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freiberufler moin moin zusammen! kann mir jemand von euch eine gute seite im netz empfehlen auf der ich als absolvent des studiengangs architektur gebündeltet informationen zum thema freiberuflichkeit,speziell für architekten beziehen kann? vielleicht sogar in form von einer broschüre? mfg tenorvision |
Zwar nicht nur für Architekturabsolventen, aber schön gebündelte Informationen, besonders im Downloadbereich: www.ifb-gruendung.de Die kann man auch anrufen, sind sehr nett und helfen gern weiter. Hab die Thematik ja gerade durch, also wenn Du Fragen hast, dann schreib mir doch einfach eine Nachricht ... |
danke für den tip...:D fragen wären untertrieben... ich muss gestehen dass ich mich gerade zum ersten mal mit dem thema ernsthaft auseinandersetze..;) von daher... mfg tenorvision |
Was ist mit den Architektenkammern? http://www.bak.de ansonsten fällt mir ein: http://www.freie-berufe.de http://www.existenzgruender.de |
Dann geh am Besten in den nächsten Buchladen und besorg Dir Literatur. Z.B. soetwas wie http://www.archinoah.de/modules.php?...etails&lid=44, welches es leider nicht mehr im Laden gibt... |
Hi tenorvision, Was macht die Jobsuche in HH? willst Du es als Freelancer versuchen oder ´ne "richtige" Selbständigkeit? Das "Offizielle" ist ja nicht kompliziert: Steuernummer besorgen (Fi-amt), freiwillige Krankenversicherung (ca.250 Eur/Monat) abschließen, die Haftpflicht erledigen (nur auftragsbedingt) und..alle Rechnungen sammeln!. Mehr brauchst Du ja für den Anfang nicht... Dann fängt das Schwierige an: Woher Aufträge? Woher Auftraggeber? Woher Freelance-Arbeitgeber? Und schliesslich...wovon leben, so lange in den vorher genannten Punkten nichts/wenig passiert?:cool: Gruß |
Hi Sputnik, und genau Dein letzter Satz macht die Sache ja so schwer. Im Moment gibt es einige Programme vom Staat, die einen in so einer Situtation weiter helfen. Nur da reicht dann eine einfache Steuernummer leider nicht. Man kann auch solche Förderungen nicht mehr beantragen, wenn man schon selbständig ist oder war ... |
Zitat:
naja im bezug auf meine jobsuche gibt es nichts wirklich neues, aber ich gehe natürlich nicht davon aus dass ich eine festanstellung erwarten darf. was ja wiederum heisst, dass ich als freier mitarbeiter tätig werden muss....dass heisst wiederum dass ich mir über dieses thzema ernsthaft gedanken machen muss. alles was ich bisher zum thema an literatur gesichtet habe ist im stil von diesen üblen "bewerbungsratgebern" a la hesse und schrader gehalten...viel gelaber,wenig fakten. gott zum grusse! tenorvision :D |
Hi, habe mich da in den letzten Wochen auch mit beschäftigt. Was hast du denn für Fragen? |
moin moin tobias. ...viele,viel,viele...:D das fängt an bei- -wo ist der unterschied zwischen: freier mitarbeiter-freiberufler-selbständiger -wie hoch muss ich mein finanziellen forderungen ansiedeln um auf ein einigermassen akzeptablen lohn zu kommen? -ab welcher summe muss ich wieviele steuern zahlen -wie schnell bin ich freiberufler?muss ich es sehr lange planen diesen schritt zu gehen oder kann ich nach dem bewerbungsgespräche losrennen und alles in die wege leiten -was gibt es für staatliche förderungen mfg tenorvision |
