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cadYoungFellow: Offline
Beitrag Datum: 25.05.2005 Uhrzeit: 15:46 ID: 8990 | Social Bookmarks: Hallo TektorInnen, ich bin nach 2 Jahren Berufspraxis Mitglied der Architektenkammer geworden. Ich habe eine eigene website (homepage) gestaltet. Darin sind vorwiegend Semesterarbeiten enthalten. Aber auch Bauten, an denen ich als Angestellter in 2 Büros beteiligt war. Natürlich mit Erlaubnis der Büroinhaber und mit je einem Link zu deren Büro-Website. Leider wurde ich dann arbeitslos. Die Kammer verlangt nun, dass ich den vollen Mitgliederbeitrag leiste, weil ich eine website habe. Oder sie verlangt von mir, dass ich keine website mehr führen darf. Was soll ich jetzt tun? – Ich finde, dass wenn ich meine Präsenz im Internet zeige, kann ich evtl. bald wieder einen Job finden. Oder was noch besser wäre, einen Auftrag zu bekommen von einem interessierten Bauherren, der mich im Internet „entdeckt“ hat. – Über Eure Meinungen und Anregungen wäre ich Euch sehr verbunden! Euer cadYoungFellow |
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Social Bookmarks: Mir ist nicht ganz klar, mit welchem Recht die Kammer daraus eine Relevanz für zu zahlende Beiträge zieht. Gibt es dafür eine verständliche Begründung? Über den Sinn und Unsinn von Webseiten wurde ja schon an anderer Stelle im Forum diskutiert, aber mich würde doch interessieren, welchen Unterschied das für die Kammer ausmachen soll? Du verdienst ja darüber kein Geld und Du preist wahrscheinlich auch keine konkreten Dienste an - also, es handelt sich dabei nicht eindeutig um eine Firmenhomepage, oder? Hast Du mehr Details zum Vorfall für uns?! Grüße, Samy | |
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cadYoungFellow: Offline
Beitrag Datum: 25.05.2005 Uhrzeit: 17:20 ID: 8994 | Social Bookmarks: Es geht im Folgenden darum: Ich habe mir ein Kunstwort für Dienstleistungen zugelegt. Z.B. CBA - was dann heißen soll: CadBürofürArchitekten. Aber auf gar keinen Fall eine Firmenwebsite, oder Homepage, wie Du es nennst. Damit biete ich wie gesagt Dienstleistungen FÜR Architekten an wie: CAD-Schulungen, CAD-Programmierungen, Aufmaße und Digitalisierungen von Gebäuden usw. an. |
Social Bookmarks: Naja, in dem Fall bist Du Selbstständig und nicht im eigentlichen Arbeitsloser. Ob Du mit Deinem Angebot Gewinn machst, ist dabei sicherlich nebensächlich. Ich denke, die Kammer sieht nicht eine Homepage an sich als Kriterium, sondern sie nimmt es als Anzeichen dafür, dass Du ein Dienstleistungsangebot damit proklamierst und das macht Dich quasi zu einem Firmeninhaber. Würdest Du die Seite lediglich dazu nutzen, Dein Profil für Bewerbungen darzustellen, würde das sicher als private Site gesehen und Du würdest nicht pauschal zu den Beitragszahlern gezählt. Vor allem, wenn Du dem Ganzen auch noch einen Namen gibst, schließt man daraus, dass Du eine eigenständige Firma betreibst. Grüße, Samy | |
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cadYoungFellow: Offline
Beitrag Datum: 25.05.2005 Uhrzeit: 19:13 ID: 8998 | Social Bookmarks: Genau um das geht es doch: "Würdest Du die Seite lediglich dazu nutzen, Dein Profil für Bewerbungen darzustellen, würde das sicher als private Site gesehen und Du würdest nicht pauschal zu den Beitragszahlern gezählt." - schreibst DU. Ich stelle mein Qualifikationsprofil dar - ohne einen einzigen Auftrag zu haben. Ich finde, es ist besser sich positiv darzustellen. In meiner page betone ich ausdrücklich, dass ich FÜR und nochmals FÜR Architekten arbeite. Und nicht etwa, dass ich mich als freischaffender/freiberuflicher Architekt darstelle. Danke trotzdem cadYoungFellow |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 25.05.2005 Uhrzeit: 19:37 ID: 9001 | Social Bookmarks: Folgende Fakten haben wir: - Du bist eingeschriebenes Mitglied einer Architektenkammer, bist also Architekt - Da du arbeitslos bist, bzw. in keinem Angestelltenverhältnis stehst und selbst kein klassiches Büro unterhälst gehst du davon aus, dass du zur Gruppe der nicht-berufstätigen Mitglieder gehörst und dir somit eine Beitragsermäßigung zusteht!? (in NRW ca. 90 statt 230 EUR) Die Beitragsordnungen und andere Gesetze der Kammer sehen das meiner Meinung nach so, dass man wirklich "untätig" sein muss, wenn man die Beitragssenkung bekommen darf. Da du aber Dienstleistungen anbietest, also doch in irgendeiner Weise arbeitest und somit berufstätig bist (wie Samsarak bereits erwähnt hat), ist es legitim, wenn die Architektenkammer den vollen Beitrag verlangt oder die Einstellung deiner Seite verlangt, sofern Sie auf deine Dienstleistungen o.ä. verweist. Schließlich macht die Seite den Eindruck, dass du als Architekt Dienstleistungen anbietest, also voll berufstätig bist. Bewerbungs-HPs, auf denen klar deine Absicht der Jobsuche erkenntlich ist und keine "Dienste" angeboten werden, kann dir keiner verbieten. |
Social Bookmarks: Genauso sehe ich das auch. Grüße, Samy | |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 25.05.2005 Uhrzeit: 19:42 ID: 9004 | Social Bookmarks: Zitat:
Ganz krass gesehen müsstest du den vollen Beitrag auch dann als eingeschriebenes Kammermitglied zahlen, wenn du bei Mc D... am Drive-In-Schalter tätig bist! Architekt beschreibt ja nicht konkret ein Aufgabenprofil. Wenn du eingeschrieben bist, bist du Architekt, wenn du auf irgendeiner Weise berufstätig bist, und wenn es Erbsenzähler bei Bonduelle ist, bist du ein "berufstätiger Architekt" auch wenn du nicht im Bauwesen tätig bist | |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 26.05.2005 Uhrzeit: 01:06 ID: 9015 | Social Bookmarks: Wenn du sowieso nicht als Architekt tätig bist - also keine Planvorlageberechtigung brauchst - dann steht es Dir sowieso frei, nicht Mitglied in der Kammer zu sein. Dann sparst du Dir den Beitrag, darfst dich aber nicht mehr Architekt nennen. Ansonsten musst Du halt in den sauren Apfel beissen und den Beitrag bezahlen. Ansonsten ist natürlich auch der Effekt der Kammerhomepage fraglich, denn wieviele Kunden den weg über die Seitenlange Mitgliederliste zu Dir finden steht in den Sternen. |
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Beiträge: 6
cadYoungFellow: Offline
Beitrag Datum: 26.05.2005 Uhrzeit: 12:12 ID: 9019 | Social Bookmarks: Hallo noone, Deinen Beitrag sehe ich als den einzig konstuktivsten! - Danke! - Du hast mir sehr geholfen! Ich werde mich zukünftig nicht mehr Architekt nennen, sondern nur noch Dienstleister FÜR Architekten! cadYoungFellow |
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Beiträge: 930
Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 26.05.2005 Uhrzeit: 12:48 ID: 9020 | Social Bookmarks: Zitat:
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