Registrierter Nutzer Registriert seit: 23.11.2002
Beiträge: 137
Snobs: Offline
Beitrag Datum: 23.08.2005 Uhrzeit: 21:16 ID: 10648 | Social Bookmarks: Hallo! Nachdem ich vor einigen Wochen mein Architekturstudium erfolgreich beendet habe werde ich nun erst einmal fuer einige Zeit bei Freunden in einem Architekturbuero arbeiten. Es ist aber nur uebrgangsweise bis ich einen anderen Job gefunden habe. Nebenbei moechte ich mich naemlich international bewerben und in der Zukunft fuer ein anderes Buero arbeiten. Jetzt stellt sich die grosse Frage in welchem Verhaeltnis ich zunaechst bei meinen Freunden im Buero anfange zu arbeiten. Der Vorschlag meiner Freunde war das sie mich als Freiberufler einstellen. Ich denke auch das ist fuer beide Seiten das guenstigste, jedoch wuerde ich gerne einmal Eure Meinungen und Erfahrungen zum Thema Freiberufler hoeren... Welche Vor- und Nachteile gibt es und wie genau muss ich mich anmelden??? Welche Vor- oder Nachteile habe ich evtl. spaeter wenn ich in einem anderen Buero anfange??? |
| |
|
Social Bookmarks: Nutz doch einfach mal unsere Suche und gib dort "Freiberufler" oder "freiberuflich" ein. Da gibts schon viele Ergüsse dazu...
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
Social Bookmarks: Das einzige, was Du formell machen mußt, ist eine Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen (falls Du nicht eh schon eine hast) und sie damit sozusagen von Deiner Selbständigkeit in Kenntnis setzen. Für spätere Arbeitsverhältnisse hat das erstmal keine Konsequenze, da Du jederzeit wieder in ein Angestelltenverhältnis übergehen kannst. Du informierst dann das FA davon, und gut ist. Ich war auch eine Weile beides - angestellt und Freiberufler. Das macht es dann nur etwas komplizierter bei der Einkommensteuererklärung. Die Frage, die sich dann noch stellt, ist, ob Du umsatzsteuerberechtigt sein willst oder nicht bzw., ob man das von Dir erwartet. Als Kleinunternehmer bist Du vorerst nicht USt-pflichtig, kannst aber von diesem Recht zurücktreten. Dann allerdings mußt Du für fünf Jahre dabei bleiben. Das hat zur Folge, daß Du monatlich eine USt-Voranmeldung ausfüllen mußt und entsprechend an das FA bezahlen mußt. Allerdings bekommst Du vom Auftraggeber natürlich entsprechend mehr - es ist also eigentlich nur ein Durchlaufposten. Aber, man muß halt immer schön am Ball bleiben. Der Vorteil besteht darin, daß Du alle geschäftlichen Anschaffungen - für die Du als Endverbraucher eh Mehrwert- also Umsatzsteuer bezahlst, gegenrechnen kannst und diese also entsprechen 1:1 zurückerstattet bekommst. Überhaupt kannst Du als Freiberufler mehr Dinge absetzen, aber der Aufwand der Buchführung ist auch nicht zu unterschätzen, wenn man sich keinen Steuerberater leisten kann/ will. Ein weiterer Punkt ist natürlich die Vorsorge, Krankenversicherung etc.. Das sollte sich deutlich auf Dein Gehalt auswirken, zumindest, wenn Du evtl. doch länger dort bleiben willst. Denn im Gegensatz zum Angestellen, mußt Du von Deinem Gehalt all diese Dinge ohne weitere Unterstützung vom Arbeitgeber bestreiten. Genauere Berechnungen bzw. Antworten zu "wie komme ich auf den richtigen Stundenlohn" gab es schon in anderen Diskussionen, da solltest Du mal die Suchfunktion für nutzen... Dritter Punkt - vor allem von Interesse für Deine Bekannten - ist die Frage nach der Scheinselbständigkeit. Das ist heutzutage kein Bagatellfall mehr und kostet sehr, sehr viel Strafe - zumeist für den Arbeitgeber, aber Du müßtest im Zweifelsfall Sozialabgaben und Rentenversicherung nachzahlen und das läppert sich schnell. Es ist also wichtig, bei der Rechnungsstellung darauf zu achten, daß nicht der Eindruck entsteht, dass Du eigentlich wie ein Angestellter arbeitest nur billiger bist, weil der Arbeitgeber für Dich keine Sozialangaben zahlen muß... Soviel als erste Anregungen. Manch anderer hat sicher auch noch etwas zu erzählen... Samy | |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Freiberufler | Blumenschein | Beruf & Karriere | 3 | 02.10.2007 16:48 |
Eintragung in die Architektenliste als Freiberufler | 606320 | Beruf & Karriere | 11 | 18.01.2006 17:24 |
Firmenname für Freiberufler? | Vakilandor | Beruf & Karriere | 10 | 10.11.2005 00:22 |
Freiberufler (Architekten) und die Gewerbesteuer | Tobias | Beruf & Karriere | 1 | 15.12.2003 13:09 |
Erweiterung der Gewerbesteuer auf Freiberufler | Tobias | Beruf & Karriere | 7 | 21.08.2003 18:19 |