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conqueror: Offline
Ort: Siegen ![]() Beitrag Datum: 01.11.2009 Uhrzeit: 02:05 ID: 36059 | Social Bookmarks: Hallo Leute, ich habe mich bisweilen fuer einen Job als Angestellter beworben. Natuerlich ach schoen meine Absagen erhalten. Nur aus diesem Thread erhalte so den Eindruck, als ob, so hoert es sich jedenfalls bei audovis an, man sich als Freiberufler bei den Büros bewerben sollte, um eine eine Chance, eine bessere Chance für einen Job zu bekommen. Wenn ja , ist da was dran. Soll ich mich ab jetzt lieber freiberuflich bei den Büros vorstellen, oder denkt ihr, dass das gar keinen Unterschied macht. Gruß conqueror |
candARCH.de Registriert seit: 05.06.2002
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Daniel: Offline
Ort: Karlsruhe
Hochschule/AG: Architekturfotograf, Fachautor ![]() Beitrag Datum: 26.02.2010 Uhrzeit: 18:16 ID: 37982 | Social Bookmarks: Grüzi, keine Frage, je unerfahrener man in einer Branche ist, desto weniger kann man die Risiken einer freien Mitarbeit abschätzen. Oft ist doch in Stellenausschreibungen gar nicht definiert, ob es um eine angestellte oder eine freie Mitarbeit geht. Zur eigenen Vorliebe muß man sich ja vor einem Vorstellungsgespräch dann auch nicht ohne Not äußern. Bei Initiativbewerbungen kann man dieses Thema ohnehin auf das Vorstellungsgespräch vertagen. Dort hat man doch die Möglichkeit, herauszuhören, was sich der Arbeitgeber vorstellt. Um darauf dann gut reagieren zu können, muß man sich aber dennoch im Vorfeld über die eigenen Präferenzen und gewünschten Bedingungen im Klaren sein. Übrigens: "Freiberuflich" und "freie Mitarbeit" oder womöglich "selbstständig" sind verschiedene Dinge. Als Architekt ist man immer freiberuflich tätig. Die Freien Berufe sind all jene, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (siehe Wikipedia). Daniel |
Social Bookmarks: Der Hinweis ist wichtig. Man ist demnach auch als angestellter Architekt freiberuflich tätig, weil zwar Angestellter ist, aber durch die Kammermitgliedschaft gleichzeitig der Gruppe der Freien Berufe angehört. Als Büroinhaber ist man freiberuflich und freischaffend tätig. | |
Social Bookmarks: Was ist man denn dann als Absolvent oder als Student, wenn man in einem Büro arbeitet, Rechnungen schreibt aber noch nicht Mitglied in der Kammer ist (sein kann)? Freiberuflich geht ja schlecht, da man ja noch nicht Architekt ist, heisst das aber umgekehrt, dass man so auf grund der selbstständigen Tätigkeit (im Bereich Architektur) ein Gewerbe anmelden müsste?
__________________ [...selbst das Vertraute ist nur wohl bekannt, solange man darauf verzichtet, genau hinzusehen.] [Daniel Kehlmann] | |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.02.2010 Uhrzeit: 13:27 ID: 37997 | Social Bookmarks: Ob Du Freiberufler bist entscheidet das zuständige Finanzamt (Katalogberuf). Als Absolvent betriebest Du ein Ingenieurbüro für Bauwesen, das wäre gewerbesteuerfrei und Du also Freiberufler. In § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind einige Beispiele dafür aufgeführt, welche Tätigkeiten im Einzelnen freiberuflich sind. Explizit werden Architekten und Ingenieure genannt. Ansonsten ist Freiberufler, wer * selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist * und eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt. Als ich noch im Status Student mein Büro betrieb, sagte mein Steuerberater, das sei auch in Ordnung, wenn ich dann in überschaubarem Zeitraum das Diplom mache und dann weiter in dem Büro arbeite. Prinzipiell ist der Student kein Ingenieur und somit erst mal kein Freiberufler... |
Social Bookmarks: @ Kieler: Nun das hört sich doch so an als ob man (als Student) nur so halb legal freiberuflich ist. Aber vielleicht sollte ich tatsächlich mal mein Finanzamt fragen, weil bei denen bin ich ja so gemeldet.
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