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Beitrag Datum: 09.03.2006 Uhrzeit: 00:18 ID: 14462 | Social Bookmarks: Lustig. Denn ich bin damals bei der Stundenlohnberechnung genau anders herum vorgegangen und bin einfach von einem Festangestellten-Bruttogehalt von 1900€ ausgegangen. Habe die Arbeitgeberanteile hinzugerechnet und Urlaubstage abgezogen, sowie potentielle Überstunden (5h/Woche) einkalkuliert. Krankheitstage habe ich nicht berücksichtigt und bin auf einen Stundenlohn von ca. 14€ gekommen. Bei 1900€ Festangestelltengehalt käme ich nach einem Brutto/Netto-Rechner(LohnsteuerKL. I) auf ca auf 1200€ Netto. Laut >Tobias Rechnung müßte ich für 1200€/Netto einen Stundenlohn von 17€ verlangen, anstatt 14€. Das würde bedeuteten, daß ein freiberuflicher Mitarbeiter "teurer" sein müßte als ein Festangestellter. Ok. Einen Freiberufler kann man meist zu jeder Zeit in die Wüste schicken, aber es gibt schließlich auch Befristete-Zeitverträge auf die man sich einigen könnte. Ich habe mal einen Büroinhaber auf diese Thematik angesprochen, der antwortete, daß dies ja stimmen mag, er aber er keine Lust und Zeit hätte, sich mit Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsgeschichten herum zu schlagen und daher dafür eigentlich wiederum eine Lohnbuchhalterin einstellen müsste. :-( |
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Beitrag Datum: 09.03.2006 Uhrzeit: 00:25 ID: 14463 | Social Bookmarks: @ AIP Ich kann deine Bedenken durchaus nachvollziehen. Auch ich arbeite als freier Mitarbeiter und kann dir meine Sicht der Dinge darlegen: - 12 € sind definitiv zuwenig. Ein Student bekommt schon 8€ und wenn du alle Nebenkosten abziehst, hat der Student im Endeffekt mehr als du. Ich meine dass 15 € unterste Schmerzgrenze sind. - es kommt darauf an, ob du als freier Mitarbeiter voll oder nur hin- und wieder beschäftigt bist. Wenn du voll beschäftigt bist, also "scheinselbstständig" (s. andere Diskussionen), dann kannst du mit 15 € aufwärts klarkommen. Wenn du aber nur hin- und wieder für ein Büro arbeitest, dann musst du auf jeden Fall mehr nehmen, du hast ja mehr Ausgaben für werbung (um den Rest deiner zeit auch noch beschäftigt zu sein), Risiko etc. Dann würde ich mindestens 20-25€ ansetzen. Dem Büro liegst du ja auch bei Teilbeschäftigung finanziell nicht zu sehr zu Last. - ein ganz wichtiger Punkt ist die Haftpflicht. Wenn du eine Mitarbeit auf dienstleisterischer Art, also nach Anweisungen und ohne Verantwortung aufnimmst, so müsstest du die oben genannten Sätze verlangen. Wenn du aber selbst haftest, also auch mit Haftpflichtversicherung, dann würde ich die Sätze der HOAI aufgreifen, dann sind sofort 50 Euro und mehr gerechtfertigt. - Haftung ist nach BGB ein sehr heikles Thema, ich würde sehr genau darauf achten, nie namentlich in Schreiben genannt zu sein, also alles im Namen des Büros, auf keinen Fall einen eigenen Briefkopf verwenden, nie selbst unterschreiben, und wenn im Auftrag. generell sind freie Mitarbeiter meist ohne Vertrag "eingestellt", die Mehrheit ist ja auf dienstleisterischen Basis beschäftigt, ist man eigenständig tätig und arbeitet komplette Bereiche der HOAI ab, besteht ja automatisch ein Werkvertrag mit Ableistung mängelfreier Leistungen, wo dann sofort die Haftung ein grosses Thema spielt. Ich persönlich würde keinem Berufsanfänger zu solch einer Tätigkeit raten. |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 09.03.2006 Uhrzeit: 01:22 ID: 14464 | Social Bookmarks: Zitat:
Als freier Mitarbeiter musst du ja die AG-Hälfte hinzuverdienen, was dein zu versteuerndes Einkommen erhöht. Hier kommen also zusätzlich Steuern auf einen zu. Zwar erhöhen sich tw. auch die anrechenbaren Sonderausgaben an Vorsorgebeiträgen, aber das egalisiert sich leider nicht. Die Frage ist natürlich immer, wieviel man noch an Arbeitslosenversicherung etc. zurückhält. Mitunter kann man da kleinere Beträge abzweigen, wenn man diese besser anlegt. Ein Unsicherheitsfaktor ist natürlich noch der Posten Werbungskosten. Ich habe hier mal 2000 EUR angenommen. Wenn man das richtig macht, kann man bestimmt mehr veranschlagen. Dann kann man den Studenlohn bei gleichem Netto geringer ansetzen. Wenn man nicht krank wird, kannst du nochmal den studnensatz reduzieren Am besten auch nicht in Urlaub fahren | |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 09.03.2006 Uhrzeit: 22:23 ID: 14476 | Social Bookmarks: Zitat:
Gruß | |
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Flo: Offline
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Hochschule/AG: 3D Grafiker Beitrag Datum: 13.03.2006 Uhrzeit: 17:24 ID: 14518 | Social Bookmarks: Zitat:
Wer 45h die Woche abrechenen kann, ist in der Regel scheinselbstständig. Bei den Kosten fehlen z.B. Büromiete, Telekomunikation, Software und Hardware und viele weitere Dinge die ein Freiberufler bezahlen bzw. kaufen muss. Ein realistischer Stundenlohn der auch mal Monate mit weniger Einkommen oder längere Krankheit abfedern kann liegt bei +50€. Florian | |
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Francis: Offline
