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Francis: Offline
Beitrag Datum: 01.06.2005 Uhrzeit: 16:40 ID: 9125 | Social Bookmarks: Also ich bin immer noch ziemlich skeptisch gegenüber dem Versorgungswerk. Klar sagen viele Architekten, man solle dort eintreten, aber ich kenne leider keinen, der schon Rente daraus bezieht und zum Glück keinen, der die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen müsste. Dann könnte man sich nämlich ein besseres Bild machen, ob diese Leute zufrieden sind, mit dem was sie bekommen. Die BU halte ich für fragwürdig, 100% muss man erstmal schaffen, Rollstuhl alleine reicht da nicht. Das Berufsfeld des Architekten ist zu gross, man muss schon fast im Koma liegen, um diesen Fall zu erreichen. Die Kammer NRW zeigt ja Beispielrechungen, wo alles eher schön gerechnet wird http://www.architektenversorgung-nrw.de/index2.htm Im Beispiel wird mit einem Absolventen gerechnet, der 550 Euro monatlich einzahlt. Klar das der gut rausbekommt, aber wer soll den als Absolvent bitte 550 Euro pro Monat einzahlen, wenn es hier Absolventen gibt, die so viel im ganzen Monat verdienen??? Allein das nicht mit niedrigeren realistischen Zahlen gerechnet wird, macht mich mistrauisch... |
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holger: Offline
Ort: Düren
Hochschule/AG: Dipl.-Ing.(FH) Architekt Beitrag Datum: 01.06.2005 Uhrzeit: 21:22 ID: 9126 | Social Bookmarks: was hast du denn vor, wenn du in die kammer eintreten möchtest? willst du dich vom versorgungswerk befreien lassen??
__________________ ------------------- Schönen Gruß Holger |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 01.06.2005 Uhrzeit: 23:32 ID: 9128 | Social Bookmarks: Das Versorgungswerk der Architekten erziehlt einfach höhere Ausschüttungen als die gesetzliche Vorsorge da es nur gut einzahlende Mitglieder beinhaltet. Die Gesetzliche Rentenversicherung war bzw ist ein Teil des Sozialstaates und trägt andere Belange des Sozialstaates mit. Die Einnahmen aus der Renteneinzahlungen werden so nicht etwa angelegt, sondern direkt vom Staat ausgegeben. Logisch also, dass eine private Vorsorge wie die der Architekten höhere Gewinne erzielt. |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 02.06.2005 Uhrzeit: 00:54 ID: 9132 | Social Bookmarks: Zitat:
Die 500 EUR beziehen sich wohl auf eine durchschnittliche freiwillige Mehrzahlung bzw. den anrechenbaren Teil bei einem bestimmten Gehalt. Was das Monatsgehalt angeht, hatten wir ja bereits eine Diskussion. Wenn man nicht gerade in den großén Wettbewerbsbüros arbeiten will, kann man sehr wohl angemessen gehälter erhalten!" | |
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Francis: Offline
Beitrag Datum: 02.06.2005 Uhrzeit: 10:41 ID: 9134 | Social Bookmarks: @Tobias guck mal auf der Seite vom Versorgungswerk NRW unter Hochschuabsolventen, da stehts irgendwo. Ja, ich tret ja ein, sobald ich Architekt oder Angestellt bin, klar, aber eben nicht vorher. Und dann zahle ich nur das, was ich muss ein. Übrigens: mit der Mindesteinzahlung von 153 Euro pro Monat, wenn du das 30 Jahre machst, liegt der Rentensatz zur Zeit bei etwas über 500 Euro pro Monat, ist auch nicht so viel... Aber als Alternative zur gesetzlichen mache ich es auf jeden Fall, nur eben nicht vorher schon. Und anhand dieser Rentensätze (die man unter Statistik auf der Seiter abrufen kann) lohnt es sich doch, noch zusätzlich eine private Altersvorsorge abzuschliessen, halte ich echt für sinnvoll :-) |
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secretgarden: Offline
Ort: hamburg Beitrag Datum: 02.06.2005 Uhrzeit: 13:30 ID: 9135 | Social Bookmarks: da stimme ich francis zu 100 % zu. selbst diese 153 euro könnte ich nie im leben monatlich beseite legen. yours mitleser die ganze zeit |
ehem. Benutzer Registriert seit: 17.02.2005
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aldirosso: Offline