Hm, frage mich gerade, warum Du mir das nicht geschrieben hast? Hast Dich nicht getraut? Bin ich nicht kompetent genug??? Soll ich nun antworten??? Ich mach mal nen Anfang: Freie Mitarbeit als eigenständigen Begriff gibt es eigentlich gar nicht. Wenn Dich jemand als freien Mitarbeiter einstellen möchte, dann mußt Du Dich selbständig machen, also auch sämtliche Solzialabgaben selbst tragen. Selbständig kannst Du sowohl gewerblich als auch freiberuflich sein. Es wird zwar gern davon gesprochen, daß man als Freiberufler nicht "richtig" selbständig ist, aber das ist Quatsch. Es gibt einige Unterschiede zur gewerblichen Selbständigkeit, habe bisher aber nur Vorteile gefunden. Zum einen mußt Du keine Gewerbeanmeldung machen, das heißt dann auch, daß Du keine Gewerbesteuer bezahlen mußt. Du verwaltest Deine Einnahmen und Ausgaben nach einer einfachen Rechnung (einfache Buchführung) und Du versteuerst Deine Einnahmen nach der Ist-Versteuerung, das heißt, Du zahlst erst Umsatzsteuer, wenn wirklich etwas bei Dir eingegangen ist. Die anderen Fragen auch noch beantworten? |
Zitat:
weder noch..ich war einfach in dem augenblick zu faul.....lach heisst ist-versteuerung dass ich monatlich meine umsatzsteuer zu zahlen habe.nachdem mein geld auf dem konto ist( quasi umgekehrtes vorsteuer prinzip?) oder 1x im jahr mit der abschlussrechnung? und wenn du magst "darfst" du sehr gerne meine restlichen fragen ebenfalls beantworten...lach..wie gesagt ich wollte deine kompetenz in keinster weise in fragen stellen und würde mich freuen von deinen erfahrungen zu hören. mfg aus hamburg tenorvision |
Ja richtig, die Umsatzsteuer rechnest Du praktisch gegen die Vorsteuer monatlich ab. Das passiert auch auf dem gleichen Formular und seit Neuestem machst Du das alles elektronisch. Du kannst allerdings auch mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer haben und bekommst dann halt vom Finanzamt eine Zahlung. Dazu kommt noch am Ende des Jahres eine Abrechnung, damit hab ich mich aber noch nicht so intensiv beschäftigt, ist aber auch nichts anderes. Beim Finanzamt mußt Du darauf achten, wenn Du Dir eine Steuernummer holst, im Gründungsjahr bei der Umsatzvorschau eine "0" einzutragen. Im Folgejahr kann es dann etwas mehr sein (am besten so um die 5.000). So, Thema Steuer ist fertig, ich schau nochmal nach den anderen Fragen ... ;) |
Bei Deinem "Gehalt" mußt Du als erstes wissen, ob Du nach Stunden oder nach Projekten bezahlt wirst. Wirst Du nach Stunden bezahlt und gehst Du davon aus, daß Du Vollzeit, also 174 Stunden im Monat, beschäftigt bist, dann überlegst Du Dir, wieviel Geld Du nach Abzug aller Kosten in der Tasche haben möchtest, also wovon Du leben möchtest, Deine Miete bezahlst und so weiter. Zu diesen Lebenskosten kommt dann der Betrag für eine Krankenversicherung. Wenn Du dafür so 200€ (für eine Privatversicherung) im Monat annimmst, dann befindest Du Dich im höheren Segment. Für die gesetzlichen Krankenversicherungen mußt Du Dir mal die Tarife anschauen. Aber bedenke dabei immer, Du bist dann kein Arbeitnehmer mehr und mußt alles selbst zahlen. Des weiteren wirst Du Dir überlegen müssen, ob Du etwas für Deine Rente tun möchtest und ob Du eine Unfallversicherung und all solche Sachen benötigst. Und wenn Du dann alle Deine Kosten zusammen gezählt hast, dann schlägst Du noch die 16% drauf, rechnest alles durch Deine Monatsstunden und Du hast Deinen Stundenlohn. Der wird dann so um die 17-20€ liegen. Für die Projektbezahlung beginnst Du ähnlichst und überlegst Dir dann, wie lange Du für die Bearbeitung eines Projektes brauchst. Kläre aber auch, ob Du mit Abschluß des Projektes bezahlt wirst oder es vorher schon