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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

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Datum: 28.05.2004
Uhrzeit: 19:31
ID: 4007



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Zur Info:

2 Absolventen aus meinem Semester sind frisch gebackene Dipl. Ing. Architektur und "müssen" sich nun mit einem Mini-Job zufrieden stellen (400 EUR / Monat) ... reicht gerade für die Miete

Sie hatten ausser den Pflichtpraktika allerdings beide auch keine weitere Praxiserfahrung

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noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 24.09.2005
Uhrzeit: 03:48
ID: 10995



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PS der link wurde in einem andderen Thema gepostet, habe mir gerade mal die Post von Florian durchgelesen..... was immer wieder als Milchmädchenrechnung gemacht wird, ist die Abschreiberei: was man beim Abschreiben spart oder gewinnt, ist lediglich der zu versteuernde Satz, das heist kauft man sich einen Computer kann man lediglich den Prozentualen Anteil des Steuersatzes abschreiben, den Rest, also den größten Teil, bezahlt man dann immer noch selbst.......

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Florian: Offline

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 24.09.2005
Uhrzeit: 11:54
ID: 11003



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So ganz Milchmädchen mässig ist das nicht.
Fast jeder hat privat zu Hause einen Rechner, viele ein Auto, Papier und sonstiges Büromaterial, evtl. ein Arbeitszimmer etc.

Als Angestellter kann ich unter umständen auch Teile davon bei der Steuer geltend machen. Als Selbstständiger noch viem mehr. Dazu kommt, dass ich die 16% Vorsteuer, die ich beim Erwerb dieser Materialien geleistet habe, mit der Umsatzsteuer, die ich in meinen gestellten Rechnungen mit Einnehme, verrechnen kann und am Ende gegenüber dem Angestellten 16% weniger für all diese Arbeitsmaterialien gezahlt habe.

Grüsse Florian


P.S.: Vorsteuer = Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer (Volksmund)
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Florian Illenberger

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Flo
 
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Flo is on a distinguished road

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Datum: 24.09.2005
Uhrzeit: 14:25
ID: 11013



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Zitat:
Daraus ergibt sich bei 234 Arbeitstagen im Jahr ein
Wie kommen die auf diese Anzahl Tage? Neben Urlaub, Wochenende, Feiertagen und Krankheit muss man schliesslich auch noch die Tage abziehen, an denen man zwar arbeitet aber niemendem dafür eine Rechnung stellen kann (Akquise, Papierkram etc...) und die Tage an denen man keine Aufträge hat (ein Auftrag gerade beendet und der nächste fängt erst in 2 WOchen an). Da willman ja auch was zu beissen haben.

Zitat:
Aber es wird noch besser :
Der freie Mitarbeiter ist ja Umsatzsteuer berechtigt (Volksmund: Mehrwertsteuer, und auch bekannt als Vorsteuer), das heißt, er muß auf seine Rechnung 16 % USt. rauf packen.
Diese Geld muß er zwar sofort ans Finanzamt weiterleiten, aber am Ende des Jahres kann er das mit allen seinen berufsbezogenen Ausgaben verrechenen!!!
Sprich, wenn er sich eine Computerausrüstung für 5000 € (Brutto) gekauft hat, kann er sich am Anfang des nächsten Jahres 689,65 € (die darin enthaltenen USt - bzw. MwSt.) zurückholen!
Dann muss er aber erstmal die 5000€ mehr im Jahr verdienen. In der ganzen Rechnung fehlt mir eh das Geld, das der Freiberufler für seine Arbeitsgeräte ausgeben muss + Berufbedinge Versicherungen und vieles weiteres. Es ist ja richtig, dass man sein Arbeitszimmer absetzen kann aber wer kein Arbeitszimmer in der Wohung braucht kann auch eine entsprechend kleinere Wohnung meiten und zahlt dann weniger Miete.

Meine Freundin macht gerade eine Schulung zur Selbstständigkeit und der dortige BWL Dozent kommt eher auf einen Stundensatz ab 60€.

Florian

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Beitrag
Datum: 25.09.2005
Uhrzeit: 03:05
ID: 11019



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Ich fürchte ich muß Dir in beiden Fällen zustimmen.
Also sollte man der ganzen Rechnung nochmal ein vier bis fünfstelliges Sümmchen pro Jahr hinzufügen...



