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diplingarch: Offline
Ort: kiel Beitrag Datum: 15.10.2005 Uhrzeit: 10:43 ID: 11274 | Social Bookmarks: guten tag; ich bin fuer ein projekt als freier mitarbeiter angeheuert worden- es wird erwartet, dass ich die komplette woche durcharbeite, keine regenerationszeit. das projekt soll ca. 6 wochen dauern- ich kann schon nach einer woche nicht mehr ruhig schlafen- meine gewissensfrage also, was tun; kann ich einfach so sagen, so geht das mit mir nicht, ich gehe. bin ich an irgendetwas (doch) gebunden? kann ich (wirklich) gehen und kommen wann ich will- es gab diesbezueglich keine konkreten aussagen ( auch mein fehler)- aber die kommunikation ist dort eh so eine sache...der mir erst so rosig erscheinende wochensatz ist dahingeschmolzen bei der aufforderung doch am wochenende zu erscheinen. so hab ich mir das jedenfalls nicht vorgestellt- was tun? |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 15.10.2005 Uhrzeit: 17:24 ID: 11276 | Social Bookmarks: es kommt halt immer auf de Vereinbarung an...... wenn man Wochentarife also Pauschalen abmacht dann müssten meiner Meinung nach auch die Arbeitnehmerschutzrichtlinien, also gewissermassen auch freie Tage pro Woche etc gelten. es geht wohl auf keinen Fall, dass eine Firma Wochenpauschalen bezahlt, 12-14 Stunden am Tag und dazu noch Wochenendarbeit verlangt. Das verstösst doch wahrscheinlich (bin kein Jurist) eindeutig gegen Arbeitsgesezte und ist dazu noch unmenschlich........ |
Social Bookmarks: Keine Ahnung was Du für eine Vereinbarung mit Deinem Auftraggeber getroffen hast, aber als freier Mitarbeiter solltest Du Dir Deine Zeit weitestgehend selbst einteilen können, weil ein freier Mitarbeiter ein Selbständiger ist. Natürlich wird es Kernzeiten (Bürozeiten) geben in welchen Du dem Auftraggeber zur Verfügung stehen solltest, aber das hängt von der individuellen Vereinbarung zwischen einem Selbständigen und dem Auftraggeber ab. Du schreibst von einem Projekt welches über 6 Wochen läuft. Das klingt für mich, als ob nach sechs Wochen die Sache fertig sein muß oder vorzeigbare Ergebnisse vorliegen müssen. In diesem Fall könnte man eine Art Werkvertrag machen, dessen Vertragsgestaltung auf ein fertiges Werk bzw. definiertes Ergebnis zugeschnitten ist. Wieviel Zeit und Geld Du dafür brauchst ist dann Dein Problem, aber was Du für das Werk bekommst steht vorher fest. Eine Art "Erfolgshonorar". Wenn Du allerdings nur einen Wochensatz ohne eine definierte Anzahl von Arbeitsstunden vereinbart hast, dann habt Ihr Euch möglichweise mißverstanden und Du Dich verkalkuliert. Die Woche hat im Zweifelsfall 7 Tage. Arbeiten am Wochenende bleibt kaum einem Selbstständigen erspart und auch Festangestellte (mit regulärer 5-Tage-Woche) müssen oft noch am Wochenende was für die Firma tun (vielfach auch ohne Bezahlung). Was kannst Du tun? Nochmal den Auftraggeber anhauen und Dir genau erklären lassen, was von Dir erwartet wird: Welches Ergebnis, welche Unterlagen, welcher Zeiteinsatz werden von Dir innerhalb der nächsten 6 Wochen und nach 6 Wochen erwartet. Wenn Dir Dein Wochensatz dann zu gering erscheint, kannst Du vielleicht noch eine Art "Erfolgshonorar" rausschlagen. Einfach aussteigen wirst Du wahrscheinlich nicht können, denn in 6 Wochen muß ja irgendwas fertig sein und man wird sich wohl keinen Neuen mehr suchen wollen. Falls Du nichts Schriftliches hast, dann kann sich der Auftraggeber auch auf mündliche Absprachen berufen. Auf die angesprochene "Unmenschlichkeit" würde ich nicht setzen. Ich kenne selber Leute die für geringe Löhne Wettbewerbe in Büros schrubben. Bei engen Terminen ca. 80-85 Stunden die Woche, Samstag und Sonntag eingeschlossen (ohne Zuschläge!!). Also nicht gleich weinen, wenn Samstags mal gearbeitet werden muss. Weiß nicht, ob das hilft, aber 6 Wochen sind doch ein überschaubarer Zeitraum. Versuch Dich durchzubeissen und sehe es als eine lehrreiche Erfahrung. Möglicherweise kannst Du Deine eigenen Grenzen kennenlernen und kannst Dich danach besser einschätzen. | |