Abschlagszahlungen gibt. Diese fiesen Steuern am Ende des Jahres mußt Du ab einem Gewin von 7.200€ (?) zahlen. Von Deinem Umsatz werden dann die betrieblichen Kosten abgezogen. Von diesem Betrag bleiben eben die 7.200€ (?) steuerfrei, für den Rest gibt es gestaffelte Prozentwerte, die Du zu zahlen hast. Die beginnen bei 19 und enden bei 42%. Eigentlich kannst Du sofort zum Finanzamt gehen, Dir eine beantragen Steuernummer und bist ab diesem Zeitpunkt Freiberufler. Allerdings gehen Dir dann sämtliche Annehmlichkeiten, die man vorher beantragen muß flöten. Wenn Du aus dem Studium kommst, dann bist Du für gewöhnlich ALG II (also Hartz IV) Empfänger. Damit kannst Du dann Einstiegsgeld beantragen, was Dir nicht gewährt werden muß, aber wenn Du einen vernünftigen Businessplan (dazu später mehr) vorlegst, dann lehnen die das in der Regel nicht ab. Das Einstiegsgeld wird Dir dann zunächst für 6 Monate und bis zu 2 Jahre zusätzlich zu Deinem ALG II bezahlt. Die Höhe liegt bei der Hälfte des Grundbetrages von ALG II (also in den alten Bundesländern und Berlin 172,50€ und in den neuen Bundesländern 165,50€). Das heißt dann auch, daß Du Dir in diesen 6 Monaten noch keine Gedanken über die Krankenkasse machen mußt, da Du weiterhin über die Arbeitsagentur versichert bist. Bei der Arbeitsagentur gibt es auch eine Höchstgrenze, die Du nicht überschreiten solltest, dazu aber mehr beim Thema Businessplan (Unternehmenskonzept). Der Unterschied ist aber, daß Du hier beweisen mußt, daß Du irgendwann von Deiner Arbeit leben kannst. Einen Businessplan finde ich nicht nur für die staatlichen Förderungen wichtig, sondern auch für eine Richtungsfindung für Dich selbst. Darin beschäftigst Du Dich intensiv mit dem, was Du machen möchtest (auch wenn Dein erster Auftraggeber mal nichts mehr für Dich hat, denn Du bist nicht mehr fest angestellt und deshalb hast Du auch keinen Kündigungsschutz mehr) und vor allem, wie Deine Finanzen aussehen, welche monatlichen Ausgaben Du hast, ob Du eventuell eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen mußt oder ob Dein Auftraggeber haftet, halt all solche Sachen. Dann gibt es noch eine nette Möglichkeit, um den Start besser zu bewältigen und die nennt sich SWL (sonstige weitere Leistungen). Die beantragst Du auch beim Jobcenter. Da liegt es ebenfalls total im Ermessen des Bearbeiters, ob und wie viel er Dir geben möchte und ob als Darlehen oder als Zuschuß. Damit kannst Du Dir dann zum Beispiel Deinen Computer aufrüsten, oder Software beazahlen. Noch mehr Fragen??? |
wow!!!! geile informationen die du mr da lieferst...arbeitest du neben bei bei der arge..oder was? einige dinge sind mir allerdings nicht ganz klar... Zitat:
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und nun noch eine weitere frage... wie lange hat es bei dir gedauert bis dein antrag durch war?wie kooperativ waren die damen und herren vom amt... viiiilen dank für deine antworten ..sie helfen mir seehr weiter |