Grüsse
Flo
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Florian Illenberger

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noone: Offline


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Beitrag
Datum: 26.09.2005
Uhrzeit: 09:47
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das ist genau das auf was ich hinauswollte: um sich das geld von der Umsatzsteuer zurückzuholen bzw den Steuersatz von abzuschreibenden Ausgaben, darf man den größten Teil des Preises nicht aus den Augen lassen, nämlich den den man aus eigener Tasche zahlen muss........

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Datum: 28.09.2005
Uhrzeit: 12:55
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Hi,

jetzt habe ich auch nochmal eine Frage zum Thema Haftung. Prinzipiell ist es ja so, dass es als Absolvent eine gewisse Karenzzeit zum Thema Bauvorlageberechtigung gibt. Diese Bauvorlageberechtigung gilt nur für eine begrenzte Größe des Bauvorhabens. Wenn ich als freier Mitarbeiter ein Projekt bearbeite, das größer ist, als der Geltungsbereich meiner Bauvorlageberechtigung, begebe ich mich doch zum einen in eine gewisse Abhängigkeit von meinem Auftraggeber. Dieser muß seinen Stempel auf den Bauantrag setzen. Zum anderen übernimmt der Auftraggeber damit meines Wissens die Haftung für die erbrachte Leistung. Oder sehe ich da was falsch?

Gruß

max

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Flo
 
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Datum: 28.09.2005
Uhrzeit: 13:51
ID: 11049



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Zitat:
Originally posted by Maks
Prinzipiell ist es ja so, dass es als Absolvent eine gewisse Karenzzeit zum Thema Bauvorlageberechtigung gibt. Diese Bauvorlageberechtigung gilt nur für eine begrenzte Größe des Bauvorhabens. Wenn ich als freier Mitarbeiter ein Projekt bearbeite, das größer ist, als der Geltungsbereich meiner Bauvorlageberechtigung, begebe ich mich doch zum einen in eine gewisse Abhängigkeit von meinem Auftraggeber. Dieser muß seinen Stempel auf den Bauantrag setzen. Zum anderen übernimmt der Auftraggeber damit meines Wissens die Haftung für die erbrachte Leistung. Oder sehe ich da was falsch?
Klingt logisch aber genau kann das wohl nur ein Anwalt sagen. Im Streitfall wird sowas dann in der Regel eh vor Gericht entschieden.

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Tom
 
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Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice

Beitrag
Datum: 28.09.2005
Uhrzeit: 14:20
ID: 11050



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Ein Waffenschein hat in der Branche sowieso noch nie geschadet ...

Info "Freie Mitarbeit im Architekturbüro":
http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/se...freimit.04.pdf

Info "Freie Mitarbeit und Haftung":
http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/se...freimit.02.pdf

Geändert von Tom (28.09.2005 um 14:39 Uhr).

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noone: Offline


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Beitrag
Datum: 22.10.2005
Uhrzeit: 12:42
ID: 11363



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hab gerade nochmal die Post zum Nord süd gefälle gelesen..... als ich mich mitte diesen Jahres in Vorstellungsgesprächen angeboten habe, kristallisierte sich ein Einsteigergehalt (für Absolventen) von 1800 Euro heraus. Alles in Baden Würtemberg, Region Karlsruhe.

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silicium: Offline


silicium is on a distinguished road

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Datum: 26.10.2005
Uhrzeit: 20:07
ID: 11462



Freier Mitarbeiter Teilzeit #26 (Permalink)
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Hallo,

auch mir brennt eine Frage unter den Nägeln.
Habe ein Angebot als freier Mitarbeiter für 2-3 Tage die Woche.
Darf oder sollte ich nun meinen Stundenlohn noch höher als normal ansetzen? Ich meine es sollte sich doch auch lohnen oder?
Wieso verdienen Grafiker eigentlich so viel? Ich kenne welche, die bekommen 25 Euro die Stunde. Kann man nicht mit uns vergleichen?
Würde mich über schnelle Antworten sehr freuen.

Viele Grüße

S.

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Florian: Offline

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 26.10.2005
Uhrzeit: 22:21
ID: 11474



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Das nennt sich Kapitalismus, freie Marktwirschaft. Die Nachfrage regelt den Markt...
Angebot und Nachfrage.
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Florian Illenberger

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