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Hannah: Offline

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Hannah is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 06.09.2005
Uhrzeit: 18:44
ID: 10805



Arbeitsvertrag Freie Mitarbeit

#1 (Permalink)
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Hallo,
ich wollte mich mal erkundigen, wie üblicherweise ein Vertrag für eine Beschäftigung als "freier Mitarbeiter" aussieht. Habe gehört, dass dort auch Überstunden als entgeltsfrei festgelegt werden können.
Ich habe mich über Arbeitnehmerrechte informiert. Dort stand über die Frage, ob eine Beschäftigung nun als AN oder als Freier Mitarbeiter erfolgt folgendes:

Woran können Sie erkennen, ob Sie Arbeitnehmer sind?

Sie sind nach der Rechtsprechung "Arbeitnehmer", wenn die folgenden Merkmale auf Sie zutreffen:
(...)
3.) Sie sind von Ihrem Auftraggeber sozial abhängig. Diese soziale oder auch "persönliche" Abhängigkeit ist nicht mit wirtschaftlicher Abhängigkeit zu verwechseln: Auch ein Lottomillionär, der nur zum Vergnügen einer Arbeit nachgeht, kann von einem wenig zahlungskräftigen Arbeitgeber "sozial abhängig" sein. Soziale Abhängigkeit liegt nämlich dann vor, wenn Sie

a) in den Betrieb Ihres Auftraggebers eingegliedert sind, also ohne die Betriebsmittel Ihres Auftraggebers und ohne die Leistungen Ihrer Kollegen nicht arbeiten können, wenn Sie weiterhin

b) Anweisungen Ihres Auftraggebers befolgen müssen (diese Weisungen können sich auf den Inhalt Ihrer Tätigkeit beziehen oder auf den Ort oder die Zeit der Arbeit), und wenn Sie schließlich

c) kein eigenes unternehmerisches Risiko tragen.

Wenn alle diese Merkmale auf Sie zutreffen (1 und 2 und 3.a und 3.b und 3.c), dann sind Sie eindeutig ein Arbeitnehmer. Die unter Punkt 3 genannten Merkmale müssen allerdings nicht immer sämtlich und in schöner Eindeutigkeit vorliegen. Es genügt, wenn sie "überwiegend" gegeben sind.

Das hiesse doch, dass ein freier Mitarbeiter sozial abhängig ist vom Arbeitnehmer aufgrund der "Eingliederung" in den Betrieb und die Betriebsmittel sowie erforderlichen Leistungen der Kollegen, oder ??
Wie schaffen Büros es diese Klausel legal zu umschiffen?

bin dankbar für alle "Büroerfahrenen" unter euch, die mir armem "Neuling" etwas Erklärungshilfe geben können.

Grüsse, Hannah

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Samsarah: Offline

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Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 06.09.2005
Uhrzeit: 19:25
ID: 10806



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Es ist nicht legal, sondern eine Scheinselbständigkeit, die, wenn sie auffliegt alle viel Geld kostet. Aber es wird von den meisten als Bagatelldelikt betrachtet. Deswegen ist es für die Büros nie ratsam, solche Verbindungen über einen längeren Zeitraum zu führen. Dann ist der Fall einfach eindeutiger als bei sporadischen "Einsätzen".
Man sollte nachweisen können, daß man das erforderliche Equipment und Arbeitsraum besitzt. Wenn alles offenkundig nur vom Auftraggeber kommt, dann wird es schwer, glaubwürdig zu machen, daß man nicht eigentlich ein Angestellter ohne Sozialversicherung ist. Gibt es so etwas wie Freie Mitarbeit überhaupt wirklich? Ist man nicht entweder Angestellter oder Selbständiger? Und die Selbständigkeit muß man nachweisen können?

Vielleicht hat da ja jemand anderes noch sicherere Erkenntnisse. Ich weiß nur, daß in den späten Neunzigern einige Büros däftige Strafen zahlen mußten und seither unter verschärfter Beobachtung stehen.

Aus diesen Gründen kann ich mir auch nicht vorstellen, daß Überstunden in der beschriebenen Form rechtskräftig geregelt werden. Meist sieht eine Vereinbahrung entweder einen Stundenlohn oder eine Pauschale vor. Beim Stundenlohn schreibst DU dann eine entsprechende Rechnung über die erbrachte Leistung, inkl. der "Überstunden", die es ja nicht wirklich gibt, weil kein Zeitlimit festgelegt wird. Bei der Pauschale ist es ein All-Inclusive, also auch keine Überstunden.
Man kann in Verträgen dann eher bestimmte Randbedingungen festlegen, sodaß man bei Mehrarbeit, die durch nicht-Einhalten dieser Bedingungen entsteht, Mehraufwändungen fordern kann. Z.B. Bei Visualisierungen die genaue Festlegung von Quantität und Qualität der Leistungen und der Daten, die man zu bestimmten Zeitpunkten bekommt. Kommt ein Büro dann nicht hinterher, hat man Anspruch, die durch das Versäumnis erforderliche zusätzliche Leistung auch extra zu berechnen. Ähnlich sieht es mit "express"-Diensten oder Wochenendarbeit aus.

Wenn es aber nicht darum geht, daß Du eigenständig eine Dienstleistung für ein Büro erbringst, sondern eigentlich nur dort arbeitest, dann würde ich das als Scheinselbständigkeit einstufen.

Grüße,
Samy

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