Arbeite zwar nicht bei der Arge, aber mit dem Wissen, was ich mir in den letzten zwei Monaten so zusammen getragen habe, könnte ich das durchaus, zumindestens weiß ich zu diesem Thema mehr als die meisten Bearbeiter. Die Höchstgrenze fürs Einstiegsgeld liegt bei 22.500€. Das heißt, bei deinen Berechnungen solltest Du für das erste Jahr nicht drüber kommen. Gründest Du also zum 01.05.2006, dann rechnest Du die 22.500e durch 12 Monate und dann mal 8 Monate (die verbleibenden für das Jahr) und Du hast einen Wert über den Du nicht hinaus kommen solltest. Was dann passiert ist eine andere Sache, zurückzahlen mußt Du nichts. Die Entscheidung liegt einzig bei deinem zuständigen Bearbeiter. Dem mußt Du dann wahrscheinlich alle 6 Monate Deine Bilanzen zeigen und dann wird der entscheiden, ob Du schon davon leben kannst oder nicht. Zum Thema Praktikum würde ich Dir raten, zunächst von ALG II zu leben, während Du das Praktikum machst. Das wird auch bis zu drei Monaten von der Arbeitsagentur akzeptiert. Danach kannst Du ja direkt in die Freiberuflichkeit überwechseln. Äh, das mit dem Rechner hast Du nicht von mir. ;) Aber wenn Du das richtig begründest, dann geht das. Das Geld, was Du dann bekommen könntest liegt aber auch voll und ganz beim Bearbeiter und der sagt Dir auch vorher nicht, wieviel das ist. Du kannst aber mit 2.000-2.500€ einmalig rechnen, habe auch schon von Einzelfällen gehört, da waren es 4.000€. Ein Teil dann zwar als Darlehen, aber das ist zinslos und auf etliche Jahre verteilt zurück zu zahlen. Also ich habe die Anträge am vergangenen Montag abgegeben. Das Einstiegsgeld soll so in 2-3 Wochen genehmigt sein, das SWL dauert wohl etwas länger, aber die Tante hat mich schon am Mittwoch angerufen, weil ihr was an meinen Kostenvoranschlägen zum Rechner nicht gefallen hat, die Kosten wären angeblich zu hoch. Ich konnte ihr aber zeigen, daß darin auch noch ein Drucker, ein Scanner und Office dazu gehören. Damit war sie dann zufrieden. Die ersten drei Raten für einen Leasingvertrag mit Nemetschek hab ich auch einfach mit angegeben, die hat sie auch eingesehen. Ich hätte es auch durchaus mit 6 Monaten versucht, aber das war dann doch nen bißchen viel. ;) Ich würd zwar realistische Zahlen angeben, aber erstmal alles, was man so brauch, streichen können die immernoch. Ich hab mir übrigens vorher noch einen Existenzgründerkurs mit einem Bildungsgutschein bezahlen lassen, das ging sofort und der Kurs war auch sehr informativ, besonders für jemanden, der von kaufmännischem Denken und Buchhaltung gar keine Ahnung hat. Und ich habe ein paar Kontakte für meine berufliche Zukunft geknöpft und vermutlich schon einen ziemlich großen Auftrag, muß nur noch klären, ob ich das machen darf. |
wow..das ist ein guter abend..vielen dank für diese informationen...jetzt sieht es alles doch ein wenig rosiger aus... meine letzte frage (für heute...grins)... wie sieht so ein buisnessplan formal aus...wo fnde ich hinweise oder tips wie man ihn erstellt und was hingehört? jetzt wünsche ich dir noch einen schönen sonntag und hoffe weiter von deinen erfahrungen zu hören. MFG aus hamburg tenorvision |
Das freut mich, daß ich Dir da weiter helfen konnte. Eine konkrete Form für einen Businessplan gibt es nicht, aber viele Anregungen im Netz. Hier kannst Du Dir mal eine Übersicht anschauen: http://www.existenzgruender.de/01/02/01/01/index.php Beim bmwa kannst Du Dir auch das sogenannte "Softwarepaket" kostenlos bestellen. Da gibst Du einen Businessplan Schritt für Schritt ein und Du kannst damit auch Deine Finanzierung machen. Focus-online hat auch eine sehr gute Übersicht http://focus.msn.de/jobs/existenz/business und diese http://www.existenzgruender.de/imper...mwa_ich_ag.pdf Broschüre hat mir so richtig weiter geholfen. Da steht so gut wie alles drin. Weiterführend schaust Du Dir am besten die "Gründerzeiten" an, die findest Du ebenfalls unter "Downloads" bei www.existenzgruender.de Wünsche Dir auch noch einen schönen Sonntag Abend und viel Spaß bei der Lektüre. :D |