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Flo: Offline
Ort: Bremen
Hochschule/AG: 3D Grafiker Beitrag Datum: 16.10.2005 Uhrzeit: 15:57 ID: 11290 | Social Bookmarks: Ich würde dem Arbeitgeber sagen, dass Du nicht 6 Wochen ohne Pause durcharbeiten kannst und dass das vereinbarte Gehalt auch keine 70+ Stunden die Woche beinhaltet. So wie ich es verstanden habe, hat er dir ja nicht gleich gesagt, dass er erwartet, dass Du soviel arbeitest. Eine Woche mag zwar 7 Tage aber sicherlich nicht 7 Arbeitstage haben. Wenn die Arbeit so anstrengend ist, dass man danach längere Zeit regenerien muss (und folglich kein Geld verdienen kann), sollte sich das im Gehalt niederschlagen. Wenn der Arbeitgeber darauf eingeht, würde ich unbedingt einen Vertrag aufsetzen in dem Aufgaben, Arbeitszeit und Entgeld festgehalten werden. Ansonsten hast du ganz schlechte Karten, wenn er nicht zahlen will. Bei 6 Wochen würde ich auch nach 4 Wochen eine Abschlagszahlung fordern. Du musst ja schliesslich auch Miete, Gas, Strom etc... monatlich bezahlen. Wenn er dazu nicht bereit ist, wirst du sicherlich auch Stress mit der Endabrechung haben. Nur weil die wirtschaftliche Lage nicht so rosig ist, muss man sich nicht ausbeuten lassen. Florian |
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Beitrag Datum: 16.10.2005 Uhrzeit: 19:26 ID: 11295 | Social Bookmarks: also moment mal..... nur weil immer mehr druck auf den Architekten ausgeübt wird, heisst das noch lange nicht, dass das Standard ist. Unbezahlte Arbeit ist letztendlich NIE in Ordnung. Ob das gemacht wird oder nciht, steht doch gar nicht zur Debatte. Natürlich kann man ab und zu auch mal am Wochenende arbeiten, auch unbezahlt, steht nicht zur Debatte. Das sollte dann aber auch die Ausnahme sein und nicht die Regel. Und dann noch eins: wenn man am Wochenende als Selbstständiger arbeitet, so stellt man doch die Stunden in REchnung. Und als Büroinhaber kann man sich seine Zeit sowieso einteilen wie man will. Ich würde mich jedoch keineswegs mit einem Wochensatz zufrieden geben, der ja in irgendeiner Relation zur ca 40 Stunden Woche steht, und dann erwartet wird, das doppelte zu leisten. Und das ist ja bestimmt in irgendeiner weise wenn auch nur mündlich, vereinbart worden. Wie gesagt, man ist selbst dran schuld, wenn man sich ausbeuten lässt. Ich denke, dass jede Seite aufeinanderzugehen sollte. Das heisst, wenn enorm viele Arbeitsstunden, dann auch extra Bezahlung. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 16.10.2005 Uhrzeit: 23:06 ID: 11301 | Social Bookmarks: Hi diplingarch, ich glaube, dass es Zeit wird, dass sich freie Mitarbeiter in einem Archbüro im klaren darüber sind, bei echter freier Mitarbeit i.d.R. nach HOAI abrechnen zu können. Sollte es keine freie Mitarbeit sein, sondern Scheinselbstständigkeit, hast du auf jeden Fall Anspruch auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und die Gewährung von Arbeitnehmerschutzrechten. THEORETISCH müsste sich dein Chef überlegen was ihm lieber ist. Schau dir mal das folgende Urteil an. OLG Frankfurt, Urt. v. 14.03.2002 - 15 U 180/99, BauR 2002, 1874 Sollte jemand was neueres zu dem Thema haben, immer her damit. Gruß max |
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danna: Offline
Ort: saarbrücken Beitrag Datum: 18.10.2005 Uhrzeit: 00:29 ID: 11310 | Social Bookmarks: gibts da auch nen link zu? |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 18.10.2005 Uhrzeit: 11:39 ID: 11316 | Social Bookmarks: Hi danna, ein wenig ausführlicher gibt es das Urteil noch, wenn du OLG Frankfurt, Urt. v. 14.03.2002 - 15 U 180/99, BauR 2002, 1874 komlett bei google eingibst. Es wird nur einen Suchtreffer geben der zum Baunetz führt. Gruß max |
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