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ehem. Benutzer Registriert seit: 19.06.2004
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an.nette: Offline
![]() Beitrag Datum: 30.05.2006 Uhrzeit: 10:56 ID: 16015 | Social Bookmarks: Das gute am Urlaubssemester ist zum Einen, dass man immatrikuliert bleibt, d.h. man ist weiterhin Student, bekommt Kindergeld, ist krankenversichert etc. Außerdem wird das Semester nicht angerechnet, man wird also im Prinzip ein Semester zurückgestuft. Ich mache zur Zeit krankheitsbedingt ein Urlaubssemester und habe mich deshalb vorher genau erkundigt. Da ich immatrikuliert bleibe, muss ich natürlich trotzdem den Semesterbeitrag/Studentenwerksbeitrag zahlen. Ich muss auch zwei volle Semester Praktikum machen, die aber regulär im Studium integriert sind (bei mir 5./6. Semester). Diese schließe ich jetzt an mein Urlaubssemester an. Was ich nicht genau weiß, ist, ob das mit dem Urlaubssemester bundesweit so geregelt ist, oder an jeder Hochschule anders. Für ein Urlaubssemester brauchte ich definitiv einen triftigen Grund (Wehrdienst, Krankheit (nur mit ärztl. Attest), Schwangerschaft etc.), sonst läuft da gar nichts. Am besten im eigenen Fachbereich nachfragen.... |