Ich finde es toll, dass audovis sich die Zeit genommen hat und so viel nochmal erklärt hat, möchte aber mal darauf hinweisen, dass es bei tektorum eine recht gute Suchfunktion gibt. Dabei würde man bei der Suche zur Selbstständigkeit (Freiberufler) auf folgenden Beitrag stoßen: http://www.tektorum.de/showthread.ph...=1404#post1404 Zitat:
Ich möchte an der Stelle dann auch noch auf eine kleinen inhaltlichen Fehler in einem älteren Beitrag aufmerksam machen: Zitat:
Dazu auch im selben Thread wie oben der Beitrag von Tom: http://www.tektorum.de/showthread.ph...1050#post11050 Zitat:
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Florian |
Jajaja, das mit angestellt sein und nicht angestellt sein ist so ne Sache, wie drückt man es nur richtig aus??? :D Ach ja und das mit MLP ist wirklich ne gute Sache, wollte nur nicht schon wieder "Werbung" dafür machen ... Hatte letzten Mittwoch einen Termin dort und da haben wir die Sache mit dem Gehalt noch einmal durchgesprochen. Vielleicht sind ja meine Ansprüche oder meine Miete zu hoch, aber mit 17,50€ wäre mir persönlich schon richtig geholfen. |
..wollte noch auf etwas nicht Unwichtiges bei freier Mitarbeit hinweisen: Solltest Du als Selbständiger/Freelancer (wie auch immer) für einen Architekten als freier Mitarbeiter arbeiten, unbedingt die Haftungsfrage klären! Du bist (anders als ein Angestellter) ja in so´nem Fall ja Unternehmer, der eigenverantwortlich eine Leistung erbringt (z.B. Bauantrag oder eine bestimmte Ecke detaillieren) auch wenn du in den Räumen des Auftraggeber-Büros sitzt etc. Sollte es aufgrund deiner Arbeit zu Planungsfehlern kommen bist du theoretisch haftbar, ...auch wenn dein Chef die Pläne unterschreibt. Er kann die Ansprüche des Bauherrn ja an dich weiterleiten. Deswegen vorher unbedingt klären, ob eine eigene Haftpflicht notwendig (lohnt sich meist nicht bei den mickrigen Freelance-Gehältern) oder ob die Haftpflicht des Büros auch bei dir greift ! Grüße! |
Und mir fällt auch noch was ein. Du kannst dann, wenn Du Dir eine Steuernummer besorgst, nicht das Büro Deines Auftraggebers angeben, es sei denn, Du machst einen Mietvertrag mit ihm. Am leichtesten ist es, wenn Du angibst, daß Dein Firmensitz Deine Wohnung ist. Ich würd vorher nochmal beim Vermieter nachfragen, aber die haben damit meistens keine Probleme, wenn Du keinen Publikumsverkehr hast. Die erhöhen auch nicht Deine Miete oder so, würd es halt nur vorsichtshalber klären. |
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Eben drum. Mein Vermieter hat mir sogar angeboten, ein Firmenschild an den Briefkasten anbringen zu lassen. Eigentlich bin ich auch eher davon ausgegangen, daß das Finanzamt nachfragt und sich beim Vermieter erkundigt. |
hallo, ich habe gerade mit großem Interesse die letzten Seiten gelesen. Da hier ja scheinbar Experten zu finden sind stelle ich auch mal meine Frage: Ich studiere noch, habe aber jetzt das Angebot bekommen einen gut dotierten Beratervertrag , fuer einen Zeitraum von 4 Monaten,abzuschliessen. Bei diesem Vertrag werde ich definitiv mehr als diese 7200€ verdienen. Wisst Ihr ob meine Studenten Krankenversicherung noch zaehlt, gelten bei einem Beratervertrag dieselben Grundsaetze wie als Freiberufler (ich muss ja auch einen Gewerbeschein beantragen)?Bin ich nicht eigentlich Scheinselbstaendig wenn ich jetzt nur fuer diesen einen Auftraggeber arbeite? Fragen ueber Fragen Gruesse Jens |
