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Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 06.09.2005
Uhrzeit: 18:25
ID: 10806



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Es ist nicht legal, sondern eine Scheinselbständigkeit, die, wenn sie auffliegt alle viel Geld kostet. Aber es wird von den meisten als Bagatelldelikt betrachtet. Deswegen ist es für die Büros nie ratsam, solche Verbindungen über einen längeren Zeitraum zu führen. Dann ist der Fall einfach eindeutiger als bei sporadischen "Einsätzen".
Man sollte nachweisen können, daß man das erforderliche Equipment und Arbeitsraum besitzt. Wenn alles offenkundig nur vom Auftraggeber kommt, dann wird es schwer, glaubwürdig zu machen, daß man nicht eigentlich ein Angestellter ohne Sozialversicherung ist. Gibt es so etwas wie Freie Mitarbeit überhaupt wirklich? Ist man nicht entweder Angestellter oder Selbständiger? Und die Selbständigkeit muß man nachweisen können?

Vielleicht hat da ja jemand anderes noch sicherere Erkenntnisse. Ich weiß nur, daß in den späten Neunzigern einige Büros däftige Strafen zahlen mußten und seither unter verschärfter Beobachtung stehen.

Aus diesen Gründen kann ich mir auch nicht vorstellen, daß Überstunden in der beschriebenen Form rechtskräftig geregelt werden. Meist sieht eine Vereinbahrung entweder einen Stundenlohn oder eine Pauschale vor. Beim Stundenlohn schreibst DU dann eine entsprechende Rechnung über die erbrachte Leistung, inkl. der "Überstunden", die es ja nicht wirklich gibt, weil kein Zeitlimit festgelegt wird. Bei der Pauschale ist es ein All-Inclusive, also auch keine Überstunden.
Man kann in Verträgen dann eher bestimmte Randbedingungen festlegen, sodaß man bei Mehrarbeit, die durch nicht-Einhalten dieser Bedingungen entsteht, Mehraufwändungen fordern kann. Z.B. Bei Visualisierungen die genaue Festlegung von Quantität und Qualität der Leistungen und der Daten, die man zu bestimmten Zeitpunkten bekommt. Kommt ein Büro dann nicht hinterher, hat man Anspruch, die durch das Versäumnis erforderliche zusätzliche Leistung auch extra zu berechnen. Ähnlich sieht es mit "express"-Diensten oder Wochenendarbeit aus.

Wenn es aber nicht darum geht, daß Du eigenständig eine Dienstleistung für ein Büro erbringst, sondern eigentlich nur dort arbeitest, dann würde ich das als Scheinselbständigkeit einstufen.

Grüße,
Samy

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