uni eingeschrieben (abitur hab ich ja wenigstens:p ) dann würde ich mich vielleicht heute auch so schön "vollwertig" fühlen! mein gott. was ist denn da los? auf meinen streifzügen durch die unis konnte ich beim besten willen keinen riesen unterschied auf den forex-platten sehen...kam mir alles sehr bekannt vor (mit ausnahmen vielleicht). verdammt. wat mach isch nur um mein kleines ego aufzubessern:( :( :( |
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Also bitte keine halben Zitate, die mir das Wort im Mund umdrehen! |
Re: aaaaaaaaaaahhhhhhh... Zitat:
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Grundsätzlich finde ich diese Titel-Uni-FH-Überlegung zwar überflüssig, da ich ebenfalls denke, dass cand.ing. eher nachteilig ist. Unabhänig davon hat einer meiner Profs neulich behauptet, dass FH-ler den Titel erst nach Anmeldung zu Diplom führen dürfen, also wenn sie tatsächlich am Diplom schreiben... Weiß aber nicht wie objektiv diese Meinung ist, wegen der von Holger angesprochenen "Vollwertigkeit"...:D Zitat:
Nach § 2 Baukammerngesetz NRW darf nur derjenige die Berufsbezeichnung "Architekt" oder Wortverbindungen hiermit (wie z. B. "Architekturbüro") führen, der dazu berechtigt ist... Ggf. kann man den ganzen Titel-Kram ziemlich schnell als Betrug auslegen, wenn man an den falschen gerät... Ich würde mir gut überlegen, ob ich so 'ne Egoprofilierung wirklich brauche bzw. ob die dann so viel bringt.... |
Ich will mich damit nicht profiliren. Mir ging es nur darum, dass es nun mal besser vor einem Auftraggeber ist, wenn ein Titel dahinter/drunter ist. Damit muss man nicht erklären, was man ist, oder ob man überhaupt qualifiziert ist. Aber die Idee mit dem Planungsbüro finde ich sehr gut. Was ist aber mit dem "§ 2 Baukammerngesetz NRW darf nur derjenige die Berufsbezeichnung "Architekt" oder Wortverbindungen hiermit (wie z. B. "Architekturbüro") führen, der dazu berechtigt ist..." Ist "Planungsbüro" etwa nichts, was man mit Architekten verbindet? |
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Vielleicht wirst Du ja genau deswegen nicht ernst genommen, sondern (zu unrecht) als "dummer Student ohne grosse Ahnung" abgestempelt!? Ich koennte mir vorstellen, dass man Studenten nicht besonders gern Planungsunterlagen zu sendet, weil es halt in den Augen vieler Hersteller keine potentiellen Kunden sind. Ist zwar grosser Quatsch, weil der Student schliesslich der Kunde von Morgen ist, aber nun... Zitat:
Also Planungsbuero geht in Ordnung, vorsichtig waehre ich lediglich mit dem Wort "Architekt bzw. Architektur"! |
Zitat:
Schönes Wochenende und gruss aus Koeln Jens |
Jetzt mal grundsätzlich eine andere Frage: Ich bin bereits selbsständig. Ich habe "Dienstleistung" angemeldet, da ich noch in anderen Bereichen tätig bin, die nichts mit Planung zu tun haben. Kann ich mich trotzdem "Planungbüro xyz" nennen? |
Na ja, das ist halt 'ne rechtliche Grauzone. Grundsätzlich kann ein Planungsbüro schließlich alle möglichen Dinge planen; halt allgemeine Dienstleistungen...:D Und solange Du Nix schreibst, wo Architektur drin vor kommt, bzw. was direkt Architektur impliziert kann Dir auch keiner in die Suppe spucken, weil's eben kein geschützter Begriff bzw. keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Allgemein wäre das halt wie ein Firmenname zu verstehen; Sogesehen wäre es auch clever gewesen, wenn Du Dein Gewerbe unter "Planungsbüro Max Mustermann" angemeldet hättest. Damit hätte der Titel auch 'ne offizielle Berechtigung. Weil "Planungsbüro" ohne Anmeldung wäre für 'nen Student schon komisch, zumindest für's Finanzamt....:rolleyes: So ganz genau weiß ich aber auch nicht, wie das dann läuft. Freunde von mir habe aus genau diesem Grund 'ne GbR gegründet... Vielleicht kann mal jemand was dazu posten, der als Studi selbständig ist. @Jensation Genau, bloß nicht "Architektur" und schon gar nicht "Architekt" schreiben. |
"Sogesehen wäre es auch clever gewesen, wenn Du Dein Gewerbe unter "Planungsbüro Max Mustermann" angemeldet hättest." Als Dipl.Ing. Architektur sollte man eigentlich überhaupt kein Gewerbe anmelden sondern freiberuflich arbeiten... |
@ Francis Das geht aber eben erst als Dipl. Ing. Architektur! Wenn man den Titel hat darf man ihn schließlich auch überall hinschreiben, was ja ursprünglich Thema dieses threads war... Solange man aber "nur" Student ist ist man eigentlich auch gezwungen ein Gewerbe anzumelden. |
Zitat:
Schau mal generell unter www.freie-berufe.de nach. Die Seite hatte mir damals bei meiner Tätigkeit auch weitergeholfen. |
Also die MwSt kann man auch bei freiberuflicher Tätigkeit abführen. Man hat da die Wahl, genau wie bei Gewerbe, wenn man will, kann man MwSt abführen, muss man aber nicht... Ich mache freiberuflich mit MwSt, und kann so dann auch meine Einkäufe (PC, Papier etc.) verrechnen. |
Hilfe! Hier wird gerade von machen einiges duchrcheinander gebracht. Ich empfehle zur Klärung dringend folgende Threads: http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=2616 http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=1480 http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=1051 http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=198 http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=288 http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=560 http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=748 http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=2616 http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=1480 http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=1404 (ein paar sind glaub ich doppelt - aber doppelt hält ja besser :p) Die Gewerbeanmeldung mach nur Sinn, wenn man auch Produkte verkauft, ansonsten birg sie nur die Gefahr, dass man ab einer bestimmten Grenze Gewerbesteuer zahlen muß. Um Umsatzsteuer als Kleingewerbe abführen zu dürfen, muß man sich nicht beim Gewerbeamt melden, sonden eine Verzichtserklärung auf Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG abgeben. Ein Kleingewerbe ist man, solange man unter einer bestimmten Umsatzgrenze bleibt - 30.000 EUR oder DM, ich weiß es leider nicht mehr... |
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