also du verlierst zumindest deinen studentenstatus bei deiner krankenversicherung, wenn du mehr als 20 stunden in der woche arbeitest. du musst dich in diesem fall freiwillig versichern..das wird wesentlich teurer,da sich deine einstufung in diesem fall nach deinem verdiesnt richtet. mfg tenorvision |
Zitat:
1) dass Du Vollzeitstudent bist 2) unter 30 Jahre alt 3) max. im 14. Semester Wenn das erfüllt ist, darfst Du max. 20 stunden in der Woche arbeiten. Wenn du mehr als diese 20 Stunden arbeitest, muß sich diese Arbeitszeit überwiegend auf die abend- und Nachtstunden oder das Wochenende verteilen. Deine Arbeit muß gegenüber dem Studium nebensache bleiben. In den Semesterferien darfst du soviel arbeiten wie du willst. Die höhe das Gehalts spielt unter den o.g. Bedingungen keine Rolle. Sollte der Punkt 2) und / oder 3) bei dir nicht mehr zutreffen, bist Du i.d.R. freiwillig Versichert. Dann zahlst du ca. 14,65% Deines Gehalts an die Krankenkasse (inkl Pflegeversicherung etc.). Als Mindestsatz wird von 805 EUR ausgegangen. Die Beitragsbemessungsgenze liegt bei 3525 EUR. (Diese Infos gelten für die TK - bei der ja 80% der Architekturstudenten sein dürften :P ) Zitat:
Bitte den oben von mir genannten Thread drigend lesen! Und gib mal "Gewerbe" in der suche ein. zu dem thema wurde bereis viel geschrieben. Zitat:
Grüsse Florian |
Hallo liebe Freiberufler, mich würde mal interessieren, was ihr als Berufsanfänger im Durchschnitt für einen Stundenlohn bekommt. Bin nämlich auf Grund diverser Erfahrungen momentan einwenig irritiert und suche ein paar "Vergleichswerte".. Die 17,50€ des Mpl-er sind ja gut und schön (einem Bekannten hat man dort als Berufsanfänger sogar zu 23€/h geraten), aber entspricht das der Realität? Was man braucht und wieviel gezahlt wird sind ja nun 2 verschiedene Sachen... Im meinem alten Job habe ich 14€/h bekommen und forderte nun bei einem Bewerbungsgespräch 16€ (schließlich will man sich ja verbessern und gedrückt wird ja bekanntlich immer). Mein Gegenüber bekam eine versteinerte Mine und gab mir zu verstehen, daß das doch einwenig viel sei, schließlich würde seine langjährige Kraft gerade mal 16€ bekommen und schlug mir vor mit 12€ anzufangen. Lag ich mit meiner Forderung wirklich dermassen daneben? Klar die Spannweite der Vergütung für Freiberufler ist nicht minder weit, als die der Festanstellungen, aber was wäre denn ein gutes Mittel, bei dem man sich weder "verarscht" noch "dreist" vorkommen muß? Und noch eine Frage: wie sieht üblicher Weise ein Vertrag über freiberufliche Mitarbeit aus? Ich war nämlich so dumm und habe auf Grund eines guten "Vertrauensverhältnis" auf einen verzichtet. Leider ist es mir oft passiert, daß ich morgens pünktlich im Büro stand und sofort (oder 2h später) wieder nach Hause fahren durfte, da es irgendeine Verzögerung im Projektablauf gab oder ein Projekt mal wieder kurzfristig auf Eis gelegt worden ist. Sowas schmeißt eine Stundenlohnkalkulation die nach Bedarf erstellt ist leider schnell über den Haufen, da man aufeinmal effektiv nur noch auf eine 25h/Woche kommt und man auf Grund der nicht absehbaren Stundenzahl noch nicht mal einen 2.Job annehmen kann... Regelt ihr es vertraglich, daß man mit einer "garantierten" Stundenanzahl rechnen kann? Klar, das Los des Freiberufler ist, daß er nach Bedarf arbeitet, aber man braucht ja trotzdem so etwas wie eine Kalkulationsbasis, damit man sich gegebenenfalls eine 2. Einnahmequelle sucht... Auf welche Details würdet ihr auf jedenfall in einem Vertrag achten, bzw. was steht üblicher Weise in einem Freiberuflervertrag drin? lieben Gruß :confused: |