Beitrag Datum: 03.06.2005 Uhrzeit: 09:59 ID: 9147 | Social Bookmarks: Die Regelung der Versorgungswerke, die BU-Rente nur bei 100% Erwerbsunfähigkeit zu zahlen, macht durchaus Sinn. Es ist halt eine Absicherung für den "worst case", die man günstig "dazu bekommt". Im Normalfall wird man sowieso noch arbeiten wollen, solange man dazu in der Lage ist. Das grundsätzlich das Versorgungswerk - wie jedes Rentensystem - hohe Renten nur zahlen kann, wenn auch hohe Beiträge geleistet wurden, ist denke ich klar. Immerhin ist es ein kapitalgedecktes Rentensystem und keine Solidargemeinschaft und der Gesetzlichen daher in jedem Fall vorzuziehen. Die meisten Berufsgruppen (Angestellte) haben diese Wahlmöglichkeit erst gar nicht und ich bin froh, daß es diese Möglichkeit bei den Architekten gibt. Mich würde mal interessieren, was bei der BfA rauskommt, wenn man 30 Jahre 153 EUR einzahlt, sicher keine 500 EUR Rente. Aus meiner Sicht sollte man unbedingt versuchen - spätestens nach 3 - 5 Jahren nach Eintritt ins Berufsleben - vernünftige Beiträge in ein Rentensystem einzuzahlen, sonst wird man in Bezug auf Rente auf keinen grünen Zweig mehr kommen. Aber klar ist bei der heutigen Situation auch: erstmal überhaupt Arbeit finden ist schon schwer genug. Gruss Martin |
candARCH.de Registriert seit: 05.06.2002
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Daniel: Offline
Ort: Karlsruhe
Hochschule/AG: Architekturfotograf, Fachautor Beitrag Datum: 24.04.2006 Uhrzeit: 22:03 ID: 15366 | Social Bookmarks: Eine FAQ-Liste zu AIP/Kammermitgliedschaft/Versorgungswerk bietet die AK BW hier. |
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Aip: Offline
Beitrag Datum: 28.04.2006 Uhrzeit: 23:19 ID: 15424 | Social Bookmarks: Mal eine andere Frage zum Thema VW: Es ja nun so, daß, wenn man als Aip ins VW einzahlt, man eine gewisse Frist hat bis man Kammermitglied werden muß(!). Wird man kein Kammermitglied fliegt man aus dem VW wieder raus und muß zur BFA. Nun ist es bei mir so, daß ich zwar namentlich als "Innenarchitektin" eingestellt bin, jedoch in einem Unternehmen, das Möbel entwirft,aber auch produziert und vertreibt. Möbelentwurf ist zwar ein Bereich der Innenarchitektur, jedoch deckt man damit ja eigentlich nur einen Teilbereich des klassischen Berufsbildes ab. Die Frage ist nun, muß man, um in die Kammer eintreten zu "dürfen" wirklich Arbeitsproben über alle LPH nachweisen, oder reicht es, wenn man nachweisen kann, daß man als Dipl.Ing.-Innenarchitektur bei einem Innenarchitekten (Kammermitglied), der allerdings nicht als solches ein Büro führt, sondern wie gesagt Möbel entwirft und vertreibt, gearbeitet hat... Im Prinzip bearbeite ich alle LPH, nur leider nicht im raumbildenen Ausbau, sondern im Möbelbereich.... Normalerweise muß man nach 2 Jahren Berufstätigkeit als AiP der Kammer beitreten, aber wie sieht es aus, wenn man nach einem Abschluß weiter als Student (Zweitstudium Architektur) auf Stundenbasis, also nicht Vollzeit gearbeitet hat? Wie wird die Teilzeitarbeit genau verrechnet? Lieben Gruß |
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Neo: Offline
Beitrag Datum: 29.04.2006 Uhrzeit: 14:13 ID: 15427 | Social Bookmarks: @Aip: Das mit dem Kammerbeitritt hängt wohl sehr von den verschiedenen Länderkammern und deren persönlichen Prüfkriterien ab. Es wird da nicht immer rigoros nach dem Architektengesetz vorgegangen. Meines Wissens nach, konntest Du bisher auch nach 2 Jahren schon aufgenommen werden, wenn Du nicht die ganzen beiden Jahre Vollzeit beschäftigt warst und auch nicht permanent in allen Leistungsphasen gearbeitet hast (was eh kaum jemand macht). Es dürfte auch keine allzu grosse Rolle spielen, ob Du in einem Büro oder einem Unternehmen arbeitest. Nur der der Dir diese AIP-Tätigkeit bescheinigt sollte am Besten selbst ein Kammermitglied (Architekt, Innenarchitekt) sein. Aber wie erwähnt kann das von Länderkammer und Ausschuß abhängig sein. Der Einzelfall muß geprüft werden. Ich habe auch vor dem Versorgungswerk beizutreten, weil man da einfach die Garantie hat, daß man seine eingezahlten Beiträge mit einer Verzinsung später ausgezahlt bekommt. Eine weitere private Rentenvorsorge ist auch mit Sicherheit sehr sinnvoll. Wobei man da genau aufs jeweilige Produkt achten sollte. Die Riester-Pakete der Banken und Versicherungen sind oft nicht das Gelbe vom Ei. Die beste Altervorsorge ist aus meiner Sicht immernoch Wohneigentum. Gerade für Architekten bietet sich das an. Deswegen bin ich z.B. bestrebt mir so schnell wie möglich ein Eigenheim zu zulegen. Außerdem hoffe ich, daß ich mit 70 Jahren immernoch meinen Beruf ausüben kann und nicht von der Rentenkasse abhängig bin. Für das abzusichern, empfehle ich jedem eine Berufsunfähigkeitsversicherung. |
