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SoNici 27.05.2006 23:00

Studiengebühren im Urlaubssemester?
 
Vielleicht weiß das ja jemand von euch - wenn ich ein Urlaubssemester beantrage, werd ich dann auch die 500 Euro Semestergebühr zahlen müssen? Oder einen geringeren Betrag, oder entfallen sie?

Bin über 25, also mittlerweile selbst krankenversichert, das wär also nicht das Thema.

Mir geht's mehr darum, ob es sich überhaupt "lohnt", sich ein Semester beurlauben zu lassen, wenn ich Praktikum mache, oder ob ich ganz normal weiter eingeschrieben bleibe.

audovis 28.05.2006 11:12

Die Frage ist, ob das Praktikum bei Euch an der Hochschule Pflicht ist oder nicht, denn wenn es Pflicht ist, dann mußt Du doch kein Urlaubssemester einlegen ...

Und wenn Du tatsächlich ein Urlaubssemester benötigst, dann zahlst Du natürlich auch nicht die Gebühren. Vielleicht mußt Du einen geringen betrag zahlen, aber gewiß nicht einmal annähernd den vollen. (Finde 500€ im übrigen extrem hoch! Wo bezahlt man denn so viel?)

SoNici 28.05.2006 11:58

ab SS 2007 überall....

audovis 28.05.2006 12:37

Und dann weißt Du jetzt schon, daß Du ein Urlaubssemester brauchst? Oh man, bin ich froh, daß ich schon fertig bin ... dachte, die können das nicht durchsetze. So kann man sich täuschen ... Studium den Reichen!

SoNici 28.05.2006 15:57

ich muss, damit ich mein "Soll" erfüllt hab, noch 11 Wochen Praktikum machen, das wird dann also ein Semester

El Mariachi 28.05.2006 16:18

Weil es grad so schön hier rein passt: Für gewöhnlich muss man doch insgesamt 18 Wochen Praktikum ableisten, oder?

SoNici 28.05.2006 17:01

also bei uns (Uni Stuttgart) sind es 26 Wochen, üblicherweise = 1 Semester. Je nach Laune und Jobangebot eben auch mal zwei Semester...

audovis 28.05.2006 17:05

Schaffst Du die 11 Wochen nicht in den Ferien? Wir hatten immer so an die 10 Wochen vorlesungsfreie Zeit ...

SoNici 28.05.2006 17:22

Jetzt im Hauptstudium ist es schier unmöglich, einige Wochen am Stück reinzuquetschen, da ein Entwurf ja sechs Monate geht, und ich auch in der vorlesungsfreien Zeit Betreuungstermine hab. Und fast immer sind noch Seminararbeiten zum Ausarbeiten, die am Ende des Semesters abgegeben werden müssen. (es ist schon nicht ganz einfach, Urlaub mit dem Freund im Sommer unterzubringen...)
Also mit Ferienpraktikum wird es nichts mehr. Aber in nem Büro sind selbst 11 Wochen eigentlich zu wenig, um wirklich was mitzukriegen. Deshalb werd ich wahrscheinlich 2 Praxissemester machen, ein paar Monate will ich auf jeden Fall noch in nen Handwerksbetrieb, und dann eben noch einige Zeit in ein Büro.

Wegen der Semesteranzahl wär es mir egal, da ich eh kein Bafög krieg, aber wenn ich in nem Urlaubssemester eben die Gebühr nicht zahlen müßte, würd ich mich natürlich für die Zeit abmelden.

Francis 29.05.2006 18:28

Ich glaube, deine Eltern kriegen kein Kindergeld, wenn du Urlaubssemester machst, aber vielleicht kriegen sie eh keins mehr, da du über 25 bist?

Ansonsten könnte es noch Probleme mit deiner Krankenkasse geben, wenn du nicht student bist, zahlst du mehr als den Studentensatz (vielleicht auch als Praktikant), aber je nachdem wie dein arbeitgeber dich anmeldet, ist das auch wieder egal.

Die sache mit der semesteranzahl ist völlig egal, da auf deinem diplom ja nicht die Semesteranzahl steht. Und in den Lebenslauf schreibt man das ja so auch nicht, der zukünftige Arbeitgeber überschlägt anhand der Daten (Beginn-Diplom) die Semester. Es sei denn du hast Regelstudienzeit, dann sollte man es schon reinschreiben ;-)

an.nette 30.05.2006 10:56

Das gute am Urlaubssemester ist zum Einen, dass man immatrikuliert bleibt, d.h. man ist weiterhin Student, bekommt Kindergeld, ist krankenversichert etc. Außerdem wird das Semester nicht angerechnet, man wird also im Prinzip ein Semester zurückgestuft.

Ich mache zur Zeit krankheitsbedingt ein Urlaubssemester und habe mich deshalb vorher genau erkundigt. Da ich immatrikuliert bleibe, muss ich natürlich trotzdem den Semesterbeitrag/Studentenwerksbeitrag zahlen.

Ich muss auch zwei volle Semester Praktikum machen, die aber regulär im Studium integriert sind (bei mir 5./6. Semester). Diese schließe ich jetzt an mein Urlaubssemester an.

Was ich nicht genau weiß, ist, ob das mit dem Urlaubssemester bundesweit so geregelt ist, oder an jeder Hochschule anders. Für ein Urlaubssemester brauchte ich definitiv einen triftigen Grund (Wehrdienst, Krankheit (nur mit ärztl. Attest), Schwangerschaft etc.), sonst läuft da gar nichts.
Am besten im eigenen Fachbereich nachfragen....

SoNici 31.05.2006 18:59

also wenn ich das bisher richtig mitgekriegt hab, ist der einzige Unterschied zwischen einem "normalen" Semester und nem Urlaubssemester, dass letzteres nicht zu der Anzahl meiner Fachsemester hinzugerechnet wird, ansonsten ist alles gleich?

Kindergeld kriegen meine Eltern noch, geht das nicht bis 27? Das werd ich in nem Jahr, also quasi mitten in dem Semester, um das es sich grade dreht...

Das Problem bei nem Urlaubssemester ist eben die Bescheinigung, die man vorlegen muss. Bis zur Rückmeldezeit hab ich wahrscheinlich noch keinen Arbeitgeber gefunden (also im Januar für ab April).


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