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Vakilandor: Offline
![]() Beitrag Datum: 08.11.2005 Uhrzeit: 00:12 ID: 11702 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, ich arbeite seit kurzem selbständig und freibruflich neben dem Studium. Im Großen und Ganzen mache ich genehmigungsfreien Kleinkram und Beratung; halt alles was man so darf, wenn man noch nicht mit "den großen Kindern" spielen darf... ![]() Das ganze läuft bisher als Kleingewerbe, ich habe also nicht viel Ärger mit dem Finanzamt und als Freibrufler muss ich ja auch kein Gewerbe anmelden. Die Frage die sich nun stellt ist, darf ich mir mit diesen Voraussetzungen als 1-Mann-Unternehmen einen Firmennamen geben, oder muss ich für 'nen Firmennamen auch ein Gewerbe anmelden? Hintergrund ist insbesondere, dass ich überlege mir 'ne Homepage zu basteln und dann mich in das was ich so mache unter "www.mustermann.xy" oder entsprechend nur unter "mustermann" zu publizieren. In dem Zusammenhang könnte ich mir das Ganze auch als eine Art Logo auf Briefköpfen, Visitenkarten, etc. vorstellen. Also darf ich als Freibrufler mir nen Firmennamen geben? Falls es hierzu ein schon ein passendes Posting gibt bin ich auch für ein Link dahin dankbar, ich habe selbst nichts gefunden... Schon mal vielen Dank im Voraus Vakilandor |
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