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Namensgebung: Freier Architekt hallo, weiß jemand von euch, ob man den Namen "Dipl. Ing _freier Architekt" tragen darf, ohne in der Architektenkammer zu sein. Habe diese Namensgebung schon öfter auf Internetseiten gesehen, soll heißen: Name: (ohne Titel z.B max mustermann) Büroname: Dipl. Ing _freier Architekt Handelt es sich hierbei um understaidment oder um einen Trick. Was bedeutet eigentlich "freier Architekt" genau ? Gruß |
nein, darfst du nicht. Meines wissens nach, heißt freier Architekt, nur dass der architekt eben nicht angestellt ist, sondern z.B. selbständig ist. |
kannst du hier nachlesen, wurde schon mal ausdiskutiert. |
Zitat:
Nicht alle in der Kammer eingetragenen Architekten die selbständig arbeiten (also nicht angestellt) dürfen sich automatisch "Freier Architekt" nennen. Dieses ist eine Art "erweiterte Berufsbezeichnung", welche Du bei der Kammer entsprechend eintragen lassen musst. |
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