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tomasino: Offline
Beitrag Datum: 21.05.2006 Uhrzeit: 14:54 ID: 15800 | Social Bookmarks: was ist man eigentlich im Ausland mit einem in Deutschland abgeschlossenem Studium ? Habe als Praktikant in Frankreich gearbeitet, auf der Homepage wurde ich als Architekt bezeichnet und das ohne Diplom wohlgemerkt |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 21.05.2006 Uhrzeit: 15:08 ID: 15801 | Social Bookmarks: in Frankreich ist unser Diplom jedenfalls 100% anerkannt, sowohl uni als auch fh. Bei denen heisst die beezeichnung übrigens Architecte DPLG (diplome par le gouvernement) |
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grüne: Offline
Beitrag Datum: 06.07.2006 Uhrzeit: 17:30 ID: 16797 | Social Bookmarks: Ich kenne einen, der nach meinem Dafürhalten berufsunfähig ist, ohne dass dies vom Versorgungswerk anerkannt wurde. Der Kollege hatte einen Gehirntumor und sieht seit dem auf einem Auge Muster, oder irgendwelche Ereignisse aus der Vergangenheit. Mit der Konzentrationfähigkeit ist da natürlich nicht mehr so richtig gut. Ich rief darauf beim Versorgungswerk an und stellte folgende Frage:"Wenn ich beide Beine und den linken Arm verliere, bin ich dann berufsunfähig?" Lakonische Antwort:" Wenn Sie kein Linkshänder sind - Nein." Ich habe darauf hin eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und empfehle das jedem, der heute noch glaubt durch das Versorgungswerk abgesichert zu sein. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 17.06.2008
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fuenfjahresplan: Offline
Beitrag Datum: 22.06.2009 Uhrzeit: 21:24 ID: 34185 | Social Bookmarks: Zitat:
wenn du mal hartz4 beantragen muss wegen auftragslosigkeit übernimmt die arge nur den mindestbeitrag der gesetzlichen r-versicherung. das sind 40euro. den rest darfst du selber bezahlen. oder das versorgungswerk schmeisst dich irgenwann raus, weil du keine beiträge mehr zahlen kannst. Zitat:
was ist das für ein vorschlag! zinsloses darlehn der verwandten für die rente. gruselig! die vorgungswerke haben die anwartschaft überwiegend bei investmentbanken angelegt. hypro real estate!!!! ihr müsstet alle unserer angie danken, dass ihr noch irgendwann rente bekommen werdet!!! Geändert von fuenfjahresplan (22.06.2009 um 23:30 Uhr). | ||
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noone: Offline
Beitrag Datum: 24.06.2009 Uhrzeit: 14:14 ID: 34209 | Social Bookmarks: Alle Finanzprodukte basieren auf Investment, und daher auch Risiko. Und alle Investmentfonds sind massiv eingebrochen. Die Renten bleiben aber trotzdem stabil, da das Versorgungswerk kein Fonds ist. Es ist trotz alledem ein Versicherungsunternehmen, das Geld investiert, ein Zugeständnis an Mindestzinssatz macht, und Teile der Zinsgewinne als Eigengewinn der Versicherungsgesellschaft einbehält. Man kann natürlich auch einen eigenen "Rentenfond" auflegen, jedoch trägt man dann mehr Risiko und hat auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir müssen einfach von unserem Anspruchsdenken weg, wenn Du Festangestellt bist, bekommst Du im Alter mit den Architektenlöhnen auch keine grosse Rente. Die Zeiten sind definitiv vorbei. Wenn du arbeitslos bist, ruht deine BFA-Renteneinzahlung genauso, sprich dies drückt alles die Höhe der Rente. Mit einer BFA Befreiung und Einzahlung ins Vorsorgewerk kannst Du eigentlich nur gewinnen, du kannst bei Arbeitslosigkeit die Beitrage auch aussetzen. Es wurde im Forum in einem anderen Thread von einer Absolventin mal die Frage nach der Höhe des Beitrages für eine Rente von 2000 Euros gefragt. Dazu müsste man ein konstanten Jahresgehalt von 57.000 € bis zur Rente haben. Wie viele Architekten kommen dahin? |
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