ehem. Benutzer Registriert seit: 09.01.2006
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tenorvision: Offline
Beitrag Datum: 22.03.2006 Uhrzeit: 11:53 ID: 14672 | Social Bookmarks: na icher werde ich nicht warten und die hände in den schoss legen.. gestern sind 10 mappen rausgegangen...warte hier jetzt ganz nervös auf reaktionen. sollte da was für mich herausspringen, läuft es ja vermutlich auf die freiberuflichkeit hinaus, da hätte ich für meinen fall schon gerne noch die fördermöglichkeiten ausgeschöpft. leider ist im bundeland hamburg in dieser hinsicht nichts zu holen. mfg tenorvision P.s. achja..wer mir das geraten hat?...die existenzgründerberatung des arbeitslosentelefons hamburg |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 02.08.2006 Uhrzeit: 11:58 ID: 17307 | Social Bookmarks: Tach Leute, mir stellt sich, wie vielen anderen, auch die Frage, ob ich als Freiberuflicher Architekt als freier Mitarbeiter in einem Büro arbeite sollte. Wenn man mal das heikle Thema der Scheinselbstständigkeit aussen vor lässt, bleiben mir zunächst drei Fragen: 1. Welche Kosten, neben den Lebenshaltungskosten, kommen auf mich zu ? Ich meine damit eigentlich, welche Versicherungen sollte man haben ? Krankenversicherunhg is klar, aber was braucht man da sonst noch ? Und welche Abgaben muss man berücksichtigen ? (Kirchensteuer, GEZ,…) 2. Als freier, freiberuflicher Mitarbeiter müßte man ja eigentlich, wenn ich das richtig verstanden habe, auch die Haftung der erbrachten Planung bzw. Leistung übernehmen, oder was ist mit Risiko bei der Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit gemeint ? 3. In welcher Form hält man das Arbeitsverhältnis fest ? Werkvertrag ? Vielleicht könnten diejenigen unter Euch, die bereits einer freien freiberuflichen Mitarbeit nachgehen, mal auflisten, was sie so für Aufwendungen neben den Lebenshaltungskosten und eventuellen Kosten für Material oder Hardware haben. Gibt es nicht irgendwo in web eine site, die die notwendigen Versicherungen, Steuern und Vorsorge-Beiträge nennt, bzw. empfiehlt. Oder zu wem kann man in Berlin gehen, wenn sich über diese Sachverhalte informieren möchte ? Grüße Michael
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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Flo: Offline
Ort: Bremen
Hochschule/AG: 3D Grafiker Beitrag Datum: 02.08.2006 Uhrzeit: 12:02 ID: 17309 | Social Bookmarks: Hallo Micha, viele Infos, die auch für Architekten gelten, findest Du hier: http://www.e-lancer-nrw.de/start/index.php Grüße, Florian |
Social Bookmarks: Zitat:
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||
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conqueror: Offline
Ort: Siegen Beitrag Datum: 01.11.2009 Uhrzeit: 02:05 ID: 36059 | Social Bookmarks: Hallo Leute, ich habe mich bisweilen fuer einen Job als Angestellter beworben. Natuerlich ach schoen meine Absagen erhalten. Nur aus diesem Thread erhalte so den Eindruck, als ob, so hoert es sich jedenfalls bei audovis an, man sich als Freiberufler bei den Büros bewerben sollte, um eine eine Chance, eine bessere Chance für einen Job zu bekommen. Wenn ja , ist da was dran. Soll ich mich ab jetzt lieber freiberuflich bei den Büros vorstellen, oder denkt ihr, dass das gar keinen Unterschied macht. Gruß conqueror |
candARCH.de Registriert seit: 05.06.2002
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Daniel: Offline
Ort: Karlsruhe
Hochschule/AG: Architekturfotograf, Fachautor Beitrag Datum: 26.02.2010 Uhrzeit: 18:16 ID: 37982 | Social Bookmarks: Grüzi, keine Frage, je unerfahrener man in einer Branche ist, desto weniger kann man die Risiken einer freien Mitarbeit abschätzen. Oft ist doch in Stellenausschreibungen gar nicht definiert, ob es um eine angestellte oder eine freie Mitarbeit geht. Zur eigenen Vorliebe muß man sich ja vor einem Vorstellungsgespräch dann auch nicht ohne Not äußern. Bei Initiativbewerbungen kann man dieses Thema ohnehin auf das Vorstellungsgespräch vertagen. Dort hat man doch die Möglichkeit, herauszuhören, was sich der Arbeitgeber vorstellt. Um darauf dann gut reagieren zu können, muß man sich aber dennoch im Vorfeld über die eigenen Präferenzen und gewünschten Bedingungen im Klaren sein. Übrigens: "Freiberuflich" und "freie Mitarbeit" oder womöglich "selbstständig" sind verschiedene Dinge. Als Architekt ist man immer freiberuflich tätig. Die Freien Berufe sind all jene, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (siehe Wikipedia). Daniel |
Social Bookmarks: Der Hinweis ist wichtig. Man ist demnach auch als angestellter Architekt freiberuflich tätig, weil zwar Angestellter ist, aber durch die Kammermitgliedschaft gleichzeitig der Gruppe der Freien Berufe angehört. Als Büroinhaber ist man freiberuflich und freischaffend tätig. | |
Social Bookmarks: Was ist man denn dann als Absolvent oder als Student, wenn man in einem Büro arbeitet, Rechnungen schreibt aber noch nicht Mitglied in der Kammer ist (sein kann)? Freiberuflich geht ja schlecht, da man ja noch nicht Architekt ist, heisst das aber umgekehrt, dass man so auf grund der selbstständigen Tätigkeit (im Bereich Architektur) ein Gewerbe anmelden müsste?