Hallo, passt vielleicht zum Thema: Ich habe mir eine mittlerweile recht gute Exceltabelle aufgebaut, über die man über den STUNDENLOHN auf das MONATSNETTO kommt. RV, KK, alternative Unfall-, Arbeitslosen- Pflegeversicherung etc. mit eingerechnet, zudem realistische Werbungskosten und anrechenbare Sonderausgaben mit einkalkuliert. Bei folgenden Stundenlöhnen kommt man auf folgende Monatsnetto (ungefähr): 15 EUR >> 1110 EUR 16 EUR >> 1160 EUR 17 EUR >> 1200 EUR 18 EUR >> 1250 EUR 19 EUR >> 1300 EUR 20 EUR >> 1340 EUR 21 EUR >> 1400 EUR 22 EUR >> 1435 EUR 23 EUR >> 1470 EUR 24 EUR >> 1520 EUR Grundlage der Berechnung sind die Netto-Arbeitstage im Jahr 2006 abzüglich 27 Urlaubstage und 5 Krankheitstage, weil hier ja keine Lohnzahlung erfolgt. Zudem ist eine 45 Stundenwoche angenommenworden, die man berechnen darf. Umsatzsteuer ist noch nicht eingerechnet. |
Lustig. Denn ich bin damals bei der Stundenlohnberechnung genau anders herum vorgegangen und bin einfach von einem Festangestellten-Bruttogehalt von 1900€ ausgegangen. Habe die Arbeitgeberanteile hinzugerechnet und Urlaubstage abgezogen, sowie potentielle Überstunden (5h/Woche) einkalkuliert. Krankheitstage habe ich nicht berücksichtigt und bin auf einen Stundenlohn von ca. 14€ gekommen. Bei 1900€ Festangestelltengehalt käme ich nach einem Brutto/Netto-Rechner(LohnsteuerKL. I) auf ca auf 1200€ Netto. Laut >Tobias Rechnung müßte ich für 1200€/Netto einen Stundenlohn von 17€ verlangen, anstatt 14€. Das würde bedeuteten, daß ein freiberuflicher Mitarbeiter "teurer" sein müßte als ein Festangestellter. Ok. Einen Freiberufler kann man meist zu jeder Zeit in die Wüste schicken, aber es gibt schließlich auch Befristete-Zeitverträge auf die man sich einigen könnte. Ich habe mal einen Büroinhaber auf diese Thematik angesprochen, der antwortete, daß dies ja stimmen mag, er aber er keine Lust und Zeit hätte, sich mit Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsgeschichten herum zu schlagen und daher dafür eigentlich wiederum eine Lohnbuchhalterin einstellen müsste. :-( |
@ AIP Ich kann deine Bedenken durchaus nachvollziehen. Auch ich arbeite als freier Mitarbeiter und kann dir meine Sicht der Dinge darlegen: - 12 € sind definitiv zuwenig. Ein Student bekommt schon 8€ und wenn du alle Nebenkosten abziehst, hat der Student im Endeffekt mehr als du. Ich meine dass 15 € unterste Schmerzgrenze sind. - es kommt darauf an, ob du als freier Mitarbeiter voll oder nur hin- und wieder beschäftigt bist. Wenn du voll beschäftigt bist, also "scheinselbstständig" (s. andere Diskussionen), dann kannst du mit 15 € aufwärts klarkommen. Wenn du aber nur hin- und wieder für ein Büro arbeitest, dann musst du auf jeden Fall mehr nehmen, du hast ja mehr Ausgaben für werbung (um den Rest deiner zeit auch noch beschäftigt zu sein), Risiko etc. Dann würde ich mindestens 20-25€ ansetzen. Dem Büro liegst du ja auch bei Teilbeschäftigung finanziell nicht zu sehr zu Last. - ein ganz wichtiger Punkt ist die Haftpflicht. Wenn du eine Mitarbeit auf dienstleisterischer Art, also nach Anweisungen und ohne Verantwortung aufnimmst, so müsstest du die oben genannten Sätze verlangen. Wenn du aber selbst haftest, also auch mit Haftpflichtversicherung, dann würde ich die Sätze der HOAI aufgreifen, dann sind sofort 50 Euro