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Social Bookmarks: Vor einigen Tagen, hab ich ein MLP "Berufsstarter" Seminar besucht, was übrigens garnicht so schlecht ist. Ich hatte nicht das Gefühl, dass man versucht, mir irgendwelche Anlagen und Versicherungen anzudrehen. Dabei wurde zum einen auch besprochen, dass die Gehälter im Süden höher sind als im Norden deutschlands. (fogendes beruht aus die Angaben bei diesem MLP Seminar) Ein realistisches Bruttogehalt für einen Angestelten sind wohl 2000 € monatlich. Von dieser Summe ausgehend, kann man sich das Gehalt errechenen, dass man als freier Mitarbeiter bei einem 8 Stunden Tag nehmen muss: 12 Monatsgehälter (12 x 2.000) = 24.000,00 € Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (20,85%) = 5004,00 € Summe = 29.004,00 € Daraus ergibt sich bei 234 Arbeitstagen im Jahr ein Tagessatz = 123,95 € Stundenlohn (8Std / Tag) = 15,49 € Jetz darf man aber nicht vergessen, dass man auch mal Krank wird (liegt naturgegeben bei freien Mitarbeitern sicherlich unter der Zeit, die Angestellte krank sind ![]() Lohnfortzahlungsrisiko (5 Tage) = 619,74 € Bezahlter Urlaub (25 Tage) = 3.098,72 € Beiträge zur Beufsgenossenschaft = 100,00 € Macht ein nötiges Jahresgehalt von = 32.822,46 € und einen Stundensatz von (bei 234 Arbeitstagen je 8 Std.) = 17,53 € Am Ende steht man aber erstmal besser da, als der Angestellte, denn die Nettolöhne unterscheiden sich. Dem Angestellten bleiben von seinen 24.000 € Brutto im Jahr, nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherung, Netto nur noch 14,988 €. (Er ist übrigens nicht unbedingt preiswerter für den Arbeitgeber, denn die 24.000 € ist ja nur der Teil, den der Arbeitnehmer auf irgendwelchen Schreiben sieht, aber er teilt sich Kosten wie z.B. Krankenkasse mit dem Arbeitgeber!) Der freie Mitarbeiter hingegen muß von seinen 32.760 € Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Versorgungsaufwendungen zahlen. Am Ende bekommt er also Netto ca. 19.443 € raus. Das sind ja schon mal 4455 € mehr für den freien Mitarbeiter als für den Angestellten. Aber es wird noch besser ![]() Der freie Mitarbeiter ist ja Umsatzsteuer berechtigt (Volksmund: Mehrwertsteuer, und auch bekannt als Vorsteuer), das heißt, er muß auf seine Rechnung 16 % USt. rauf packen. Diese Geld muß er zwar sofort ans Finanzamt weiterleiten, aber am Ende des Jahres kann er das mit allen seinen berufsbezogenen Ausgaben verrechenen!!! Sprich, wenn er sich eine Computerausrüstung für 5000 € (Brutto) gekauft hat, kann er sich am Anfang des nächsten Jahres 689,65 € (die darin enthaltenen USt - bzw. MwSt.) zurückholen! Mit etwas Geschick und einem gutem Steurberater, musste der freie Mitarbeiter auch gar nicht so viel Einkommenssteuer zahlen, da man ja nur den Gewinn versteuern muß, aber nicht den Umsatz. Also wird vom Umsatz (32.760 €) erstmal der Freibetrag abgerechnet, dann der gekaufte Rechner (zu einem drittel jeweils über drei Jahre), vielleicht auch der neue Dienstwagen, die Fachbücher, die Dienstreise, das ein oder andere "Geschäftsessen", Briefmarken, Papier, Stifte, Ordner... Um nicht scheinsebstständig zu sein, macht man ja auch Aufträge für andere Büros, also hat man in der eigenen Wohnung vielleicht noch ein Arbeitszimmer ![]() Ja und wenn man es geschickt anstellt, dann liegt der zu versteuernde Teil nicht wie oben bei 26.000 €, sondern nur bei 20.000 €. Nach der ESt Splittingtabelle 2000 (eine Andere hab ich gerade nicht zur Hand), macht das eine Steuerdifferenz von ca. 1600 €! Könne ja vielleicht ein schöner Urlaub draus gemacht werden ![]() Aber Vorsicht, das Geld gut angelegt, könnte im Alter hilfreich sein, immerhin bekommt man als Freiberufler keine Rente! Der Rest von uns zwar auch nicht ![]() Grüsse Florian
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: Geändert von Florian (22.03.2003 um 11:28 Uhr). | |
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