__________________ [...selbst das Vertraute ist nur wohl bekannt, solange man darauf verzichtet, genau hinzusehen.] [Daniel Kehlmann] | |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 27.02.2010 Uhrzeit: 13:27 ID: 37997 | Social Bookmarks: Ob Du Freiberufler bist entscheidet das zuständige Finanzamt (Katalogberuf). Als Absolvent betriebest Du ein Ingenieurbüro für Bauwesen, das wäre gewerbesteuerfrei und Du also Freiberufler. In § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind einige Beispiele dafür aufgeführt, welche Tätigkeiten im Einzelnen freiberuflich sind. Explizit werden Architekten und Ingenieure genannt. Ansonsten ist Freiberufler, wer * selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist * und eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt. Als ich noch im Status Student mein Büro betrieb, sagte mein Steuerberater, das sei auch in Ordnung, wenn ich dann in überschaubarem Zeitraum das Diplom mache und dann weiter in dem Büro arbeite. Prinzipiell ist der Student kein Ingenieur und somit erst mal kein Freiberufler... |
Social Bookmarks: @ Kieler: Nun das hört sich doch so an als ob man (als Student) nur so halb legal freiberuflich ist. Aber vielleicht sollte ich tatsächlich mal mein Finanzamt fragen, weil bei denen bin ich ja so gemeldet.
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 27.02.2010 Uhrzeit: 16:03 ID: 37999 | Social Bookmarks: es ist zumindest so, dass in Deinem Fall Dein Finanzamt und nicht mein Steuerberater entscheidet, insofern ist es wohl eine gute Idee besser dort nachzufragen. Wenn Du Rechnungen schreibst, musstest Du Dich doch aber schon beim Finanzamt anmelden und dabei ein Häkchen bei irgendwas gemacht haben. Eigentlich sollte das in dem Zuge geklärt worden sein, oder? |
Social Bookmarks: Ja, denke und hoffe ich auch und werte mich als Freiberufler, ohne Gewerbe und mit Kleinunternehmerregelung, da eh nicht viel Umsatz ist. Noch eine andere Frage - wie gibt man denn Einnahmen in der Steuererklärung an, die nicht durch die freiberufliche Tätigkeit eingenommen wurden, sondern durch eine Festanstellung (z.B. Job an er Uni)?
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noone: Offline
Beitrag Datum: 01.03.2010 Uhrzeit: 13:36 ID: 38027 | Social Bookmarks: Die Bezeichnung "Architekt" ist nur durch die Kammer geschützt und wird bei Kammereintritt "verliehen". Das Finanzamt erkennt aber die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe durch den Abschluss an. Das ist wichtig, ansonsten könnte jeder "freiberuflich" Architktenleistungen anbieten. Auf der Steuererklärung gibst Du Löhne Gehälter aus nichtselbstständiger Arbeit an, und solche aus selbstständiger Tätigkeit (Gewinne). Die Kleinunternehmer-Regelung erspart Dir die monatlichen Ust.Erklärungen. Ansonsten kannst Du Ust.absetzen, sprich den Laptop gibts 19% billiger...... |
ehem. Benutzer Registriert seit: 14.03.2010
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NinaB: Offline
Beitrag Datum: 14.03.2010 Uhrzeit: 23:18 ID: 38263 | Social Bookmarks: Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe mich selbstständig gemacht und arbeite in einem architekturbüro als freie mitarbeiterin. Nun habe ich das angebot erhalten zusätzlich für eine werbeagentur logos, flyer etc. zu entwickeln, also im bereich grafik & design tätig zu sein. Kann ich das über meine freiberufliche selbstständigkeit abrechnen oder zählen hier nur Architektenleistungen? Wenn ja, müßte ich hierzu ein Gewerbe anmelden? |
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