Beitrag Datum: 13.03.2006 Uhrzeit: 17:33 ID: 14519 | Social Bookmarks: +50 euro wäre sicher erstrebenswert, aber doch wohl kaum realistisch! Ich arbeite zum glück ja nicht mehr freiberuflich, aber wenn ich da mit 50 Euro pro Stunde angekommen wäre, hätten die mich ausgelacht... Realistisch ist doch wohl eher 10-18 Euro, mehr ja wohl nicht, man kann sonst höchstens pPauschalen vereinbaren (hab ich öfters gemacht, und da ich schneller war als ich dachte, kam ich bis auf 25-30 euro pro Stunde), aber sonst ist doch mehr echt nicht drin. |
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Flo: Offline
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Hochschule/AG: 3D Grafiker Beitrag Datum: 13.03.2006 Uhrzeit: 18:53 ID: 14520 | Social Bookmarks: Zitat:
Florian | |
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Francis: Offline
Beitrag Datum: 13.03.2006 Uhrzeit: 19:26 ID: 14521 | Social Bookmarks: @ Flo klar müsste man 50 Euro pro Stunde ansetzen, um davon als selbständiger leben zu können, aber das Problem ist nun mal, dass diesen Satz eben niemand bereit ist zu zahlen! Jedenfalls nicht als Architekt, der für ein anderes Architekturbüro freiberuflich arbeitet und z.b. bei der Ausführungsplanung unterstützt... |
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Beitrag Datum: 13.03.2006 Uhrzeit: 19:30 ID: 14522 | Social Bookmarks: wie bereits von Flo und mir oben gesagt sind, wenn man nicht scheinselbstständig ist und sich noch um andere Auftraggeber müht, 50 € aufwärts realistisch. Als scheinselbstständiger bekommt man das natürlich nicht, da man sich als Chef ja nur die Neben kosten sparen will. Eine Festanstellung wäre in solchen fällen die richtige und legale Konsequenz, aber leider sind viele Chefs anderer Meinung. |
Social Bookmarks: Die Frage ist auch immer, ob man mit eigenem Arbeitsmaterial und ggf. zu Hause arbeitet oder im Büro des autraggebers mit deren Arbeitsplatz (inkl. Rechner etc.).
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Francis: Offline
Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 09:20 ID: 14527 | Social Bookmarks: Naja, nur man bekommt leider nur so viel, wie der andere bereit ist zu zahlen... Das ist doch genau dasselbe mit dem normalen Monatsgehalt. Eigentlich sollte man da ja auch bei ca. 3000 Euro liegen, immerhin sind wir Ingenieure, Hochschulabsolventen, da liegen die Durchschnittseinstiegsgehälter eben in dem Bereich. Kriegt man aber auch nicht... Es kann sich ja mal jemand melden, der schon mal 50 Euro abgerechnet hat, würde mich echt mal interessieren... |
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Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 10:04 ID: 14528 | Social Bookmarks: Ich arbeite für ein Büro, das Leistungen - nicht nach Gewerken oder HOAI Bereichen, sondern nach reinen Dienstleistungen auf Stundenbasis - Gestaltungsrelevante Details, also Entwurf und Werksplanung kleiner Bereiche, für ein anderes Büro mit weniger kreativer Kompetenz macht. Diese Stunden werden dann mit 55 Euro abgerechnet. Das gibt es also auch. Klar werden und können solche Gehälter nicht bezahlt, wenn es um eine vollzeitliche Beschäftigung geht. |
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Flo: Offline
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Hochschule/AG: 3D Grafiker Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 11:25 ID: 14530 | Social Bookmarks: Zitat:
Florian | |
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Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 11:34 ID: 14531 | Social Bookmarks: Ob du Arbeitsmaterial und ein eigenes Büro hast oder nicht, der Kriterienkatalog wurde ja abgeschafft, was zählt ist ob die Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers gegeben ist oder nicht. Das heisst, man kann noch so viel Auftraggeber haben, (Schein)Bewerbungen schreiben, Büromaterial kaufen wie man will, man ist dann immer scheinselbstständig. Und die oben genannte Einschätzung trifft auf fast alle freien Mitarbeiter zu. |
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audovis: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 11:52 ID: 14532 | Social Bookmarks: Ich denke, so etwas wie Scheinselbständigkeit wird in unserem Beruf gar nicht mehr verfolgt. Wurde das hier nicht auch schonmal in einer anderen Dikussion besprochen? Was ich aber bei dem ganzen Thema noch zu bedenken geben möchte ist, daß der Vorteil für den Auftraggeber doch auch darin besteht, einem freien Mitarbeiter nicht kündigen zu müssen. Wenn man ins Büro kommt und dort ist nichts zu tun, dann kann er halt einfach sagen, daß er einen nicht mehr braucht (gilt natürlich auch für alle anderen fadenscheinigen Gründe). Das heißt also, man kann von heute auf morgen ohne Arbeit dasitzen, muß sich nach einem neuen Auftrag umsehen und was ist dann, wenn man die Hard- und Software des neuen Auftraggebers nicht mehr mit benutzen kann? Dann will das auch alles bezahlt werden und dafür ist doch dann ein höherer Stundenlohn anzusetzen. Wer in so einer Situation und vermutlich dann auch noch mit eigener Haftung einen Stundenlohn unter 42€ annimmt, der handelt ohne Rücksicht auf die HOAI und somit auch gegen sämtliche Mitbewerber. Selbst wenn man nach Projekt oder Auftrag bezahlt wird, ist das durchaus mit der HOAI abrechenbar. |
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