und mehr gerechtfertigt. - Haftung ist nach BGB ein sehr heikles Thema, ich würde sehr genau darauf achten, nie namentlich in Schreiben genannt zu sein, also alles im Namen des Büros, auf keinen Fall einen eigenen Briefkopf verwenden, nie selbst unterschreiben, und wenn im Auftrag. generell sind freie Mitarbeiter meist ohne Vertrag "eingestellt", die Mehrheit ist ja auf dienstleisterischen Basis beschäftigt, ist man eigenständig tätig und arbeitet komplette Bereiche der HOAI ab, besteht ja automatisch ein Werkvertrag mit Ableistung mängelfreier Leistungen, wo dann sofort die Haftung ein grosses Thema spielt. Ich persönlich würde keinem Berufsanfänger zu solch einer Tätigkeit raten. |
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Als freier Mitarbeiter musst du ja die AG-Hälfte hinzuverdienen, was dein zu versteuerndes Einkommen erhöht. Hier kommen also zusätzlich Steuern auf einen zu. Zwar erhöhen sich tw. auch die anrechenbaren Sonderausgaben an Vorsorgebeiträgen, aber das egalisiert sich leider nicht. Die Frage ist natürlich immer, wieviel man noch an Arbeitslosenversicherung etc. zurückhält. Mitunter kann man da kleinere Beträge abzweigen, wenn man diese besser anlegt. Ein Unsicherheitsfaktor ist natürlich noch der Posten Werbungskosten. Ich habe hier mal 2000 EUR angenommen. Wenn man das richtig macht, kann man bestimmt mehr veranschlagen. Dann kann man den Studenlohn bei gleichem Netto geringer ansetzen. Wenn man nicht krank wird, kannst du nochmal den studnensatz reduzieren :D Am besten auch nicht in Urlaub fahren ;) |
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Gruß |
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Wer 45h die Woche abrechenen kann, ist in der Regel scheinselbstständig. Bei den Kosten fehlen z.B. Büromiete, Telekomunikation, Software und Hardware und viele weitere Dinge die ein Freiberufler bezahlen bzw. kaufen muss. Ein realistischer Stundenlohn der auch mal Monate mit weniger Einkommen oder längere Krankheit abfedern kann liegt bei +50€. Florian |
+50 euro wäre sicher erstrebenswert, aber doch wohl kaum realistisch! Ich arbeite zum glück ja nicht mehr freiberuflich, aber wenn ich da mit 50 Euro pro Stunde angekommen wäre, hätten die mich ausgelacht... Realistisch ist doch wohl eher 10-18 Euro, mehr ja wohl nicht, man kann sonst höchstens pPauschalen vereinbaren (hab ich öfters gemacht, und da ich schneller war als ich dachte, kam ich bis auf 25-30 euro pro Stunde), aber sonst ist doch mehr echt nicht drin. |
Zitat:
Florian |
@ Flo klar müsste man 50 Euro pro Stunde ansetzen, um davon als selbständiger leben zu können, aber das Problem ist nun mal, dass diesen Satz eben niemand bereit ist zu zahlen! Jedenfalls nicht als Architekt, der für ein anderes Architekturbüro freiberuflich arbeitet und z.b. bei der Ausführungsplanung unterstützt... |
wie bereits von Flo und mir oben gesagt sind, wenn man nicht scheinselbstständig ist und sich noch um andere Auftraggeber müht, 50 € aufwärts realistisch. Als scheinselbstständiger bekommt man das natürlich nicht, da man sich als Chef ja nur die Neben kosten sparen will. Eine Festanstellung wäre in solchen fällen die richtige und legale Konsequenz, aber leider sind viele Chefs anderer Meinung. |
Die Frage ist auch immer, ob man mit eigenem Arbeitsmaterial und ggf. zu Hause arbeitet oder im Büro des autraggebers mit deren Arbeitsplatz (inkl. Rechner etc.). |
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