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Hochschule/AG: 3D Grafiker Beitrag
Datum: 26.09.2005
Uhrzeit: 09:55
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Zitat:
dass man als freier Mitarbeiter nur vorübergehend für ein Büro tätig ist, kann man so nicht sagen: es gibt unzählige freie, die jahrelang für ein Büro tätig sind. Gerade kleine und Mittlere Büros stellen Freie ein, um bei fehlenden Aufträgen nicht gleich vorm Aus zu stehen.
| Dafür gibt es eigentlich zeitlich begrenzte Verträge. Zitat:
Um die Scheinselbstständigkeit zu umgehen, braucht man noch nicht einmal eigene Software, man ist schon dann kein Scheinselbstständiger mehr, wenn man für mehrere Auftraggeber gleichzeitig arbeitet.
| Das wird schon mal schwer, wenn man in einem Büro fest arbeitet. Die meisten werden dann kaum Zeit haben noch woanders zu arbeiten und ob das reicht, wage ich noch zu bezweifeln. Die Kontrollen sind inzwischen um eingies schärfer geworden. Ich habe gerade so eine Befragung durch die BfA hinter mir inklusive überprüfung der Künstlersozialkasse, ob ich nicht bei denen Zwangsversichert sein müsste. Zitat:
Nochmal auf den Stundensatz zurückzukommen: versucht mal eurem Auftraggeber einen doppelten Stundensatz zu berechnen, dann könnt ihr euch über fehlende Aufträge aber nciht mehr beschweren.......... warum sollte denn der Auftraggeber für EUER Risiko ausbleibender Aufträge finanziell aufkommen? und was macht ihr wenn keine Aufträge ausbleiben? dann hättet ihr Geld für den Fall eingenommen, der dann ausgeblieben ist. dann müsstet ihr ja eigentlich das Geld zurückzahlen.......
| Wenn man für mehrere Monate am Stück für einen Auftraggeber arbeitet kalkuliert man natürlich anders da Geld regelmässig fließt. Wer aber nicht ausreichend Geld für Versicherungen und Altersvorsorge mit einkalkuliert beschiesst sich nur selbst. Das man Geld mit einkalkulieren muss für etwaige Durststrecken ist absolut notwendig. Wer das nicht tut wird ganz schnell Harz IV beantragen können. Und Leerlauf hat man immer mal und sei es nur, dass ein Folgeauftrag erst in ein paar Wochen anfängt.
Florian |
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